(Minghui.de) Herr Li Heng, 52 Jahre alt, war Falun Gong Praktizierender aus dem Dorf Yongle, Stadt Zhuozhou der Provinz Hebei. Im Arbeitslager Baoding wurde er misshandelt, so dass er Gehirnthrombose bekam und gelähmt wurde. Nachdem er drei Jahre bettlägerig war, starb er am 12. Juni 2005.
Als er im April 2004 anderen Menschen die wahren Umstände über die Verfolgung von Falun Gong erklärte, wurde die örtliche Polizei auf ihn aufmerksam. Er sah sich gezwungen, zusammen mit seiner Frau sein Dorf zu verlassen, und sie fuhren nach Peking. Von der Polizeistation Baobashan wurde er festgenommen und gesetzwidrig eingesperrt. Dort misshandelte ihn die Polizei mit verschiedenen Foltermethoden, z.B. steckte sie angezündete Zigaretten in seine Nasenlöcher oder zwang ihn barfuss auf kaltem Boden zu stehen und schlug seine Zehen mit einem Holzstab. Herr Li Heng wurde auch mit Elektroschock gequält und man setzte ihn auf die so genannte „Tigerbank”(1). Nach einem Monat wurde er zurück in seine Heimat und dort ins örtliche Untersuchungsgefängnis verlegt. Man verurteilte ihn ohne irgendein Gerichtsverfahren zu drei Jahren Haft im Arbeitslager.
Im Arbeitslager Baoding zwang die Polizei ihn, eine Garantie zu schreiben, worin er Falun Gong abschwört. Weil er nicht mitmachte, wurde ihm Schlaf entzogen. Außerdem musste er eine bestimmte Position drei Tage und Nächte aushalten und als Strafe lange Zeit stehen. Die Gefangenen dort wurden angestiftet, ihn zu schlagen, mit Elektroschock zu misshandeln, festzubinden usw. Seelisch und körperlich war Herr Li schwer verletzt. Im Jahr 2002 war sein Blutdruck einmal auf 220. Eine ärztliche Untersuchung stellte eine Gehirnthrombose bei ihm fest. Er zahlte eine Gebühr und durfte nach Hause gehen. Einen halben Monat danach wurde er gelähmt und musste im Bett liegen. Ab der Zeit drangen Leute des Straßenkomitees Shuangta ständig bei ihm ein und belästigten ihn. Nach drei Jahren starb Herr Li Heng am 12. Juni 2005.
(1) Die Tigerbank ist eine kleine ca. 20 cm hohe Eisenbank, auf der die Praktizierenden lange Zeit verharren müssen. Die Knie werden zusammengebunden. Die Hände werden auf dem Rücken zusammengebunden oder an den Knien festgemacht. So müssen sie in aufrechter Position und mit Blick nach vorne verharren. Sie dürfen weder den Kopf wenden, die Augen schließen, sich unterhalten oder sich bewegen. Mehrere Gefängnisinsassen (inhaftierte Straftäter) werden beauftragt, die Praktizierenden zu überwachen und sie dazu zu zwingen regungslos zu sitzen. Oftmals werden zusätzlich harte Gegenstände unter das Gesäß der Praktizierenden gelegt, so dass es noch schmerzhafter ist, diese Folter zu ertragen.