(Minghui.de) Am 4. November 2005 entschied der Richter Michael Hartmann in erster Instanz in einem ausgestellten Dokument, dass die Einwanderungsbehörde Hongkongs im Interesse der Öffentlichkeit erklären müsse, warum die vier Falun Gong-Praktizierenden auf eine schwarze Liste gesetzt worden wären und ihnen die Einreise nach Hongkong verweigert wurde sowie wann und welche Regierungsbeamten sie auf die schwarze Liste gesetzt hätten. Die Anhörung ist noch im Gange.
Am 20. Oktober eröffnete das Oberste Gericht in Hongkong seine erste Sitzung im Fall von den taiwanesischen Falun Gong-Praktizierenden, denen die Einreise nach Hongkong verweigert worden war und die gewaltsam abgeschoben wurden. Vier taiwanesische Falun Gong-Praktizierende und der Sprecher von Falun Gong in Hongkong, Herr Kan Hung-cheung, hielten einen Appell ab, bevor das Gericht öffnete.
Im Februar 2003 wurden vier taiwanesischen Falun Gong-Praktizierende die Einreise nach Hongkong verweigert, als dorthin unterwegs waren, um eine Falun Dafa-Konferenz zu besuchen. Sie wurden rechtswidrig abgeschoben. Die vier Praktizierenden und der Sprecher von Falun Gong in Hongkong, Herr Kan Hung-cheung, reichten bei dem Obersten Gericht eine juristische Auswertung von diesem Zwischenfall ein. Sie baten die Einreisebehörde um eine Erklärung, warum sie auf die „Beobachtungsliste” gesetzt worden waren.
Eine der Klägerin, die taiwanesische Falun Gong-Praktizierende Frau Theresa Chu Woan-chyi, die selbst eine firmeninterne Rechtsanwältin in einer US-Versicherungsgesellschaft ist, war eine unter den fast 80 taiwanesischen Falun Gong-Praktizierenden, die im Februar 2003 von der Einreisebehörde Hongkongs aus „Sicherheitsangelegenheiten” gewaltsam abgeschoben worden waren. Die Einreisebehörde Hongkongs erklärte, dass sie ebenfalls vor der Einreise auf die „Beobachtungsliste” gesetzt worden sei.
Frau Chu berichtete, dass die vier taiwanesischen Praktizierenden alle gut ausgebildete Menschen seien. Chu ist eine Rechtsanwältin, zwei Praktizierende sind Regierungsbeamte, und der andere ist ein Ingenieur. Keiner von ihnen hat irgendwelche Vorstrafen. Die so genannten ”Sicherheitsangelegenheiten» der Regierung Hongkongs können kaum gerechtfertigt werden. Außerdem waren sie alle bereits 2001 nach Hongkong eingereist. Frau Chu zum Beispiel reiste 2001 nach Hongkong ein, 2002 wurde ihr die Einreise jedoch verwehrt. Im Januar 2003 wurde ihr erlaubt, nach Hongkong einzureisen, aber im Februar 2003 wurde ihr die Einreise in die Stadt verweigert.
Paul Harris, der Rechtsanwalt der Falun Gong-Praktizierenden, meinte, dass die Regierung Hongkongs noch andere Gründe außer den ”Sicherheitsangelegenheiten» haben müsse. Er glaubt, dass die Behörden diese schwarze Liste („Beobachtungsliste”) entworfen hätten, um ausschließlich auf Falun Gong-Praktizierenden abzuzielen und bat darum, dass die Regierung diese „Beobachtungliste” an die Öffentlichkeit freigebe und die Gründe für deren Aufstellung erkläre. Der Rechtsanwalt der Regierung, Herr Daniel Fung Wah-kin SC, lehnte diese Bitte ab. Er sagte, wenn ein Gericht die Freigabe von Sicherheitsinformationen befehle, würde er die Freiheit zur Sicherheit des öffentlichen Interesses verhindern.
Trotzdem entschied der Richter Michael Hartmann mit dem am 4. November 2005 ausgestellten Dokument in erster gerichtlicher Instanz, dass die Einwanderungsbehörde Hongkongs im Interesse der Öffentlichkeit erklären müsse, warum die vier Falun Gong-Praktizierenden auf eine schwarze Liste gesetzt worden wären und ihnen die Einreise nach Hongkong verweigert wurde sowie wann und welche Regierungsbeamten sie auf die schwarze Liste gesetzt hätten.