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Mainpost (Deutschland): Hilft Jiang Renzheng nur noch ein Wunder? (12.11.05)

Tragik eines Falun-Gong-Anhängers

22. November 2005 |   Von unserem Redaktionsmitglied CAROLIN KREIL

(Minghui.de) WÜRZBURG/SHENYANG Der Besuch des chinesischen Präsidenten Hu Jintao wirft auch Fragen nach der Menschenrechtslage im Reich der Mitte auf. EinWürzburger Gericht und deutsche Behörden haben ihr Teil zur Geschichte eines Asylbewerbers beigetragen, die an Tragik und Dramatik kaum zu überbieten ist.

Jahrelang hatte der Chinese Jiang Renzheng mit seiner Frau Rui Guo für ihre Anerkennung in Deutschland gekämpft - im März 2005 wurden die Falun-Gong-Anhänger mit ihren ein und zwei Jahre alten Kindern aus Würzburg abgeschoben. Ihnen drohe keine Gefahr, hieß es. Bis September gingman hierzulande davon aus, dass nur Falun-Gong-Anhänger, die sich öffentlich für die verbotene Gruppe stark machen, gefährdet sind.

Diese Annahme, auf der Ablehnungen von Asylanträgen beruhten, hat der Fall Jiang tragisch widerlegt. „Das ist in Europa der erste Fall”, bestätigt Übersetzerin Jing Tang Wiesberg aus Veitshöchheim, die Kontakt zur Familie hält: Der 29-Jährige wurde in China verhaftet und zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Tang Wiesberg berichtet in der Folge wiederholt von „psychischer Folter, Gehirnwäsche und Druck auf die Familie sowie fast lückenloser Bespitzelung.” Das Ziel der chinesischen Behörden: Jiang soll sich öffentlich von Falun Gong lossagen. Die chinesische Führung sieht in Falun Gong eine Gefahr. Die Bewegung verbindet spirituelle und moralische Regeln mit festgelegten Leibesübungen. Die KP befürchtet, dass daraus eine Widerstandsbewegung wächst.

Für das Würzburger Verwaltungsgericht (VG), das letztlich über die Ablehnung des Asylantrages zu befinden hatte, war die Wahrheitsfindung nicht einfach, sagt VG-Sprecher Rudolf Emmert. Es habe Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Falun-Gong-Mitgliedschaft gegeben: „Diese Abwägung ist in Asylverfahren problematisch”. Zudem gab es die Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass keine Gefahr drohe. Das Gericht lehnte den Asylantrag ab, eine Berufung blieb in Würzburg anhängig.

Eine Kette falscher Beurteilungen, wie die Inhaftierung Jiangs bewies. Das Büro des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung sprach den Fall bei den deutsch-chinesischen Konsultationen an. Es änderte sich nichts. Im Sommer wurde Jiang krank, aus dem Arbeitslager entlassen, er steht seitdem unter Hausarrest. Im September stellte das Bundesamt im Fall Jiang fest, dass die „Gefahr der menschenrechtswidrigen Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit besteht”.

Am 26. Oktober verkündete das Verwaltungsgericht in Würzburg schließlich, dass Jiang Renzhengs Asylantrag befürwortet wird. Hoffnung keimt auch bei seinem Münchner Anwalt Marin Scheid auf. Jiang nützt das nichts. Das Auswärtige Amt bemüht sich um die Ausreise der Familie, Jing Tang Wiesberg erfährt, dass es am11. November 2005 soweit sein könnte. Und wieder nimmt die Geschichte eine tragische Wende: Zwei Tage vorher sei Jiangs Pass beschlagnahmt worden. Nun muss die vierköpfige Familie weiter hoffen. Auf ein Wunder?

Im Blickpunkt

Falun Gong

Falun Gong (auch Falun Dafa) ist eine 1992 in China vorgestellte religiöse Bewegung auf Basis von Qi Gong und weltweit verbreitet. Hauptwerk ist das von Gründer Li Hongzhi verfasste Zhuan Falun. Seit 1999 ist die Bewegung Falun Gong in China verboten.


Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200511/27702.html