Frau Zhu Xiyu, eine ehemalige Buchhalterin des Dongbeiya Unternehmens in der Yanji Provinz Jilin, ist wegen des Falun Gong Übens zum vierten Geschwader des Heizuizi Arbeitslagers für mehr als zehn Jahren verurteilt worden. Dort wurde sie bis zu dem Ausmaß gefoltert, dass sie dadurch geistig verwirrt und geschädigt wurde und nun nicht mehr für sich selbst sorgen kann.
Am 26. Juli 2004 erhielt ein Familienangehöriger einen Telefonanruf vom Heizuizi Arbeitslager. Am Telefon wurde ihm die Nachricht überbracht, dass Frau Zhu Xiyu nicht mehr bei Bewusstsein war und sich im Koma befand. Am 27. Juli gingen die Verwandten in das Heizuizi Arbeitslager, um sie zu besuchen. Dort zwang die Polizei die Familienangehörigen dazu im Namen von Frau Zhu Xiyu eine Erklärung abzugeben, dass sie die Kultivierung aufgeben würde. Danach mussten die Verwandten wieder nach Hause gehen und sollten abwarten.
Sie warteten für mehrere Tage, ohne jegliche Nachrichten aus dem Arbeitslager zu erhalten. Darauf gingen sie am 12. August 2004 wieder ins Arbeitslager, um ihre Entlassung zu fordern. Zuerst erlaubte die Polizei ihnen nicht Zhu Xiyu wiederzusehen. Erst als die Familie darauf drängte ließ die Polizei sie zu ihr. Dort fand man Frau Zhu in einem Zustand, kurz vor dem Nervenzusammenbruch, auf. Ihr Haar war weiß und sie war verwirrt. Die Familie verfiel bei diesem Anblick in eine tiefe Trauer.
Frau Zhu Xiyu wurde im April 1955 geboren und gehörte zu der koreanisch stämmigen Minderheit. Am 1. September 2003, um 19 Uhr, brachen der stellvertretende Direktor der Henan Polizeiwache von Yanji, zusammen mit zwei anderen Polizeibeamten in Zhu Xiuyus Haus ein und plünderten es. Sie beschlagnahmten Falun Gong Bücher, Materialien über die Wahrheit von Falun Gong (1) und ein Bild des Lehrers. Frau Zhu verschleppten sie zum dritten Stock der Henan Polizeiwache. Eine Stunde später erzwang die Polizei ein „Geständnis” durch die Anwendung von Folter von dem Opfer. Die noch recht jungen starken Polizeibeamten wechselten sich dabei ab sie zu verprügeln. Sie entzogen ihr den Schlaf, hingen sie an den Handschellen auf, traten mit ihren Lederschuhen in ihren Intimbereich, ohrfeigten ihr Gesicht mit der Schuhsohle und stülpten über ihren Kopf eine Plastiktüte uvm., um sie zu misshandeln. Zusätzlich wurde sie so heftig verprügelt, dass ihr Gesicht danach geschwollen und blau war.
Am 2. September 2003 um 9 Uhr wurden Beamte von der Yanji Stadtpolizeiabteilung und die Mitarbeiter des Yanji Stadt „Büros 610” (2) zur Henan Polizeiwache gerufen. Zhu Xiyu wurde in den achten Stock des staatlichen Sicherheitsgebäudes geführt und dort weiter grausam gefoltert. Unter dem geheimen Befehl von Li Dongzhu, stellvertretender Direktor der Yanji Stadtpolizeiabteilung und verantwortlich für die Verfolgung von Falun Gong, Xu Xiaofeng, Direktor der staatlichen Sicherheitsgruppe und Xiao Bin, stellvertretender Direktor der staatlichen Sicherheit, wechselten sich Song Lihai, Zhu Yongcai, Zhang Wenzhu und Huang Wenzhe von der staatlichen Sicherheitsgruppe ab sie zu foltern. Ihre linke Hand wurde mit Handschellen in einem Winkel von 20-25° aufgehangen; ihr linker Fuß wurde unter der Heizung angekettet; ihr rechter Fuß wurde an einem Balken unter dem Schrank befestigt, so dass nur noch die Zehenspitzen den Boden berührten. Ihre Beine waren in einem Winkel von 30° gespreizt. Sie wurde dabei von ihnen gedemütigt und verspottet.
Da man Frau Zhu mit Handschellen aufhängte, ihre Beine gespreizt waren und die Zehen gerade noch den Boden berührten, wurde das ganze Körpergewicht auf ihre Handgelenke verlagert. Unter den Schmerzen verlor das Opfer das Gefühl in den Armen. Zhu Xiyu ertrug die Folter ohne nachzugeben. Die Polizei versuchte mit allen Mitteln wie, Prügel, Einschüchterung, hohen Druck und Drohungen ihren Geist und Willen zu brechen. Sie folterten sie sowohl körperlich als auch mental, um ihr Ziel, nämlich die Quelle für die Produktion der Materialien über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong herauszukriegen.
Zhu Xiyu wurde soweit geschlagen bis ihr Körper mit Blut bedeckt und das ganze Gesicht entstellt war. Nachdem man sie für fast dreieinhalb Stunden aufhängte, wurde sie weiter mit einer Hand an einer Heizung gefesselt. Die Füße blieben dabei angekettet. Währenddesssen musste sie ohne Essen, Wasser oder Schlaf gerade stehen bleiben. Nach mehr als 13 Stunden wurde sie endlich heruntergelassen.
Danach konnte Zhu Xiyu nicht mehr gehen und auf ihrem ganzen Körper befanden sich Ödeme. Als die Wachen Frau Zhu Xiyu in die Zelle schleiften, erschraken sogar die Insassen bei ihrem Anblick und versuchten sich zu verstecken. Die Wachen ließen Frau Zhu streng von den Insassen bewachen.
Zhu Xiyu trat in den Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Am 8. September begannen die Wachen sie zwangszuernähren (3). Die Wachen gaben den Insassen den Befehl Frau Zhu Xiyu, die nicht mehr gehen konnte, zur Zwangsernährung zu schleifen. Wenn sie sich weigerte, ließen die Wachen Frau Zhu von sieben oder acht Insassen fesseln und begannen dann die Zwangernährung.
Am 16. September 2003 verurteilte die Yanji staatliche Sicherheitsgruppe Frau Zhu Xiyu zu drei Jahren Arbeitslager. Zhu Xiyu, die seit 17. Tagen ihm Hungerstreik war, befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand. Trotzdem wurde sie in das Heizuizi Arbeitslager in Changchun geschleppt. Das Arbeitslager weigerte sich aber sie aufzunehmen. Mit großer Schwierigkeit fand die Polizei des Geschwaders schließlich Zhu Xiyus Sohn, der an der Universität von Changchun studierte, und ließen ihn zusammen mit seiner schwer verletzten Mutter sich selbst überlassen. Ihr Sohn borgte sich 100 Yuan, um seine Mutter am 17. September um 16 Uhr nach Hause bringen zu können.
Zhu Xiyu erholte sich recht schnell Zuhause und berichtete den Leuten über ihre Verfolgung, die sie in der Henan Polizeiwache, in der staatliche Sicherheitsabteilung und in der Strafanstalt erlitt. Die Leute verurteilten alle die brutalen Handlungen der Polizei. Wieder bei Gesundheit, startete Frau Zhu ihre Übungen auf dem Jindalai Platz.
Am Morgen des 9. November 2003 marschierte die Polizei der Yanji Stadtstaatlicher Sicherheitsgruppe in ihre Wohnung und entführte sie wieder. Danach wurde sie direkt ins Heizuizi Arbeitslager gebracht.
Nun wird sie seit einem Jahr im Heizuizi Arbeitslager in der vierten Gruppe des Geschwaders 4 festgehalten. Die barbarische Verfolgung hatte sehr an ihr gezerrt.
Am 17. September 2004 trat Wang Zhufeng, Wachmann des Geschwaders 4, einen ihrer Vorderzähne aus. Das führte zu schweren Blutungen und Verletzungen im Lippenbereich. Darüber hinaus litt Frau Zhu an Übelkeit und konnte nichts mehr essen. Danach wollte Wang Zhufeng seine Tat noch nicht einmal zugeben und berief sich darauf, dass keine Zeugen anwesend waren. Wang Zhufeng trampelte auch rücksichtslos mit den Hacken seiner Schuhe auf ihre Zehen, so dass sie vor Schmerz für eine lange Zeit nicht mehr gehen konnte.
Die Verantwortlichen für diese Verbrechen:
Yanji Stadtpolizeiabteilung:
Direktor, Jin Guangzhen: 0086-433-2512839 (Büro) 0086-433-2918766 (Privat), 0086-433-2770001 (Mobil)
Stellvertretender Direktor, Li Dongzhu: 0086-4332516400 (Büro) 0086-433-2525232 (Privat), 0086-13804487858 (Mobil), 0086-432-2770005 (Mobil)
Staatliche Sicherheitsgruppe von der Yanji Stadtpolizeiabteilung:
Direktor, Xu Xiaofeng: 0086-4332525275 (Büro), 0086-433-2623155 (Privat), 0086-13039085155 (Mobil), 86-13904438836 (Mobil)
Stellvertretender Direktor, Xiao Kasten: 0086-4332565275 (Büro), 0086-433-2529030 (Privat), 0086-433-2999030 (Mobil)
Direktor der Gruppe 610, Song Lihai: 0086-433-2999369 (Büro)
Zhang Wenzhu: 0086-433-2253034 (Büro), 0086-13944388986 (Mobil)
Zhu Yongcai: 0086-433-2993689 (Büro)
Huang Wenzhe: 0086-13089307735 (Mobil), 0086-433-2991266 (Büro)
Yanji Stadt „Büro 610”:
Piao Nanzhu: 0086-433-2518644 (Büro), 0086-433-2539185 (Privat), 0086-13844338311 (Mobil), 0086-433-2772005 (Mobil)
Hu Xiaoyan: 0086-433-2517901 (Büro), 0086-433-2995656 (Privat), 0086-433-2772006 (Mobil)
Xu Guobin: 0086-433-2564610 (Büro), 0086-433-2858801 (Privat), 0086-13944333322 (Mobil), 0086-433-2772015 (Mobil)
Shen Shunshan: 0086-433-2517901 (Büro), 0086-433-2815058 (Privat), 0086-433-2772009 (Mobil)
Zhang Hailong: 0086-433-2514738 (Büro), 0086-433-2725635 (Privat), 0086-433-2985563, 0086-433-2772017 (Mobil)
Hennan Polizeiwache in Yanji: 0086-433-2812037
1) „Die Wahrheit erklären” bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong” erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.
2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
3) Zwangsernährung ist eine der häufig angewandten Foltermethoden gegenüber Falun Gong-Praktizierenden in China. Sie wird meistens von medizinisch nicht geschultem Personal durchgeführt und hat bereits bei mehreren Hundert Praktizierenden zum Tode geführt. Aber auch wenn Mediziner die Zwangsernährung durchführen, wird diese mit der Absicht gemacht, den Falun Gong-Praktizierenden schlimmste Schmerzen zuzufügen. Dabei gibt es folgende Abläufe: Vor einer beabsichtigten Zwangsernährung wird der Praktizierende so lange geschlagen, bis er zu schwach ist, dagegenzuhalten. Mehrere Personen drücken ihn dann zu Boden und stellen sich auf seinen Körper und Gliedmaßen. Anschließend wird ein sehr dicker, grober und oft schmutziger Plastikschlauch (also keine Magensonde nach medizinischen Richtlinien) in die Lunge, die Luftröhre und/oder Speiseröhre eingeführt. Die sogenannte „Nahrung” besteht z.B. aus hoch konzentrierten Salzlösungen, ungekochtem Maisbrei, Medikamenten die Durchfall oder Erbrechen verursachen, manchmal sogar Kot, Urin, Alkohol, Speichel. Nachdem die sogenannte „Ernährung” beendet ist, wird der Plastikschlauch oft mehrmals raus- und rein geschoben, um zusätzliche Schmerzen und Blutungen zu erzeugen. Der Ausdruck „Zwangsernährung” dient der Verschleierung dieser in Wahrheit äußerst sadistischen und gefährlichen Foltermethode.
19. November 2004