Herr Wan Jixiang war Angestellter des Industrie- und Wirtschaftsdezernats von Yincheng (Dongmafang Dienststelle), Provinz Hubei. In der Caidian Strafanstalt in Hanyang wurde er grausam verfolgt. Dadurch wurde er auf seinem linken Ohr taub. Am 28. Juni 2003 wurde Herr Wan verurteilt und ins Qingduankou Gefängnis gesteckt, wo er unerträglichem Stress ausgesetzt war und Zwangsarbeit verrichten musste. Seine Haare wurden grau und der Schmerz auf seinem linken Ohr wurde stärker. Am 24. Mai 2005 kam er infolge der Verfolgung ums Leben.
Herr Wan Jixiang, 37 Jahre, litt unter sehr vielen Krankheiten, bevor er 1997 anfing Falun Gong zu üben. In nur zwei Wochen wurde er von seinen Krankheiten befreit. Er war Steuereinnehmer und dafür verantwortlich, die Steuereinnahme der Gemüsewaren zu verwalten. Bevor Herr Wan Falun Gong übte, hatte er oft mit den Kaufleuten gestritten. Als Falun Gong-Übender jedoch hielt er sich an die Prinzipien „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht”. Er behandelte die Leute ehrlich und fair. Für die Älteren, die sich die Steuergebühren nicht leisten konnten, zahlte er diese. 1998 wurde er von seiner Arbeitsstelle als vorbildlicher Arbeiter geehrt.
Doch nachdem Jiangs Regime die Verfolgung von Falun Gong startete, wurde Herr Wan innerhalb von drei Monaten für insgesamt 47 Tagen eingesperrt. Während seiner Gefangenschaft wurde seine Gehaltsauszahlung gestoppt. Er musste in der Strafanstalt 600 Yuan (1) für „Lebenskosten” und weitere 5.000 Yuan „Gebühren” zahlen. Mitten im Winter musste er Schuhe tragen, die in Eiswasser getränkt waren und barfuß in einem Eimer kalten Wasser stehen. Herr Wan fror unter der eisigen Kälte und seine Arme waren mit Brandnarben von Zigaretten bedeckt. Mehrmals wurde er von Insassen bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen.
Im Januar 2001 schickte die Dongmafang Polizeiwache Herrn Wan zur Yincheng Strafanstalt Nr.1. Herr Wans Vater war tief über die Misshandlungen seines Sohnes erschüttert und erlitt einen Herzinfarkt. Sein Vater konnte den Druck der Verfolgung nicht mehr aushalten und verstarb. Im September 2001 versuchten die Mitarbeiter der Dongmafang Polizeiwache und des „Büros 610” (2) wieder Herrn Wans Zuhause zu durchsuchen. Um weitere Verfolgung zu vermeide ergriff Herr Wan die Flucht. Das hielt die Verfolger aber trotzdem nicht davon ab, seine Frau und seine Tochter weiterhin zu belästigen.
Nach acht Monaten im Exil wurde Herr Wan im Dorf Zhongjia verhaftet. Der Polizeibeamte Cheng Changming und ein Dutzend andere Beamte verhörten ihn. Sie traten ihn zu Boden und stampften auf seinen Kopf. Dann legten sie ihm Handschellen und Ketten an. Einer der Polizisten verbrannte sein Kinn mit einem Feuerzeug. Zuerst wurde Herr Wan in die Hanyang Strafanstalt Nr. 2 gebracht und dann zur Caidian Strafanstalt verlegt. Während er in der Caidian Strafanstalt war, befahl die Polizei dem Insassen Li Yuhua Herrn Wan mit verschiedenen Methoden zu foltern. Herr Wan wurde heftig verprügelt, so dass sein Körper mit schwarzen und blauen Flecken bedeckt und sein linkes Ohr für immer taub wurde.
Am 28. Juni 2003 wurde Herr Wan verurteilt und ins Qingduankou Gefängnis gebracht. Die Wachen des Gefängnisses befahlen den dortigen Insassen Herrn Wan zu schlagen. Außerdem nötigten sie ihn dazu, für eine lange Zeit zu hocken. Sie drohten: „Wenn er innerhalb einer Woche nicht ,umerzogen' (3) ist, foltert ihn bis er Tod ist.” Unter dem unerträglichen Druck und der harten Zwangsarbeit wurde Herr Wans Haar grau. Der Schmerz in seinem linken Ohr hatte sich verschlimmert. Dazu kam noch, dass in seiner Kehle ein Tumor entdeckt wurde, der ihm große Schmerzen bereitete. Die Gefängnisverwaltung wollte ihm jedoch nicht die Behandlungskosten zahlen und fürchtete sich davor, dass Herr Wan im Gefängnis sterben könnte. Um die Verantwortung für seinen Zustand von sich zu schieben, erzählte das Gefängnis Herrn Wans Arbeitseinheit, seiner Familie und der lokalen Polizeiwache, dass sie ihn für eine medizinische Behandlung freiließen. Doch Nie Moshan, von der staatlichen Sicherheitseinheit der Yincheng Polizeibehörde verschob die Fertigstellung der notwendigen Dokumente immer wieder. Erst nach der eindringlichen Forderung von Herrn Wans Familie und vielen Anrufe von Falun Gong-Übenden weltweit, die ihnen die Wahrheit erklärten und die Freilassung von Herrn Wan verlangten, wurde er schließlich im Jahr 2004 für eine medizinische Behandlung freigelassen.
Sofort nach seiner Freilassung wurde Herr Wan von seiner Arbeit entlassen und hatte kein Einkommen mehr. Er war sehr schwach und erlitt große Schmerzen. Er war nicht mehr in der Lage für sich selbst zu sorgen. Am Morgen des 24. Mai 2005 starb er.
(1) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.
(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
(3) „Umerziehung” ist eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung, eine übliche Taktik im Versuch Falun Gong Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen.