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Deutschland: Falun Gong Praktizierende werden gegen Jiang Zemin Strafanzeige nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch stellen

7. September 2003

Kurz nachdem belgische Falun Gong Praktizierende eine Klage gegen Jiang Zemin wegen Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord eingereicht hatten, sieht sich der ehemalige chinesische Staatsführer einer ähnlichen Strafanzeige in Deutschland gegenüber.
Nach Angaben des Falun Dafa Informationszentrums plant der Deutsche Falun Dafa Verein gemeinsam mit deutschen Praktizierenden eine Strafanzeige gegen Jiang Zemin wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzureichen. Die Anzeige wird auf der Grundlage des deutschen Völkerstrafgesetzbuches erhoben, das am 26. Juni 2002 vom Bundestag beschlossen wurde.

Die rechtliche Basis - das deutsche Völkerstrafgesetzbuch

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch zielt insbesondere auf Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ab. Bevor das Völkerstrafgesetzbuch verabschiedet wurde, wurden diese drei Verbrechen schon im Deutschen Strafgesetzbuch geregelt. Der Hauptunterschied zwischen dem Völkerstrafgesetzbuch und dem Deutschen Strafgesetzbuch liegt in der Tatsache, dass das Völkerstrafgesetzbuch das Prinzip der weltweiten Rechtsprechung mit einbezieht, welche auf diese drei Verbrechen angewendet werden kann. Deshalb sind die drei Verbrechen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches von deutschen Gerichten, unabhängig davon, wo die Verbrechen begangen wurden und von der Nationalität der Opfer.

Ein Sprecher des Deutschen Falun Dafa Vereins sagte gegenüber einem Reporter, dass „das neue Gesetz eine solide rechtliche Grundlage für Falun Gong Praktizierende bietet, Jiang Zemin für seine Verbrechen zu verklagen. In Übereinstimmung mit dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch können alle Falun Gong Praktizierenden, die zu Tode verfolgt wurden, die Folter, mentalem oder sexuellem Mißbrauch ausgesetzt waren, in diesem Gerichtsverfahren als Zeugen auftreten. Unseren Quellen zufolge haben die Vereinten Nationen sowie Menschenrechtsorganisationen bereits viele ähnliche Fälle dokumentiert und veröffentlicht.“

Dem Angeklagten wird Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen

Falun Gong Praktizierende erklärten, dass die Verfolgung von Falun Gong durch Jiang Zemin darauf abzielte, Falun Gong vollständig zu zerstören. Am 10. Juni 1999 ordnete er die Bildung eines „Büro 610“ an. Das "Büro 610" ist eine Behörde, welche direkt nach Jiangs Vorschriften organisiert ist, mit unbegrenzter Weisungsbefugnis gegenüber allen staatlichen und parteiinternen Einrichtungen, und es steht über der Verfassung und allen chinesischen Gesetzen. Jiang gab die Direktive heraus: „Den Ruf der Falun Gong Praktizierenden zu ruinieren, sie finanziell zu ruinieren und sie physisch zu zerstören,“ und er ordnete an, dass alle Praktizierenden, die zu Tode geschlagen wurden, als Selbstmordfälle zu behandeln seien, und dass die Körper verbrannt werden sollten, ohne die Identität festzuhalten. Diese Direktive wurde hauptsächlich vom "Büro 610" ausgeführt. Viele Falun Gong Praktizierenden kamen bei der Verfolgung zu Tode, viele wurden brutal gefoltert. Falun Gong Praktizierende sind der Meinung, dass diese großflächige und systematische Verfolgung gegen Falun Gong die erforderlichen Kriterien des deutschen Völkerstrafgesetzbuches erfüllt.

§ 6 Abschnitt 1 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches besagt:

Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt.

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft


§ 7 Abschnitt 1 definiert Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

1. Wer einen Menschen tötet,

2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind,deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,

4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen,eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,

7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,
a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder
b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,

8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder

10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.


Ähnliche Gerichtsverfahren in mehreren Ländern erregen die Aufmerksamkeit der Internationalen Gemeinschaft

Kürzlich haben Praktizierende in verschiedenen Ländern Klagen gegen Jiang Zemin wegen Völkermord eingereicht:

Im Oktober 2002 reichten Falun Gong Praktizierende eine Klage beim US Bezirksgericht von Nord Illinois in Chikago ein, und beschuldigten Jiang des Völkermordes, der Folter und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Im März 2003 erklärten Falun Gong Praktizierende in der Schweiz, dass sie Jiang Zemin ebenfalls anklagen werden. In den letzten zwei Monaten haben Falun Gong Praktizierende in Großbritannien, Australien und Kanada angekündigt, dass sie Klagen gegen Jiang Zemin vorbereiten. Die bemerkenswerteste Klage ist die von sechs Falun Gong Praktizierenden, einer von ihnen ist belgischer Staatsbürger, die mit der Hilfe eines renommierten Menschenrechtsanwaltes in Belgien eine Klage gegen Jiang Zemin eingereicht haben.

Wenn Falun Gong Praktizierende offiziell ein Strafrechtsvefahren gegen Jiang Zemin beginnen, dann wird er bereits zum zweiten Mal in Deutschland angeklagt: Im April 2002, während Jiangs Besuch in Deutschland, klagte die Menschenrechtsorganisation „Gesellschaft für bedrohte Völker“ gegen ihn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter. Weil er damals noch Staatsoberhaupt war und das Privileg der diplomatischen Immunität hatte, wurde die Klage fallengelassen. Seit März diesen Jahres ist Jiang jedoch nicht mehr Staats-Chef und Chef der Kommunistischen Partei Chinas.