Die Falun Gong Praktizierende Jia Cuiying kam aus der Stadt Jishou, Provinz Hunan. Da sie trotz der Verfolgung auf ihrem Glauben an Falun Gong bestand, wurde sie im Jahr 2001 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Frauengefängnis der Provinz Hunan gab die 61-Jährige der Folter und Gehirnwäsche nicht nach und bemühte sich stets, den Polizisten und Gefangenen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären. Als einmal im Gefängnis ein Falun Gong verleumdender Videofilm abgespielt wurde, trat Frau Jia tapfer hervor und deckte die Lügen auf.
Im März 2003 wurde sie in die Brigade von älteren und behinderten Gefangenen verlegt. Da sie jemand die Übungen von Falun Gong beibrachte, wurde sie für 9 Tage in eine Isolierzelle eingesperrt.
Bevor sie ins Gefängnis gesperrt wurde, war Frau Jia gesund. Ihre ursprünglichen Krankheiten waren alle durch das Praktizieren von Falun Gong geheilt. Die jahrelange körperliche und psychische Folter im Gefängnis fügten jedoch ihrer Gesundheit großen Schaden zu. Im Mai 2004 wurde bei ihr Lungenkrebs diagnostiziert. Sie wurde daraufhin auf Bürgschaft freigelassen. Am 20.Oktober 2004 starb sie.
Während den fünf Jahren der Verfolgung schöpfte das Frauengefängnis der Provinz Hunan alle Foltermethoden aus, um Falun Gong Praktizierende von ihrem Glauben abzubringen. Praktizierende durften nicht schlafen, ihnen wurde blutiges Toilettenpapier in den Mund gesteckt. Sie wurden an den Händen gefesselt und aufgehängt oder mit Seilen festgebunden und geschlagen. Außerdem waren sie noch übermäßiger Zwangsarbeit ausgesetzt und die Familienangehörigen durften sie nicht besuchen. Ihre Briefe waren ausnahmslos einbehalten. Polizisten dort behaupteten rücksichtslos: Für Falun Gong (Praktizierende) gibt es die Vorschrift: wenn sie zu Tode geschlagen werden, zählt es zu Selbstmord.