(Minghui.de) Herr Xu Jianhong, 45, lebte im Dorf Dongguan bei Nanyang in der Provinz Henan. Er hatte früher Hepatitis und wurde nach dem Üben von Falun Gong von dieser Krankheit geheilt. Im Jahr 2000 machte er sich auf den Weg nach Peking, um sein Recht einzufordern, Falun Gong zu praktizieren. Er wurde zur lokalen Polizeiwache gebracht, wo ein Sicherheitsbeamter seines Dorfes, Bao Qinglin, ihn aufforderte eine Erklärung (1) zu schreiben, dass er nicht mehr Falun Gong praktizieren und nicht in Peking für Falun Gong appellieren würde. Bao erpresste von Herrn Xu zudem 1500 Yuan (2), ohne ihm dafür eine Quittung zu geben. Er zwang Herrn Xu, Meister Li, den Begründer von Falun Gong, zu verfluchen. Herr Xu war von dieser Behandlung körperlich und seelisch traumatisiert, so dass seine alte Krankheit zurückkehrte. Er starb im November 2001.
Die 50 Jahre alte Xu Youzhen lebte in Liangxinpu im Junshan Bezirk, Stadt Yueyang, Provinz Hunan. Ihr Mann litt an Schmerzen im unteren Rückenbereich und in den Beinen, so dass er beim Gehen große Schwierigkeiten hatte. Er erholte sich völlig, als er 1997 Falun Gong kennen gelernt hatte. Frau Xu ging im November 1999 nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen. Sie wurde festgenommen und für über vier Monate in einer Pekinger Polizeiwache eingesperrt. Nachdem sie nach Hause zurückkam, wurde sie dann für mehr als zwei Monate in Yueyang gefangen gehalten. Mitte 2000 wurde sie freigelassen, um nach Hause zurückzugehen. Als sie wieder zuhause war, kamen jeden Tag Mitarbeiter des Büros 610 (3), um sie zu belästigen. Diese Form von Verfolgung war mehr als sie ertragen konnte. Sie starb am 7. April 2001.
Frau Yuan Xiuli, 23, kam aus Tongyuanju, Nan'an Bezirk, Chongqing. Um zu arbeiten verließ sie die Stadt. Im Jahr 2001 wurde sie von Polizeibeamten in einem Zug in der Provinz Hebei gejagt. Um nicht von ihnen gefasst und gefoltert zu werden, sprang sie vom Zug. Ihr Fluchtversuch war jedoch nicht erfolgreich. Sie starb, als sie vom Zug absprang.
Frau Zhao Yunjie, 80, war eine Falun Gong Praktizierende aus dem Zhao Bezirk in der Provinz Hebei. Sie begann im Jahr 1998 Falun Gong zu üben und dessen Lehren zu studieren, woraufhin ihr weißes Haar wie durch ein Wunder wieder schwarz wurde. Als 1999 die landesweite Verfolgungskampagne startete, wurde das Praktizieren der Übungen in Gruppen verboten. Polizisten plünderten die Wohnung ihrer fünften Tochter. Ihre dritte Tochter ging nach Peking, um sich dort für Falun Gong einzusetzen. Sie wurde festgenommen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Frau Zhao litt unter den langwierigen Belästigungen und dem mentalen Druck. Körperlich und seelisch war sie sehr mitgenommen und starb im Dezember 1999.
(1) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.
(2) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.
(3) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.