(Minghui.de) Am Nachmittag des 27. Oktober 2005 gingen die malaysischen Praktizierenden zum Menschenrechtskongress, um dem Vorsitzenden des Komitees einen Falun Gong- Menschenrechtsreport vorzutragen. Sie nahmen diesen Anlass auch wahr, um dem Vorsitzenden über wiederholte Vorfälle, die die kommunistische Partei ungesetzlich den malaysischen Praktizierenden angetan hatte, zu berichten.
Als der Vorsitzende die Praktizierenden fragte, warum der Gründungsantrag einer Organisation viermal abgewiesen wurde, erklärten ihm die Praktizierenden, anhand von Zeitungsartikeln und anderen Beweisstücken, dass das chinesische Konsulat hinter den Ablehnungen stand. Der Vorsitzende meinte daraufhin, dass das chinesische Konsulat nicht so handeln dürfte. Des Weiteren versprach er, dass er sich dieser Angelegenheit annehmen werde und sie dem Kongress vorlegen werde.