Weil Ni Guobin Falun Gong übte, wurde er für drei Jahre gefangen gehalten, bis er schließlich letztes Jahr freigelassen wurde. Am 13. Juli 2004 wurde er von Personen, die sich nicht auswiesen und behaupteten, dass sie vom nationalen Sicherheitsbüro der Wuhan Polizeiabteilung wären, wieder entführt. Zehn Tage später schickten sie Herrn Ni zurück nach Hause, als er aufgrund der erlittenen Folter im Sterben lag. Als Herr Ni wieder auf dem Weg der Besserung war, entführten die Behörden ihn am 7. Dezember 2004 wieder. Später wurde bestätigt, dass die Entführer tatsächlich vom nationalen Sicherheitsbüro kamen.
Als die Polizisten Herrn Ni letztes Jahr verhafteten und folterten, stillte seine Frau immer noch ihr gemeinsames drei Monate altes Baby. Im Folgenden die Details:
Herr Ni lebt im Raum 103, Einheit 1, Gebäude Nr. 46 des Dorfes Nr.3, Evergreen Garden in Wuhan. Am Morgen des 7. Dezembers 2004 war er auf dem Weg zu seinem Büro als vier starke Männer ihn zu Boden traten und auf ihn einprügelten. Gewaltsam legten sie ihm dann Handschellen an und ketteten ihn zusammen. Dann zogen sie ihn in ein Auto und fuhren davon.
Während Herr Ni um Hilfe rief, dass er von Verbrechern entführt würde, riefen Zeugen das „110” (das Äquivalent zum „911” in der U.S.), um das Verbrechen zu melden und versuchten es auch zu verhindern. Es kam zwar ein Polizist des „110” vorbei, doch dieser blieb tatenlos, weil es nämlich gerade die Beamten der nationalen Sicherheit der Wuhan Polizeiabteilung waren, die Herrn Ni entführten.
Lange bevor dieser Vorfall passierte, brach eine andere Gruppe am 13. Juli 2004 anhand einer illegalen Kopie von Herrn Nis Hausschlüssels in sein Haus ein. Herr Nis Frau, 37 Jahre, war zu dieser Zeit im siebten Monat schwanger. Nach fast acht Stunden des Widerstandes gegen die Einbrecher, gab sie schließlich auf. Die Einbrecher entführten Herrn Ni, durchsuchten sein Haus und beschlagnahmten sein ganzes Büroinventar. Darunter befanden sich ein Computer, ein Faxgerät und ein Drucker. Ohne sich auszuweisen, gaben die Einbrecher an, dass sie von der nationalen Sicherheit wären und nahmen Herrn Ni mit. Sie sperrten den Gefangenen in die Wuhan Strafanstalt Nr.2, wo sie ihn folterten, zwangsernährten und ihn an ein „Totenbett” (1) fesselten. Da sie sich jedoch befürchteten, dass er in der Strafanstalt sterben könnte, schickten sie ihn nach Hause. Zuhause brach Herr Ni, aufgrund der zehntägigen Folter in der Strafanstalt, zusammen.
Ein Rückblick: Herr Ni Guobin begann im Jahre 1996 Falung Gong zu üben. Er folgte bei seiner Arbeit und in seinem täglichen Leben den Prinzipien von Falun Gong, der „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht.” Wegen seiner Verantwortlichkeit gegenüber seiner Arbeit und seiner Barmherzigkeit gegenüber anderen Leuten, wurde er als guter Mensch und als großartiger Chef angesehen. 1999 als die verleumderischen Attacken Seitens Jiangs Regime gegen Falun Gong geführt wurde, um Falun Gong zu unterdrücken, ging Herr Ni nach Peking, um dort an die Regierung zu appellieren. Dafür sperrten ihn die Behörden für drei Jahre in das Fanjiatai Gefängnis von Shayang, Provinz Hubei. Dort erlitt er grausame Folter und starb beinahe daran.
Heute weiß Herr Nis Familie, dass es tatsächlich die Beamten von der nationalen Sicherheit der Wuhan Polizeiabteilung waren, die Herrn Ni verschleppten. Außerdem wissen sie auch, dass er zurzeit im Wuhan Hewan Arbeitslager gefangen gehalten wird. Diese Information wurde von einem Beamten des „evergreen garden” preisgegeben. Niemand oder keine Organisation wollte die Verantwortung für Herr Nis Entführung übernehmen und niemand hat Herr Nis Familie einen gerichtlichen Verhaftungsbefehl oder ähnliches vorgezeigt.
Die Verhaftung von Herrn Ni verstößt eindeutig gegen das Gesetz (Klausel 57 der Verfassung). Dadurch haben sie einen chinesischen Bürger rechtswidrig der „physischen Rechte” (Klauseln 37, 38, 39 und 40 der Verfassung) beraubt; sie haben rechtswidrig den chinesischen Bürgern die Rechte auf Überwachung (Klausel 41 von der Verfassung) entzogen; sie haben das Verbrechen der vorsätzlichen Verletzung von anderen (Klausel 234 des Strafgesetzbuchen) begangen, gesetzeswidrige Gefangenschaft (Klausel 238, des Strafgesetzbuches) durchgeführt, eine Entführung (Klausel 239, des Strafgesetzbuches) durchgeführt, gesetzeswidrige Durchsuchung (Klausel 245, des Strafgesetzbuches) und gesetzeswidriger Einbruch in eine private Wohnung (Klausel 245, des Strafgesetzbuches), Demütigung und Verleumdung (Klausel 246, des Strafgesetzbuches), Raub (Klausel 267, des Strafgesetzbuches), und Machtmissbrauchs (Klausel 397, des Strafgesetzesbuches).
Die Hausadresse des Opfers: Raum 103, Einheit 1, des Dorfes 46 Nr.3, evergreen Garden, in Wuhand. Tel: 0086-27-83947406, 0086-27-62950100
(1) Die Arme und Beine des Praktizierenden werden ausgestreckt an den 4 Ecken eines eiskalten Metallbettes festgebunden. Der Praktizierende kann sich nicht mehr bewegen, er darf nicht aufstehen, um zu essen, zu trinken oder zur Toilette zu gehen. Die Dauer liegt zwischen mehreren Stunden und 12 Tagen. Diese Art grausamer Folterung fügt dem Opfer schwere körperliche und geistige Verletzungen zu.