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Hulan Strafanstalt: Auf einem 1,5 Meter breiten Bett schlafen zwölf Menschen

26. Dezember 2005

(Minghui.de) Am 09.03.2005 wurde ich in die Hulan Strafanstalt in der Provinz Heilongjiang gebracht. Dort ordnete man mich einer intensiv überwachten Gruppe zu. Die Insassen hier und sogar die Betten zum Schlafen wurden von den Polizisten als Werkzeug genutzt, um die Falun Gong-Übenden zu verfolgen und zu foltern. Sie zwangen u.a. bis zu zwölf Personen in einem 1,5 Meter breiten Bett zu schlafen.

Mangelte es an Betten? Nein. Viele Betten ließen die Polizisten lieber unbenutzt. Es wurde gesagt, die Hulan Strafanstalt sei die Beste unter allen in der Provinz Heilongjiang. Jedoch nannte man diese intensiv überwachte Gruppe vor Ort „die Hölle in der Menschenwelt”. Am 09. März zwang man mich in einem Büro der Polizisten dazu, die Uniform für die Häftlinge anzuziehen. Ich verweigerte mit den Worten: „Das will ich nicht. Denn ich bin doch kein Verbrecher.” So ging es hin und her, einen ganzen Nachmittag lang. Zum Schluss kamen ein paar Gefangene und zogen mir mit Gewalt eine orangefarbige Weste an, auf derer Rückseite „strikt überwacht” geschrieben stand.

Die Behandlung der Falun Gong-Übenden in der intensiv überwachten Gruppe war sehr grausam. Eine Maßnahme wurde eingeführt, bei der sich jeweils vier Insassen und ein Falun Gong-Praktizierender eine Gruppe bilden ließen. In diesen Gruppen wurde das Verhalten der Falun Gong-Praktizierenden sehr streng überwacht. Die Kontakte zwischen den Praktizierenden sollten so unterbunden werden.

Der Tagesablauf einer solchen Gruppe sah folgendermaßen aus: Um fünf aufstehen; nach dem Toilettengang blieben fünf Minuten zum Frühstück. Den anschließenden Vormittag verbrachte man gemeinsam in einer „Sitzstrafe” (Anmerkung: Bei dieser Foltermethode muss man die gleiche Sitzhaltung eine lange Zeit beibehalten; man sitzt dabei auf einem kleinen Hocker aus Plastik, in einer Reihe mit den anderen Gefangenen. Der Kopf ist aufgerichtet, die Augen schauen gerade auf den Hinterkopf der vor einem sitzenden Person; Der Rücken bleibt aufgerichtet; Beide Beine sind parallel zueinander und berühren sich; Die Hände liegen auf den Knien .) oder man verrichtete Zwangsarbeit, indem man Knoblauch schälte. Die Mittagspause war auch sehr kurz. Nachmittags wurde der Vorgang vom Vormittag wiederholt oder man lernte die Hausordnung des Gefängnisses auswendig. Wer dies nicht konnte, wurde beschimpft oder geschlagen. Normalerweise durfte man ab zehn Uhr abends ins Bett gehen. Dieses galt aber nur dann, wenn man sein Tagsziel erreicht hatte (jeder hatte täglich eine bestimmte Menge Knoblauch zu schälen). War dies nicht der Fall, musste man manchmal bis tief in die Nacht arbeiten und konnte nur zwei oder drei Stunden schlafen.

Die Schlafbedingungen waren fürchterlich. Auf einem 1,5 Meter breiten Bett lagen meist sechs oder sieben Personen, manchmal sogar zwölf. Es war nahezu unmöglich auch nur ansatzweise bequem zu liegen. Selbst wenn der Körper auf der Seite lag, musste man die Beine über dem Körper seines Nebenmannes legen. Die Füße der anderen waren so nah, dass man sie riechen konnte. Im Sommer war es besonders schlimm. Kaum hatte man sich hinlegt, begann man auch schon zu schwitzen. Zugleich hatte man den Schweiß der anderen am eigenen Körper.

Aufgrund der intensiven Sitzstrafe und langwierigen Arbeit hatte man keine Zeit für eine Pause, geschweige denn zum Wäschewaschen und Duschen. Außerdem gab es weder Wachmittel, Seife noch stand eine Waschschüssel zur Verfügung. Dies führte dazu, dass jeder Gefangene Wanzen hatte. Überall waren sie zu sehen, sowohl auf der Kleidung als auch in den Betten. Das Bett war zweistöckig und manchmal fielen die Wanzen von der oberen in die untere Etage.

Als Gefangener muss man jeden Tag ein paar bestimmte Formalsätze laut aufsagen. Jeder Neuling muss zunächst diese Sätze auswendig lernen. Als ich an der Reihe war, folgte ich der Auforderung nicht. Stattdessen sagte ich: „Ich praktiziere Falun Gong und möchte einfach nur ein guter Mensch sein. Ich habe kein Verbrechen begangen.” Alle Blicke richteten sich auf mich, die Atmosphäre war sehr angespannt. Der Anführer der Gefangenen sagte daraufhin ärgerlich zu mir: „Obwohl du unschuldig bist, bist du doch hierher gebracht worden. An diesem Ort gibt es außer mir keinen anderen Chef. Wer sich für etwas Besonderes hält, der wird von mir niedergeschlagen.” Dann fragte er mich, ob ich die Sätze zur Meldung nun auswendig lernen wollte. Ich erwiderte: „Nein!” Auf seinen Befehl hin zwangen drei oder vier Gefangene mit Gewalt, mich um 90 Grad zu verbeugen. Nach einer Weile stand ich von selbst wieder auf und beendete damit das Szenario.

Jeder Falun Gong-Übende in der intensiv überwachten Gruppe wurde dazu gezwungen, eine so genannte Garantieerklärung (1) zu unterschreiben. Wer sich weigerte, musste anschließend harten Maßnahmen entgegensehen. Drei Falun Gong-Übende aus A´cheng wurden grausam geprügelt, nachdem sie hierher gebracht wurden. Daraufhin forderte man sie auf, die Garantieerklärung zu unterschreiben. Sie verweigerten und wurden bestraft. Auch sie wurden von vier Nicht-Praktizierenden Insassen überwacht und einer „Stehstrafe” unterzogen. Jeder Tag dauerte vom Aufstehen um fünf Uhr bis neun Uhr Abends, manchmal sogar bis zwölf Uhr Mitternacht. Während sich die Nicht-Praktizierenden Häftlinge ablösen konnten, mussten die Falun Gong-Übenden, von kurzen Pausen für Mahlzeiten und Toilettegang abgesehen, die ganze Zeit in derselben aufrechten Haltung verweilen. Sobald ihre Körperhaltung ein wenig von der geforderten abwich, wurde sie durch Gewalt „korrigiert”.

Oftmals schwoll der Körper durch diese Art der Folterung an, sodass man sich in schlimmen Fällen nicht mehr selbst ernähren konnte. Einem, der dieser Folter über einen Monat unterzogen wurde, schwollen zunächst die Beine an. Daraufhin konnte er nicht mehr stehen. Man brachte ihn zurück in seine Zelle. Dort schlugen die Insassen rücksichtslos auf ihn ein, weil er sich beharrlich verweigerte, die Garantieerklärung zu unterschreiben. Als wir die Polizisten mit Nachdruck um eine Antwort baten, warum die Gefangene willkürlich andere Insassen prügeln durften, erwiderten sie: „Das geht euch gar nichts an!”


(1) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es zukünftig nicht mehr zu tun. Außerdem versprechen sie, nicht mehr nach Peking zu gehen, um dort einen Appell für Falun Gong abzugeben. Des weiteren dürfen sie niemals wieder mit anderen Falun Dafa-Praktizierenden Kontakt haben.