Frau Ma Jingfang wohnte in der Ande Strasse im Bezirk Dongcheng, Stadt Peking. Die Musiklehrerin der Pädagogischen Universität Pekings nahm am 25.April 1999 an der großen Petition von Falun Gong Praktizierenden bei der Petitionsbehörde der Zentralregierung teil. Nach dem Verbot von Falun Gong im Juli 1999 bestand sie auf ihren Glauben an Falun Gong und widersetzte sich der Verfolgung ua. durch Verteilung von Infomaterialien.
Als die damals 55-Jährige am Abend des 12.Juli 2001 mit einer anderen Praktizierenden Infomaterialien über die wahren Umstände der Verfolgung verteilte, wurde sie von der Polizei festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis des Dongcheng Bezirks gesperrt. Sieben Tage lang wurde sie von der Polizei mittels Folter verhört. Die Beamten wollten herausfinden, wo Frau Ma wohnte. Schließlich wurde unter Gewalt ein Foto von ihr aufgenommen, mit dem Frau Ma von Beamten des Nachbarschaftskomitees, in deren Verwaltungsbereich ihre Wohnung liegt, identifiziert wurde. Als Folge davon wurde ihre Wohnung durchsucht, alle Bücher von Falun Gong wurden konfisziert und Frau Ma wurde zu zweieinhalb Jahren Arbeitslager verurteilt.
Im Daxing Frauenarbeitslager in Peking weigerte sich Frau Ma stets, auf Falun Gong zu verzichten. Sie wurde deswegen unter der Leitung von Wang Zhaofeng, Leiterin der 7. Brigade, grausam gefoltert. Im Juli 2002 fiel die körperlich bereits sehr schwache Frau in Ohnmacht. Nach einer Notrettung im Krankenhaus kam sie wieder zu sich. Um keine Verantwortung tragen zu müssen, ließ die Polizei sie auf Bürgschaft frei.
Die Konsequenzen der Drangsale im Arbeitslager zeigten sich bei der Freigelassenen in Form eines drückenden Gefühls an der Brust und Ödemen am ganzen Körper. Sie wurde mehrmals im Krankenhaus behandelt. Laut Arzt litt sie an ernsthafter Herzinsuffizienz und befand sich in Lebensgefahr. Trotzdem belästigte die Polizei sie weiter entweder persönlich bei ihr Zuhause oder telefonisch. Mitarbeiter des Nachbarschaftskomitees hörten auch nie auf, sie zu überwachen.
Eines Tages im Juni 2003 besuchte Frau Ma zusammen mit einer anderen Praktizierenden eine Praktizierende, die gerade aus einem Arbeitslager freigelassen worden war. Sie wurde erneut festgenommen. Da ihr ganzer Körper Ödeme hatte, sollte die Polizei sie im Krankenhaus untersuchen lassen. Als die Polizei sie abführen wollte, weigerte sich der Arzt, weil die Patientin schwer krank sei und behandelt werden solle. Auch unter diesen Umständen wurde Frau Ma zu drei Jahren „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt. Nur wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes wurde sie nicht ins Arbeitslager gesteckt. Zu Hause stand sie unter strenger Überwachung der lokalen Polizeiwache und des Nachbarschaftskomitees. Sobald sich ihr Zustand verbessern würde, sollte sie sofort ins Arbeitslager gebracht werden. Am 8.März 2005 starb Frau Ma wegen der andauernden Verfolgung.