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South China Morning Post: Falun Gong forscht nach, warum ihnen die Einreise nach Hongkong verweigert wurde

5. November 2005

10. November 2005 |   Jonathan Li

Vier taiwanesischen Falun Gong-Praktizierenden wurde vor zwei Jahren die Einreise nach Hongkong verweigert, um an einer religiösen Konferenz teilzunehmen. Die Immigrationsbehörde setzte sie auf die ”Liste der zu beobachtenden Personen». Dagegen protestierten sie mit einem Antrag auf gerichtlicher Ebene und errangen einen Erfolg.

Bei der Gerichtsverhandlung in erster Instanz befahl der Richter, Michael Hartmann, gestern dem Direktor der Immigrationsbehörde offen zu legen, ob seine Abteilung irgendwelche Dokumente in ihrem Besitz hat, die von den vier Praktizierenden - Theresa Chu Woan-chyi, Liao Hsiao-lan, Lu Lih-ching und Chang Jenn-yen - gesucht werden. Dies würde mehr Licht in den Fall bringen, warum sie auf die „Beobachtungsliste” gesetzt wurden.

Jedoch selbst wenn die Behörde die Existenz solcher Dokumente bestätigen würde, so könnte man dennoch die Eröffnung aus Gründen des öffentlichen Interesses auf Immunität verhindern.

Die vier Praktizierenden wurden im Februar 2003 nach ihrer Ankunft aus Taiwan am Flughafen Chek Lap Kok festgehalten. Sie wollten an der Falun Gong-Konferenz zum Erfahrungsaustausch teilnehmen, die von der Falun Dafa-Vereinigung in Hongkong organisierte wurde.

Sie waren vier von insgesamt 83 Falun Gong-Praktizierenden aus Übersee, einschließlich 80 Praktizierenden aus Taiwan, denen die Einreise nach Hongkong untersagt wurde.


Der Richter Hartmann bemerkte, dass es verständlich sei, dass die vier Personen bestrebt seien herauszufinden, warum ihr Einreiseantrag zurückgewiesen wurde und was der „wirkliche Kern” sei, auf dessen Basis die Entscheidungen getroffen wurden. „Der wirkliche Grund erfordert natürlich eine Entdeckungsreise in den ursprünglichen Prozesses der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten und vielleicht eine Überprüfung der Genauigkeit der gesammelten Informationen», sagte er.

Ein Sprecher des Sicherheitsbüros teilte gestern Abend mit, man würde die Entscheidung gemeinsam mit der Justizbehörde prüfen, bevor die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird.

Im September dieses Jahres reichten die vier Praktizierenden einen „Nachforschungsantrag» ein, nachdem sie die Bestätigung des Gerichts durch Beamte des Immigrationsbüros erfuhren, dass sie als Sicherheitsrisiko für Hongkong eingestuft worden sind.

Im April 2003 garantierten die Behörden den Beginn einer gerichtlichten Berufung wegen der Entscheidung des Direktors der Immigrationsbehörde, ihre Einreise nach Hongkong zu verweigern.

Sie argumentierten in dem Berufungsantrag, dass die Entscheidung des Direktors der Immigrationsbehörde unrechtmäßig und unzumutbar war, weil er auf der Feststellung einer religiösen Gruppe gründete.

Frau Chu und einer Gruppe von Mitpraktizierenden wurde erstmals im Juni 2002 bei einer Reise von Taiwan nach Hongkong die Einreise verweigert.

Frau Chu konnte im Januar 2003 einreisen, um an einer Konferenz im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit teilzunehmen. Einen Monat später wurde ihr die Einreise, um an einer religiösen Konferenz teilzunehmen, erneut verweigert, obwohl sie ein gültiges Visum besaß.

Die Dokumente, die von den vier Praktizierenden laut Nachforschungsantrag angefordert worden sind, bedingen Zugriff auf andere Daten in der Beobachtungsliste, die damit in Zusammenhang stehen. Sie suchten ebenso nach Protokollen, in denen ihre Namen erstmalig auf dieser „Beobachtungsliste» vermerkt sind. Zusätzlich wurden Nachforschungen bezüglich Dokumenten angestellt, die allgemeine Richtlinien für Mitarbeiter der Immigrationsbehörde enthalten, wie mit jenen Einreisenden umzugehen ist, deren Namen auf der „Beobachtungsliste” stehen.

Kan Hung-cheung, ein lokaler Sprecher von Falun Gong, und die Falun Dafa-Vereinigung von Hongkong sind Antragsteller dieses Nachforschungsantrages.