(Minghui.de) Im Februar 2000 nahm mich Chen Zhibing erneut aus meiner Wohnung mit und wies mich in die Haftanstalt Luosiling in Chenzhou ein. Als ich dort ankam, übergossen mich die Häftlinge mit kaltem Wasser; sie ließen es ca. vierzig Minuten lang, langsam vom Kopf über meinen Körper laufen. Dann zogen sie mir meine Kleider aus und drei Gefangene schlugen ungefähr 150 Mal auf meinen Brustkorb ein. Später legten sie meine Hände auf eine Stahlplatte (von einem Bett) und einer Zementfliese, dann schlugen sie mit einem Holzbrett oder abwechselnd mit Plastikschuhsohlen auf meine Finger; sie durchnässten neue Handtücher, drehten sie zusammen und peitschten mir dann heftig auf den Bauch und den Unterleib. Ich wurde gezwungen, drei Schritte von einer Wand entfernt, mit Blickrichtung zur Wand, zu stehen, dann schmetterten sie meinen Kopf gegen die Mauer. Wenn sich meine Hände bewegten oder die Bewegungen nicht ihren Kriterien entsprachen, zählte das nicht und ich musste es wiederholen. Sie schmetterten 28 Tage lang meinen Kopf dreimal täglich gegen die Wand. Nach 67 Tagen Haft wurde ich freigelassen.
Am Morgen des 09. Oktober 2000, kurz nach dem Aufstehen, wurde ich erneut verhaftetet. Wu Ziqiang und andere Polizisten von der Politik- und Schutzabteilung, des Öffentlichen Sicherheitsbüros des Bezirks Beihu kamen in meine Wohnung und nahmen mich direkt in das Zwangsarbeitslager Xinkaipu in Changsha mit. Mir wurde der Verkauf von Falun Gong Büchern angelastet, welches eindeutig eine Lüge ist.
Ich eröffnete einen Buchladen und kaufte vor Juli 1999 Bücher über reguläre Kanäle. Sie verhafteten mich und konfiszierten mein Geld und Bücher, ohne mir entsprechende Empfangbescheinigungen auszustellen, gleichzeitig behaupteten sie, ich hätte das Gesetz verletzt. Wir alle wissen, dass das Praktizieren von Falun Gong vor Juli 1999 erlaubt war, und Falun Gong Bücher wurden in Xinhua Buchläden verkauft. Außerdem war das Falun Gong Betreuungszentrum der Stadt Chenzhou registriert und von der Kommission für Körperkultur anerkannt. Ungeachtet der Unrechtmäßigkeit der Unterdrückung von Falun Gong gingen sie schon vor Juli 1999 gegen mein Geschäft vor. Welches ebenfalls die Prinzipien der Ausübung der Rechtsstaatlichkeit verletzt. Deswegen appellierte ich wiederholt, erhielt jedoch niemals eine Rückantwort. Im Jahre 2002 wurde ich nach Ableistung von eineinhalb Jahren Gefängnis freigelassen. Am 19. August 2004 um 21 Uhr wurde ich unerwartet im Huaning Park in der Stadt Chenzhou von verschiedenen, unidentifizierten Personen festgenommen und in die Guiyang Parteischule gebracht. Nachher erfuhr ich, dass diese Leute dem Nationalen Schutzteam des Öffentlichen Sicherheitsbüros Guiyang angehörten. In der Parteischule fesselten sie meine Hände und Füße. Die Haftbenachrichtigung gaben sie erst um 16 Uhr des nächsten Tages heraus. Fünf aufeinander folgende Tage und Nächte wurde mir Schlaf entzogen und ich wurde unter Anwendung von Folter verhört. Ich war extrem erschöpft und mein Verstand unklar, so dass ich während der Befragung, eine von den Beamten geforderte, eidesstattliche Erklärung unterzeichnete. Sie sagten: „Chen Bingzhi nahm über 20.000 Yuan von Dir an und Du hast ihn in eine sehr heikle Situation gebracht. Dieses Mal kann ich Dich zu mindestens zehn Jahren Haft verurteilen.” Aus ihren Worten konnte ich erkennen, sie behandelten mich auf diese Weise, um Vergeltung zu üben und ihrem Ärger Luft zu machen.
Am 15. November 2004 verhandelte das Gericht in Guiyang diesen Fall. Während ich aus der Hftanstalt herausgebracht wurde, beschimpfte und beleidigte mich der Gerichtsdiener. Während der fünfstündigen Verhandlung verurteilte mein Anwalt vehement die so genannten „Beweise” und wies sie zurück. Der öffentliche Ankläger sprach zusammenhangslos und war unfähig, irgendwelche weiteren Argumente zur Rechtfertigung der Anschuldigung vorzubringen. Schließlich, während der Vorstellung des Verteidigers, kürzte der Richter ganz unerwartet mein Recht auf Selbstverteidigung, wobei er uns erlaubte, nur eine Erklärung abzugeben. Dann kündigte er das Ende der Verhandlung an. Sobald die Verhandlung geschlossen war, beschimpfte einer der Gerichtsdiener meinen Anwalt öffentlich.
Trotz eines Mangels an Beweisen wurde ich noch zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Ich war nicht einverstanden und appellierte Mitte Dezember 2004 an das mittlere Gericht der Stadt Chenzhou. Ein halbes Jahr verging; schließlich erhielt ich das schriftliche Urteil der abschließenden richterlichen Entscheidung des mittleren Gerichtes (die Frist für das zweite Verfahren wurde weit überschritten). Die richterliche Entscheidung des mittleren Gerichts lautete, dass ich keinerlei Zeugenaussage zur Erhärtung der Behauptung von Folter durch die Polizei liefern konnte. Die Entscheidung war, dass das Originalverfahren anerkannt wurde, die Beweislage ausreichend war und deshalb die ursprüngliche Entscheidung bestehen bleibt.
Zusammengefasst: das Büro 610 und die Behörden für Nationale Sicherheit und Öffentliche Sicherheit haben mich meiner Rechte, meinen Glauben zu praktizieren, beraubt und absichtlich fabrizierte Anschuldigungen gegen mich erhoben. Sie haben mich festgenommen und eingesperrt, mich zur Verrichtung harter Arbeit gezwungen, mich unter Anwendung von Folter verhört und heimlich Gefangene aufgehetzt, mich zu foltern. Ich wurde mutwillig beleidigt und persönlich verleumdet, meine Wohnung wurde durchwühlt, Eigentum und Geld von mir erpresst. Man isolierte mich, sperrte mich ein und ich wurde Opfer psychischer Manipulation und stand unter ständiger Beobachtung. Alle diese Handlungen liegen außerhalb des Gesetzes und missachten die Menschenrechte schwerwiegend.