(Minghui.de) Frau Wei Peixiu, 67, war Rentnerin und lebte in der Liutuan-Gemeinde, Stadt Changyi, Provinz Shandong. Durch das Praktizieren von Falun Gong waren ihre vielen Krankheiten allmählich verschwunden. Sie richtete sich nach den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht”(Prinzipien von Falun Gong) und galt als ein gutherziger und hilfsbereiter Mensch. Da Falun Gong seit Juli 1999 durch die KP Chinas verfolgt wird, fuhr Frau Wei nach Peking, um bei der Regierung eine Petition für Falun Gong einzureichen. Noch bevor sie in Peking ankam, wurde sie festgenommen und für drei Tage eingesperrt. Im März 2000 reiste sie erneut nach Peking. Auf dem Platz des Himmlischen Friedens wurde sie von der Polizei abgeführt und daraufhin für einen Monat ins Untersuchungsgefängnis gesteckt. Anschließend wurde sie in ihre Heimat zurückgebracht und von Beamten der Liutuan-Gemeinde gefoltert. Man schlug und beschimpfte sie und zwang sie, auf einem Ziegelstein zu knien und Ziegelsteine auf dem Rücken zu tragen. Infolgedessen blutete es an den Knien der alten Frau und sie bekam starke Rückenschmerzen. Am Mittag des 21.Dezember 2004 kletterten mehrere Polizisten der Gemeinde-Polizeiwache unter der Leitung des Büros 610* der Stadt Changyi über die Mauer ins Haus von Frau Wei und nahmen diese fest. Das Haus wurde durchsucht und Frau Wei wurde anschließend 15 Tage lang inhaftiert. Dazu hatte sie noch 5000 Yuan Geldstrafe zu zahlen. Nach der Freilassung wurde sie weiter zu einem Gehirnwäschekurs gebracht. Von der skrupellosen Verfolgung stark traumatisiert, starb Frau Wei am 1.September 2005.
Polizeibehörde der Stadt Changyi:
Direktor Wang Wei: 0086-536-7116909
Polizist Chen Xiaodong: 0086-13001535238, 13070751266 (Handy)
Frau Ren Fengying, 76, wohnte bei ihrer Tochter in der Gemeinde Dianzi, Kreis Guan, Provinz Shandong. Die Tochter und der Schwiegersohn praktizieren ebenfalls Falun Gong. Seit der Verfolgung litt die Familie mehrmals unter Hausdurchsuchungen, Einschüchterungen, Inhaftierung und Geldstrafen. Der davon verursachte Sachschaden betrug über 100 000 Yuan. Der Schwiegersohn, Dong Xinhai, wurde am 16.März 2004 unterwegs von den Behörden verschleppt und befindet sich bis jetzt immer noch in Haft. Nachdem Frau Ren lange Zeit voller Angst und Sorge um die Familienangehörigen und unter der Verfolgung gelitten hatte, starb sie am 17.November 2004.
Frau Zhu Zongtao, 52, kam aus der Stadt Xiangfan, Provinz Hubei. Ihre Herzkrankheit war durch das Praktizieren von Falun Gong verschwunden. Etwa am 1.Mai 2000 fuhr sie nach Peking, um bei der Regierung eine Petition für Falun Gong einzureichen. Dafür wurde sie festgenommen und drei Monate lang in einer Strafanstalt in Peking inhaftiert. Nachdem man ihre Herkunft herausgefunden hatte, wurde sie nach Xiangfan in eine örtliche Strafanstalt gebracht. Mit einer Zahlung von 1000 Yuan konnten die Angehörigen sie aus dem Gefängnis holen. In der Folgezeit war sie noch insgesamt fünfmal verhaftet und zu Gehirnwäschekursen in der Provinzhauptstadt Wuhan geschleppt worden.
Am 28.Dezember 2004 wurden sie und eine andere Falun Gong-Praktizierende beim Verteilen von Infomaterial über die Verfolgung von Falun Gong von der Polizei festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Xiangfan gebracht. Während der Haft wurden bei ihr Bluthochdruck und Herzerkrankungen diagnostiziert. Das Büro 610 und die Polizeibehörde wollten die beiden Praktizierenden für jeweils 18 Monate ins Frauenarbeitslager der Stadt Wuhan sperren. Die beiden weigerten sich, das unrechtmäßige Urteil mit ihrer Unterschrift zu akzeptieren. Da das Frauenarbeitslager in Wuhan die Aufnahme von Frau Zhu wegen ihrer schweren Krankheiten ablehnte, wurde sie am 10.Janaur 2005 nach Hause gebracht. Die von der Verfolgung verängstigten Angehörigen hatten kein Verständnis für Frau Zhus Einsatz für Falun Gong und machten sie für die bei der Verfolgung entstandenen materiellen und psychischen Schäden verantwortlich. Unter dem enormen Druck, von allen Seiten kommend, erlitt Zhu Zongtao am 20.Juni 2005 einen Herzinfarkt und starb infolge dessen.
* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.