Am 14. Juni 2005 wurde die Pekinger Falun Gong Übende Zhang Lianying zuhause von Wang Qing, Leiter der Xiangheyuan Polizeidienststelle, und zehn Polizisten festgenommen. Frau Zhangs Kind, welches erst ein Jahr jung ist und noch gestillt wird, blieb allein zurück. Zhang Lianying befindet sich gegenwärtig in der Chaoyang Bezirksstrafanstalt.
Frau Zhang bewohnt das 7. Gebäude-2-203, Liufangnanli, Xiangheyuan, Chaoyang Bezirk. Am Morgen des 14. Juni 2005 brachen Polizeibeamte gegen 8:00 Uhr in ihre Wohnung ein und zerrten sie gewaltsam in ein Polizeifahrzeug. Die Beamten plünderten ihre Wohnung und nahmen zwei Exemplare des Buches Zhuan Falun [Hauptwerk des Falun Gong] mit. Sie schienen jedoch nicht das gefunden zu haben, wonach sie eigentlich gesucht hatten.
Seit dem 20. Juli 1999 ist Zhang Lianying sieben- oder achtmal festgenommene worden - wurde aber jedes Mal doch wieder freigelassen. Das schlimmste Mal war, als sie von Polizeibeamten aus der Provinz Heilongjiang verhaftet und dort längere Zeit eingesperrt worden war. 80 Tage protestierte sie mit einem Hungerstreik gegen ihre Inhaftierung. Erst als sie beinahe gestorben war, wurde sie von Polizeibeamten der Provinz Heilongjiang zur Xiangheyuan Dienststelle zurückgebracht. Die lokale Polizei weigerte sich, sie in ihrer kritischen Verfassung aufzunehmen und ließ sie auf der Straße zurück. Mitarbeiter der Polizei und des „Büro 610” (1) haben sie heimlich überwachen lassen. Sie zapften ihr Telefon an, um Informationen und Vorwände zu finden, sie weiter belästigen zu können. Obwohl sie Frau Zhang am 14. Juni dieses Jahres verhaftet und ihre Wohnung geplündert hatten, fanden sie jedoch nicht was sie wollten.
Telefonnummer des Leiters der Xiangheyuan Polizeidienststelle, Wang Qing: 0086-10-64660050
(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.