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Die 70-jährige Praktizierende Chen Guoxiang starb aufgrund der Verfolgung

19. Juli 2005 |   Von Falun Gong Praktizierenden aus der Provinz Sichuan

(Minghui.de) Frau Chen Guoxiang, eine 70-jährige Falun Gong Praktizierende, lebte in Apartment 7, 3. Stock, Gebäude 4, Renhe Garten, Ostsektion Sanhuan Straße Nr. 36, Chengdu. Sie begann im April 1999 Falun Gong zu üben. Nach nur drei Monaten des Praktizierens wurden viele ihrer Krankheiten ohne jede ärztliche Behandlung geheilt. Das größte Wunder war, dass sie ihre Füße, die über 50 Jahre gelähmt waren, wieder normal bewegen konnte.

Nachdem die Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, und obwohl sie Analphabetin war, sich nicht verständlich ausdrücken konnte und noch nie weit von Zuhause weggegangen war, machte sich Chen Guoxiang am 8. Dezember 1999 auf den Weg zum Platz des Himmlischen Friedens in Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen. Sie wurde am Stadtrand ergriffen und in Peking eingesperrt. Sie wurde geschlagen, musste draußen das eiskalte Wetter über sich ergehen lassen und wurde gezwungen, längere Zeit zu stehen. Nachdem Frau Chen in das Drogenrehabilitationszentrum im Qingyang Viertel gebracht worden war, wurde sie physisch bestraft, indem sie laufen musste. Sie erlitt Hunger und wurde auch gezwungen, längere Zeit zu stehen. Zwei Tage später wurde Chen Guoxiang in die Strafanstalt im Dorf Jiuru bei Chengdu verlegt und blieb dort 15 Tage inhaftiert. Während dieser Zeit fragte die Polizei sie zu jeder Tages- oder Nachtzeit, ob sie immer noch Falun Gong praktizieren würde. Jedes Mal antwortete Frau Chen ihnen mit einem entschlossenen „Ja!” Sie klärte die Polizeibeamten über die wahren Umstände von Falun Gong auf und berichtete ihnen von ihren eigenen Erfahrungen, wie sehr sie vom Praktizieren profitiert hatte. Dafür wurde sie körperlich bestraft und musste in der Nacht im kalten Wind stehen.

Als Frau Chen ihre widerrechtliche Haftstrafe abgesessen hatte, brachte der Polizist Wei Daping von der Wannianchang Polizeiwache die ältere Dame zum Haus ihres Sohnes. Wei verbot ihr, bei ihrer Tochter zu bleiben. Die ältere Frau sagte: „Ich habe immer bei meiner Tochter zuhause gelebt. Ich muss mich um meinen 8-jährigen Enkel kümmern.” Wei Daping log sie an: „Ihre Tochter ist für das Üben von Falun Gong zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie können jetzt nicht bei ihr leben.” Er fuhr Frau Chen zu ihrem Sohn nach Hause. Noch am selben Tag brachten Beamte der Gaodianzi Polizeiwache, die in der Nähe vom Wohnsitz ihres Sohnes lag, Frau Chen zu ihrem Heimatort. Dort wurde sie von Beamten der Yunlong Polizeiwache oft belästigt.

Während der mehr als fünf Jahre andauernden Verfolgung war Frau Chens Tochter inhaftiert worden und sah sich gezwungen obdachlos zu werden, um weiterer Verfolgung zu entfliehen. Deshalb konnte sie sich nicht um ihre Eltern kümmern und arbeiten gehen. Ihre Eltern waren außerstande ein normales Leben zu führen. Die drei Generationen in dieser Familie verloren aufgrund der Verfolgung ihr Einkommen. Der mittlerweile 14-jährige Enkel musste sich Geld leihen, um seine Schulgebühren zu bezahlen. Trotz dieser erbärmlichen Situation bedrohten Mitarbeiter des „Büros 610” (1) aus dem Chenghua Viertel, Beamte der Staatssicherheit und der Wannianchang und Tiaodenghe Polizeiwachen die älteren Leute in der Familie und schüchterten sie ein. Sie versuchten mit allen Methoden den Verbleib von Frau Chens Tochter herauszufinden. Die Polizei fuhr sogar zur Autowerkstatt, wo Frau Chens Sohn arbeitete und drohte ihm, um den Verbleib seiner Schwester zu erfahren.

Bevor ihre Tochter für 29 Tage inhaftiert wurde, erlebte Frau Chen ihre grausame und gewalttätige Verhaftung mit. Ihre Tochter war aufgrund der Folter während ihrer Gefangenschaft gelähmt und war zweimal ernsthaft krank. Die andauernde Verfolgung der Familie machte Frau Chen sehr zu schaffen. Der ungeheure Druck, unter dem sie litt, ist nur schwer zu beschreiben.

Am frühen Morgen des 21. Mai 2005 stürzte Frau Chen im Badezimmer und fiel in ein Koma. Eine Woche später starb sie.

(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.