Herr Liu Hongfa, geboren im Jahre 1957, fing 1996 an, Falun Gong zu praktizieren. Zuvor hatte er an mehreren Krankheiten wie z.B. Bluthochdruck gelitten. Er war sehr hitzköpfig gewesen und hatte oft seine Frau beschimpft und geschlagen. Durch das Lernen von Falun Gong wusste er sich nach den Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” zu verbessern. Das Familienleben war harmonisch geworden und seine Gesundheit verbesserte sich auch enorm.
Seit der Verfolgung von Falun Gong versuchten die Angehörigen von Herrn Liu unter großem Druck immer wieder, diesen vom Glauben an Falun Gong abzubringen. Im April 2001 wurde Herr Liu von seiner Firma für drei Monate zu einem Gehirnwäschekurs gebracht. Er wurde gezwungen, die „drei Erklärungen”* zu unterschreiben. Nach der Freilassung sahen sich die Angehörigen noch größerem Druck ausgesetzt und verboten ihm streng, Falun Gong zu praktizieren oder Kontakt mit anderen Praktizierenden zu halten. Als Folge davon konnte Herr Liu für lange Zeit weder die Übungen von Falun Gong machen noch Schriften von Falun Gong lernen. Schließlich erlitt er einen Rückfall seines Bluthochdrucks. Am 3.Oktober 2002 wurde er ins Krankenhaus eingeliefert. Am 10.Oktober 2002 starb er.
Frau Hao Fengru wohnte in der Stadt Sanhe, Provinz Hebei. 1994 erlitt sie einen ernsthaften Herzinfarkt. Seitdem konnte sie ohne Medikamente nicht mehr leben. Erst als sie 1996 anfing, Falun Gong zu praktizieren, verbesserte sich ihre Gesundheit wesentlich. Im Mai 2000 fuhr Frau Hao nach Peking, um angesichts der Verfolgung eine Petition für Falun Gong einzureichen. Dafür wurde sie für über 20 Tage im Untersuchungsgefängnis eingesperrt und gefoltert. Die Polizei versetzte ihr an empfindlichen Körperstellen Stromschläge und ohrfeigte sie. Außerdem durften Frau Haos Angehörigen sie nicht sehen. Als Protest trat Frau Hao zusammen mit anderen inhaftierten Falun Gong Praktizierenden in einen Hungerstreik. Im Juli desselben Jahres ging Frau Hao wieder nach Peking. Erneut wurde sie verhaftet. Als Bedingung für einen Besuch zwang die Polizei die Angehörigen, eine Summe von Geld als Bürgschaft zu bezahlen und eine so genannte Garantie zu schreiben.
Als Frau Hao wieder zu Hause war, verweigerten die Angehörigen aus großer Angst vor der Verfolgung jeglichen Besuch von anderen Praktizierenden. Frau Hao durfte auch nicht mehr Falun Gong praktizieren. Als sie schwer krank wurde, brachten die Angehörigen sie ins Krankenhaus. Unter der Aufsicht der Angehörigen konnte sie weder die Übungen von Falun Gong machen noch Hilfe von anderen Praktizierenden annehmen, so dass sie nicht mehr von ihrer Krankheit genas. Im Juli 2002 starb sie.
* Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.