(Minghui.de) Frau Wang Xiuqing, 55, kam aus der Stadt Longjing, die zu dem Yanbian Autonomen Gebiet der koreanischen Minderheit der Provinz Jilin gehört. 1996 fing sie an, Falun Gong zu praktizieren. Ihre mehrfachen Krankheiten waren dadurch geheilt. 2001 wurde sie durch die Laotougou-Polizeiwache festgenommen und für ein Jahr ins Arbeitslager gesteckt, weil sie sich dafür eingesetzt hatte, Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären. Sie war im Arbeitslager grausamer Folter ausgesetzt, darunter Schlafentzug und Elektroschock. Sie blieb trotzdem ihrem Glauben treu. Kurz nach der Freilassung wurde sie wieder zu einem Gehirnwäschekurs verschleppt. Wang Xiuqing protestierte mit einem Hungerstreik und wurde daraufhin ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Longjing verlegt. Dort setzte sie den Hungerstreik fort. Als ihre Situation lebensgefährlich war, wurde sie ins Krankenhaus eingeliefert. Dort gelang es ihr trotz überwachenden Polizisten zu fliehen.
Seitdem lebte Wang Xiuqing obdachlos. Die Polizei fahndete nach ihr, so dass sie nicht nach Hause kommen konnte. Von der andauernden Terrorverfolgung traumatisiert, wurde sie schwer krank. Am 3.November 2005 starb sie.
Herr Jin Zhe, etwas über 30, wohnte im Longyan-Dorf, Gemeinde Dexin, Stadt Longjing, Provinz Jilin. 1998 fing er an, Falun Gong zu praktizieren. Nach dem Beginn der Verfolgung wurde er von den Behörden auf der Dorf-, Gemeinde-, Stadtebene sowie der Ebene des Autonomen Gebiets verfolgt, dabei insbesondere vom Büro 610*. Einmal wurde er einen halben Monat lang im Untersuchungsgefängnis eingesperrt. Aufgrund der Terrorverfolgung schrieb er unter Zwang eine sog. Garantieerklärung*, die er später mit einer öffentlichen Erklärung im Internet widerrief. Er lebte für längere Zeit obdachlos, um sich weiterer Verfolgung zu entziehen. Trotz schwieriger Lebensverhältnisse bemühte er sich, die wahren Umstände der Verfolgung zu verbreiten. Ende September 2005 starb er an Krankheiten.
Diesbezügliche Telefonnummern in der Stadt Longjing: 0086-433- (bei Handy: 0086-)
Name, Vorname, Position: Tel.-Nr. vom Büro, private Tel.-Nr.
Yin, Yongri, stellvertretender Parteisekretär der Stadt: 322292, 3222916
Xu, Dunyi, Leiter des Büros 610: 3223757, 3221356
Yu, Zhenghao, stellvertretender Leiter des Büros 610: 3223757, 3253446
Zhao, Honglei, stellvertretender Direktor der Polizeibehörde: 3226713, 3226714, 3220647
Jiang, Yinglao, Abteilungsleiter der Polizeibehörde: 3223843, 3225834
Jin, Zhezhu, Direktor des Untersuchungsgefängnisses: 3283029
Zhang, Zhelong, Leiter der Anmin-Polizeiwache: 3222124, 3239988
Li, Longshan, Direktor der Longmen-Polizeiwache: 3223140
Song, Bin, Direktor der Gusheng-Polizeiwache: 3239666, 3221166
Jin, Xianghu, Direktor der Hexi-Polizeiwache: 3283780, 3235834, 3255025
Li, Dongzhu, Stellvertretender Direktor der Polizeibehörde der Stadt Yanji (zuständig für die Verfolgung von Falun Gong): 2514600, 2525232, 13804487858 (Handy)
* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
* In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.