(Minghui.de) Der Falun Gong-Übende Li Zhengzhong aus dem Bezirk Yongnian, Provinz Hebei, wurde nach seiner Festnahme von der Polizei gefoltert. Nach der Folter hatte er starke Verletzungen an den Händen. Und obwohl Herr Li nicht mehr in der Lage war für sich selber zu sorgen, befindet er sich immer noch in Haft. Darüber hinaus wurde ein weiterer Falun Gong-Übender namens Gai Xinzhong in seiner Gefangenschaft während einer Zwangsernährung getötet.
Im Februar 2005 führte die Yongnian Bezirkspolizei eine neue Runde der Verfolgung gegen Falun Gong-Übende durch. Daran beteiligten sich die Kriminalpolizei und die lokalen Polizeiwachen. Am Abend des 23. Februar verhaftete die Kriminalpolizei den Falun Gong-Übenden Li Zhenzhong auf der Straße Guanbei Xi, Gemeinde Linming zusammen mit seiner Mutter und seiner Ehefrau. Unter der Leitung des Gruppenleiters Yang Qingshe, folterte die Polizei Herrn Li 17 Tage lang.
Die Polizeibeamten fesselten Herrn Li und hingen ihn an seinen Armen an einen Baum, so dass nur noch die Spitzen seiner Zehen den Boden berührten. Dann schlugen sie mit Bambusstöcken auf seine Fußsohlen. Die Handschellen schnitten in seine Gelenke und hinterließen Narben. An seinen Füßen bildeten sich Blasen, die größer als Hühnereier waren. Nach Augenzeugen in der Strafanstalt, wollten die Behörden Herrn Li nicht aufnehmen, weil sie sich davor fürchteten für seine Verletzungen die Verantwortung tragen zu müssen. Als die Vorgesetzten aber Druck auf sie ausübten und nachdem sie ihnen das Versprechen gaben nicht für Herrn Li verantwortlich sein zu müssen, willigte die Strafanstalt widerwillig ein.
Herr Li wurde mit der Methode „Zwei Pferde reißen den Körper auseinander” gefoltert. Bei dieser Methode fesselte die Polizei die eine Hand des Opfers an einen Bettrahmen und die andere an einen anderen Bettrahmen, der aus Stahldrähten bestand. Dann sprangen mehrere Personen auf das Bett. Die springenden Bewegungen dehnen den Körper auseinander und verletzen die Hände. Nach der Folter verlor Herr Li jegliches Gefühl in seinen Händen. Bis jetzt kann er immer noch nicht für sich selber sorgen.
Trotz allem befindet sich Herr Li Zhenzhong immer noch in Gefangenschaft. Seine Frau legte Beschwerde gegen die Polizei ein und fordert die sofortige Entlassung ihres Mannes. Der Chef der Polizeiabteilung Ma Hongxiu behauptete, dass Herr Li die Verletzungen an seinen Händen nur vortäuschen würde. Der stellvertretende Leiter sagte kühl zu Li Zhengzhongs Frau, dass ein Provinzleiter die Verhaftung von Herrn Li befohlen hatte. Er fügte hinzu: „Was ist schon dabei, wenn die Hände verletzt sind? Wir werden sogar nicht verantwortlich gemacht, wenn wir ein Dutzend Menschen töten würden.”
Am 28. Februar verhaftete die Polizei die Falun Gong-Übenden Zhao Chuanjie aus dem Dorf Qifang, Gemeinde Hedong; Liu Haifeng aus dem Dorf Heying und das Ehepaar Gai Xinzhong aus dem Dorf Lianggang. Auch sie wurden mit der Methode „Zwei Pferde reißen den Körper auseinander” gefoltert. Darüber hinaus gaben die Polizisten ihnen Elektroschocks in den Anus. Die Polizisten verbanden ihre Augen, fesselten sie, hingen sie auf und griffen sie an. Drei Falun Gong-Übende traten daraufhin aus Protest gegen die gesetzeswidrige Verhaftung und Folter in einen Hungerstreik. Die Polizei befahl dem Gefängnisarzt Zong Ailan sie zwangszuernähren. Das führte auch zum Tod von Gai Xinzhong. Um die Fakten zu vertuschen, log die Polizei die Leute an, dass Herr Gai sich zu Tode gehungert hätte. Als Herr Gais Familienangehörigen seinen Leichnam sahen, sahen sie Blut in der Nase und im Mund. Die Polizeiabteilung zahlte 3000 Yuan (1) Schweigegeld an seine Familie und drohte ihnen nicht appellieren zu gehen. Ebenso entließen sie die sich im Hungerstreik befindenden Falun Gong-Übenden Liu Haifeng und Zhao Chuanjie.
Zhao Chuanjie und Liu Haifeng wurden dennoch Zuhause von der Polizei weiterhin belästigt. Außerdem wurde der Falun Gong-Übende Lan Feng aus dem Dorf Mingyang neulich zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt und ins Shijiazhuang Arbeitslager gebracht.
An der Verfolgung beteiligte Personen:
Wang Shibao, Leiter der Polizeibehörde: 0086-310-6816888 (Büro), 0086-310-6822404 Durchwahl 222 (Büro), 0086-13903104169 (Mobiltelefon), 0086-310-7023587 (privat)
Zhang Tao, Ma Hongxiu, Chen Jushan; Leiter der politischen Sicherheitsabteilung: 0086-310-6822404-5832 (Büro), 0086-13803200503 (Mobiltelefon)
Yang Qingshe, Polizeileiter von Teams 1: 0086-13832051111 (Mobiltelefon)
Zhang Xianying, Qiao Weibing; Polizeibeamte
Wen, Leiter der Strafanstalt, verantwortlich für Zwangsernährungen
Zong Ailan, für die Zwangsernährungen verantwortlicher Arzt: 0086-310-6828819 (privat)
Telefonzentrale der Strafanstalt: 0086-310-6822404 Durchwahl 229
Liu Baohu, Leiter des „Büro 610”: 0086-310-6813610 (Büro), 0086-310-6825821 (privat), 0086-13703109599 (Mobiltelefon)
(1) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.
(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.