(Minghui.de) Der Falun Gong-Praktizierende Peng Geng kam aus dem Bezirk Longtai, Stadt Panjin, Provinz Laoning. Er war ursprünglich Polizist in der Abteilung für Öffentliche Sicherheit der Provinz Liaoning. Da er nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong mehrmals nach Peking gegangen war, um sich für Falun Gong einzusetzen, wurde ihm gekündigt. Seine Eltern waren aufgrund der Hetzpropaganda der KP sehr gegen Falun Gong eingestellt. Sie überwachten Peng Geng Tag und Nacht und zwangen ihn auch noch, zum Psychiater zu gehen. Alles konnte jedoch den 31-Jährigen nicht von Falun Gong abbringen. Als er aufgefordert wurde, ein Bekenntnis gegen Falun Gong abzugeben, schrieb er auf: „Falun Gong ist gut”.
Daraufhin wurde Peng Geng ins Arbeitslager gesteckt. Nach der Freilassung kam er in seine Heimatstadt zurück und setzte sich dafür ein, Infomaterial über die Verfolgung herzustellen, welches die Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung aufklären soll. Da er von jemandem angezeigt wurde, steckte man ihn erneut ins Arbeitslager. Laut Augenzeugen wurde Peng Geng im Wujiabaozi Arbeitslager in der Stadt Fushun (einer anderen Stadt der Provinz Liaoning) in dem sog. „Team mit Strenger Erziehung” eingesperrt. Dort durfte er nicht einmal mit anderen sprechen. Im Masanjia Arbeitslager in der Provinzhauptstadt Shenyang wurde Peng Geng mehrmals auf äußerst brutale Weise gefoltert. Sein Gesicht war deswegen entstellt. Die boshaften Verfolger streuten sogar Salz auf seine Wunden und ließen ihn dann in der brennenden Sonne stehen. Mit einem Hungerstreik konnte Peng Geng schließlich eine Freilassung bewirken. Er kam zuerst nach Panjin, später nach Shenyang und beschäftigte sich stets mit der Produktion von Infomaterial über die Verfolgung.
Am 12.August 2002 wurden Peng Geng und ein anderer Falun Gong-Praktizierender festgenommen. Ende desselben Jahres wurde er zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Shenyang Gefängnis protestierte er mit einem Hungerstreik gegen die Verfolgung. Er wurde immer schwächer und erbrach Blut. Trotzdem wurde er nicht freigelassen. Als er an Lungentuberkulose litt, wurde er ins Gefängniskrankenhaus eingeliefert. Zu einer späteren Zeit wurde er in das Krankenhaus des Tieling Gefängnisses verlegt (Tieling ist eine andere Stadt in der Provinz Liaoning).
Während der Inhaftierung gab Peng Geng der Verfolgung nie nach. Als er im Sterben lag, verweigerte das Büro 610* der Stadt Shenyang immer noch seine Freilassung, obwohl das Gefängnis und der Gerichtshof mit einer Freilassung gegen Bürgschaft zur klinischen Behandlung einverstanden waren. Am 14.Juli 2005 starb der junge Mann an den Folgen der grausamen Verfolgung.
Diesbezügliche Telefonnummern: 0086-24-
Abteilung für Öffentliche Sicherheit der Provinz Liaoning: 86863555
Büro für Rechtsystem der Provinz Liaoning: 86892989, 86896801
Justizbehörde der Provinz Liaoning: 86892556
Parteikommission der Stadt Shenyang: 22829010
Verwaltung der Stadt Shenyang: 22739136
Volksstaatsanwaltschaft der Stadt Shenyang: 86522677
Polizeibehörde der Stadt Shenyang: 23832677, 23832902, 22825491, 22833119, 24844450
Justizbehörde der Stadt Shenyang: 22826072
Büro 610 der Stadt Shenyang: 23106009
* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.