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Dringender Aufruf an die internationale Gemeinschaft, sich die schwierige Lage des chinesischen Menschenrechts-Anwalts Guoting Guo bewusst zu machen

21. März 2005 |   Dies ist ein Brief der Organisation Freunde von Falun Gong

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Am 8. März 2005

Herr Guo arbeitet als Rechtsanwalt in der Tianyi Anwaltskanzlei in Schanghai. Er hat viele wohlbekannte Dissidenten und Falun Gong Praktizierende als Verteidiger vertreten und ist einer der wenigen Anwälte der chinesischen Rechtsgemeinschaft, der den Mut hat, politischem Druck der chinesischen Behörden in diesen heiklen Rechtsfällen zu widerstehen. Am 23. Februar 2005 durchsuchte das Justizbüro in Schanghai das Büro von Herrn Guo, beschlagnahmte seine rechtliche Berufslizenz und nahm ihm seinen Computer weg. Wir erfuhren weiterhin, dass die Behörden ihm ein einjähriges Berufsverbot erteilt haben. Am 4. März 2005 hielt die Justizbehörde von Schanghai eine Gerichtsverhandlung über die Bestrafung von Herrn Guo ab und wird in zwei Wochen ein offizielles Urteil abgeben. Angeblich gab Herr Guo an, dass die Behörden ihm als Grund für diese Behandlung seine Tätigkeit als Verteidigungsberater für zwei Falun Gong Praktizierende genannt hätten. Wir als Freunde von Falun Gong in den USA sind daher sehr besorgt um Herrn Guos augenblickliche Sicherheit und um sein Wohlergehen.

Falun Gong ist eine alte chinesische Meditationspraxis, die aus fünf sanften Übungen und Körperhaltungen besteht und einer Anleitung zur Kultivierung des Geistes. Die Lehre ist zusammengefasst in den Grundsätzen Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Viele vergleichen die Falun Gong Übungen mit den Übungen des Tai Chi oder Yoga. Die Lehre des Falun Gong wurde im Mai 1992 von seinem Gründer Herrn Li Hongzhi in der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Heute wird diese Kultivierungsschule in über 60 Ländern der Erde praktiziert.

Durch Erhebungen, die die chinesische Regierung Mitte der 90er Jahre durchgeführt hatte, wurden nicht weniger als 100 Millionen Menschen ermittelt, die Falun Gong praktizierten, dazu zählten auch hochrangige Beamte der Kommunistischen Partei. Aus diesem Grund verbot das ehemalige Staatsoberhaupt Jiang Zemin im Juli 1999 diese friedliche Praxis. Eine Begründung für die Verfolgung wird darin gesehen, dass Jiang eine Bedrohung seiner eigenen Macht darin sah, dass so viele Menschen freiwillig den Ideen und Lehren einer Praxis folgten, die unabhängig von der Kommunistischen Doktrin waren. Außerstande, Millionen Menschen, die mehr Gesundheit und andere positive Veränderungen durch das Praktizieren von Falun Gong erfuhren, zu vernichten, verstärkten Jiang und sein Regime ihre Propagandakampagne, um die öffentliche Meinung gegen diese Praxis aufzubringen, während sie die Praktizierenden heimlich einsperrten, folterten und sogar ermordeten. Gegenwärtig sind über 1.400 Todesfälle dokumentiert, man befürchtet jedoch, dass hunderttausende Praktizierende in Arbeitslagern und Gefängnissen in ganz China gefoltert werden.

Vom rein rechtlichen Gesichtspunkt aus gesehen, ist die Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei unbegründet und verletzt die in der Verfassung der Volksrepublik China garantierte Glaubens-, Rede- und Versammlungsfreiheit. Es gibt auch kein Gesetz in China, das Falun Gong verbietet. Es gibt nur zwei „Bekanntmachungen” dazu. Die erste wurde vom Ministerium für öffentliche Sicherheit erlassen. Sie verbietet Falun Gong, Spruchbänder mit Empfehlungen für Falun Gong aufzuhängen, sich öffentlich zusammen zu finden oder für Falun Gong zu appellieren. Die zweite wurde vom Ministerium für Staatsangelegenheiten erlassen. Sie verbot die Fortsetzung des Falun Dafa Forschungsvereins. Die Ironie ist, dass herausgegebene Bestimmungen, die der Verfassung widersprechen, laut chinesischer Verfassung als ungültig gelten. Trotzdem wird diese Klausel der chinesischen Verfassung weiterhin von der Kommunistischen Partei übertreten. Das tragische Ergebnis dieses Verhaltens bringt eine Umgebung hervor, in der jedes „Befehlswort” oder jede Laune der Parteiführer automatisch das Gesetz übertritt, wie z.B. das Verbot, dass Rechtsanwälte eine faire und gesetzmäßige Verteidigung von Falun Gong Praktizierenden übernehmen können.

Herr Guo hat einen starken Gerechtigkeitssinn und ethischen Mut für die schwierige Lage der Menschenrechte in China gezeigt, er hat sogar Artikel im Internet veröffentlicht, wenn rechtliche und verfassungsmäßige Protokolle gefährdet waren. In seinem Artikel „Chinesische Rechtsanwälte sind unnütz” drückte Herr Guo sein Missfallen aus, dass sein Klient Qu Yanlai, ein Falun Gong Praktizierender, für 780 Tage in einen Hungerstreik ohne Essen und Trinken treten musste, „der längste und größte Hungerstreik in der menschlichen Geschichte”, um vor Gericht einen richtigen Rechtsanwalt zu seiner Verteidigung zu bekommen. Selbst nach einem solchen Leiden wurde Herrn Guo als seinem Verteidiger vier Mal der Zutritt zu seinem Klienten verwehrt. Herr Guo erklärte, dass „nach dem chinesischen Gesetz ein Rechtsanwalt das Recht hat, seinen Klienten zu treffen, auch wenn dieser im Gefängnis ist. Das Gefängnis muss innerhalb von 48 Stunden ein Treffen ermöglichen. Aber im Falle Qu Yanlai vergingen 103.680 Stunden. Ich forderte vier Mal, ihn zu sehen, aber das Gefängnis verletzte das Gesetz ganz offen und weigerte sich, ein solches Treffen einzurichten.” Sehr wahrscheinlich wird Guos Artikel von den Behörden als ”Beweis für ein Verbrechen” benutzt, wodurch sie beginnen werden, ihn zu verfolgen und ihn zu misshandeln.

Wir betrachten Herrn Guos außergewöhnlichen Mut als etwas, das wert ist, geschützt und befürwortet zu werden. Wir möchten für diese Angelegenheit Ihre Hilfe erbitten, indem wir Sie bitten, Ihre Besorgnis für Herrn Guos Lage gegenüber der Justizbehörde in Schanghai und dem chinesischen Kongress zum Ausdruck zu bringen. Wir möchten besonders die Justizbehörde bitten, die verfassungswidrige Verfolgung von Herrn Guo aufzuhören, ihm seine Lizenz zurückzugeben und sicherzustellen, dass er seine Berufstätigkeit ohne weitere Behinderungen wieder ausüben kann.

Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200503/22860.html