(Minghui.de) Im Oktober 2004 wurden die Falun Gong-Übenden Liang Biyan, Cai Junping, Liang Shenping und andere gesetzeswidrig von Beamten des Nanning „Büro 610” (1) in Nanning verhaftet und eingesperrt. Später verurteilte das Chengbei Bezirksgericht und das mittlere Gericht in Nanning die Übenden zur drei Jahren Freiheitsentzug. Im Juni 2005 wurden die Falun Gong-Übenden in das Guangxi Frauengefängnis und in das Guangxi Litang Gefängnis gebracht.
Frau Liang Biyan befindet sich seit Juni 2005 in Gefangenschaft und ist seitdem im Hungerstreik. Seitdem sind 140 Tage vergangen und ihr ist Leben ist in Gefahr. Frau Liang musste in der Notfallaufnahme behandelt werden. Am 24. Oktober 2005 wurde Frau Liang Biyan in das Maoqiao Gefängniskrankenhaus eingeliefert. Sobald sie außer Lebensgefahr war, schickten die Verfolger Frau Liang sofort wieder ins Gefängnis zurück, wo sie abermals verfolgt wurde. Frau Liang Biyan ist so mager geworden, dass sie sich in äußerst großer Lebensgefahr befindet. Erst nach eindringlicher Forderung von Seiten ihrer Familie Frau Liang ärztlich zu behandeln, wurde sie am 11. November 2005 wieder in das Maogqiao Gefängniskrankenhaus gebracht.
Am 12. September 2005 wurde die Falun Gong-Übende Wang Liya Zuhause in Nanning entführt und die Behörden ließen ihre Wohnung plündern. Die Polizei beschlagnahmte Kopien der „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei” und einige kleine Karten, welche die Worte „Falun Dafa ist gut” beinhalteten. Die Polizei sperrte Wang Liya in die Strafanstalt Nr.2 in Nanning. Während ihrer Gefangenschaft ging ihre Familie mehrmals zur nationalen Sicherheit beim Subbüro der Qingxiiu öffentlichen Sicherheit in Nanning, um Frau Wangs sofortige Entlassung zu fordern. Doch ihre Forderung wurde herzlos und unbegründet zurückgewiesen. Als die Familie dann ihren Anwalt zu dem nationalen Sicherheitsteam schickte, um in ihren Namen Informationen zu verlangen, begegnete auch er auf grundlose Ablehnungen.
Am 15. Oktober 2005 benachrichtigen Beamte des nationalen Sicherheitsteams Frau Wangs Familie beim Subbüro der Qingxiu öffentlichen Sicherheit, dass es eine Änderung in ihrem Fall gegeben hätte und sie weiter eingesperrt bleiben müsste. Daraufhin ging ihr Anwalt zum nationalen Sicherheitsteam und forderte mehrmals nach Informationen und einem Treffen mit dem Staatsanwalt. Die Beamten des nationalen Sicherheitsteams lehnten die Forderung des Anwalts ab und warnten ihn sich nicht einzumischen. Sie sagten: „Der Fall ist in staatliche Geheimnisse involviert.” Weiterhin behaupteten sie, dass die Ermittlungen noch in der „Anfangsphase” wäre und dass sie immer noch Beweise sammeln würden.
Nun befindet sich Frau Wang Liya seit mehr als 70 Tagen gesetzeswidrig in Haft. Bis heute hat ihre Familie und ihr Anwalt nichts über ihre Situation in Erfahrung bringen können.
Zurzeit werden die Falun Gong-Übenden Wang Liya, Zhong Erbo, Deng Hongxia, Huang Qingyu und andere aus Nanning unschuldig in der Strafanstalt Nr.2 gefangen gehalten.
Wir fordern eindringlich die bedingungslose Entlassung aller inhaftierten Falun Gong-Übenden und die sofortige Beendigung der Verfolgung von Falun Gong und den Falun Gong-Übenden!
(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und.