Ich wurde am 04. Juni 2002 widerrechtlich inhaftiert. Die Polizisten kamen zu mir nachhause und wollten von mir den Aufenthaltsort zweier Mitpraktizierender wissen. Ich weigerte mich, die Mitpraktizierenden zu verraten. Daraufhin durchsuchten die Polizisten meine Wohnung und fanden 31 VCDs und 300 Flugblätter mit Inhalten, die die Verfolgung in China enthüllen. Diesen Fund nahmen sie zum Vorwand, mich ins Untersuchungsgefängnis zu bringen. Später wurde ich im Keller des Polizeiamtes (eine übliche Zwischenstation der Häftlinge) eingesperrt. Auf einmal wurde ich aus dem Keller herausgeholt. Im Polizeiwagen fragte ich die Beamten, wo sie mich hinbringen würden. Ein Polizist antwortete daraufhin: "Arbeitslager." So erfuhr ich im Polizeiwagen, dass ich zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt worden war. Ich fragte daraufhin, warum sie mich nicht für 100 Jahre einsperren würden und erkannte das Urteil innerlich überhaupt nicht an. Im Arbeitslager angekommen, fragte mich ein Gruppenleiter, ob ich mir eine Verkürzung der Haftzeit wünschte. Ich antwortete sofort: "Nein". Die Minderung der Haftzeit ist eine starke Verlockung. Wir verneinen aber diese bösartige Verfolgung von Grund auf. Deshalb kann ich die Entscheidung des Arbeitslagers nicht anerkennen. Ich darf nicht wegen der Verkürzung der Haftzeit mit den Übeltätern kooperieren und Dafa und mir selbst gegenüber unwürdig handeln.
Jedes mal, wenn die Polizisten von mir etwas Schriftliches wie die so genannte Selbstkritik oder Gedankenordnung verlangten, nutzte ich die Gelegenheit um ihre Verbrechen zu entlarven. Aber mir fiel nicht ein, das in China geltende Recht anzuwenden. In vielen Ländern der Welt wurde Jiang Zemin angezeigt und angeklagt. Dies gab mir einen gedanklichen Anstoß. Mir kam die Idee in den Sinn, die Verbrechen auf der gesetzlichen Ebene zu entlarven. Ich dachte nicht an das Ergebnis meiner Handlungen, sondern wollte in erster Linie das gesetzeswidrige Handeln aufdecken. Die Verfolgung an Falun Gong Praktizierenden verstößt gegen das Grundgesetz Chinas. Die Täter der Verfolgung hatten noch nie Bedenken bei der Verfolgung der Praktizierenden gesetzwidrige Mittel zu benutzen. Also begann ich Briefe an das Arbeitslager sowie an die Vertretung der Kontrollbehörde des Arbeitslagers zu schreiben. Die Fakten über die Verfolgung, die ich darin nannte, waren stichhaltig und wahrheitsgetreu. Ich benutzte keinerlei emotionale Ausdrücke, sondern listete lediglich die nüchternen Fakten auf. Innerhalb von fünf Tagen passierte eigenes. Die Kontrollvertretung des Arbeitslagers suchte die zentrale Polizeibehörde der Stadt auf. Die dort zuständigen Beamten suchten wiederum die für meine Verhaftung zuständige Polizeistation auf. Nach diesen fünf Tagen hielt ich mein Freilassungspapier in Händen. Obwohl ich keinen Tag Haftminderung bekommen habe (juristisch gesehen) wurde ich am sechsten Tag meines Aufenthaltes im Arbeitslager freigelassen. Offiziell endet meine Strafe im November 2005.