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Todesmeldungen! Zehn Falun Gong Übende kamen infolge der Verfolgung ums Leben

5. Juli 2005

(Minghui.de) Frau Gong Qunzhbi, 73, wohnte im Dorf Zhaojiazhuang, Gemeinde Yuantou, Kreis Zanhuang, Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei. Sie fing 1996 an Falun Gong zu üben. Danach wurden viele Krankheiten, an denen sie früher gelitten hatte, geheilt. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong ab dem 20.07.1999 wollte sie mit anderen Praktizierenden zusammen nach Peking gehen, um eine Petition für Falun Gong bei der Regierung einzureichen, wurde jedoch auf dem Weg nach Peking aufgehalten und für 3 Tage eingesperrt. Im November 1999 sowie am 20.07.2000 ging sie wieder mit anderen Praktizierenden nach Peking. Jedes Mal wurde sie verhaftet und eingesperrt. Im Untersuchungsgefängnis des Kreises Zanhuang wurde sie fast zu Tode gefoltert. Sie starb im August 2003.

Frau Li Fengqin, 70, kam aus dem Dorf Dongyongyang, Kreis Laishui, Provinz Hebei. Seit 1996 praktizierte sie Falun Gong und demzufolge war sie stets gesund. Sie nahm an dem friedlichen Appell am 25.04.1999 (1) in Peking teil und am 19.07.1999 fuhr sie mehr als 100 Km mit einem Fahrrad nach Peking, um sich für Falun Gong auszusprechen. Nach dem 20.07.1999 verlor sie die Umgebung um Falun Gong zu praktizieren. Hinzu wurde sie häufig von Beamten belästigt, was dazu führte, dass sie an einem Rückfall ihrer alten Krankheit im Jahre 2003 starb.

Frau Li Ruixia, 73, war Falun Gong-Übende aus der Stadt Tangshan, Provinz Hebei. Im Juni 1997 begann sie auf Empfehlung ihrer Schwiegertochter Falun Gong zu üben. Durch das Üben war ihr Körper, der zuvor krank und schwach war, wieder gesund geworden. Nach 20.07.1999 litten die Familienangehörigen öfters unter Bedrohungen, Belästigungen und Hausdurchsuchungen durch die Polizei, weil sie ihr Ausüben von Falun Gong nicht aufgeben wollten. Ihre Schwiegertochter, ihre Tochter, ihr Schwiegersohn wurden mehrmals in den „Gehirnwäschekurs”, ins Untersuchungsgefängnis und ins Zwangsarbeitslager verschleppt, wodurch die alte Frau psychisch angeschlagen und körperlich schwer verletzt wurde. Schließlich starb sie am 01.14.2004.

Herr Guo Shutian, 86, lebte in der Gemeinde Chengguan, Kreis Zanhuang, Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei. Seit Frühling 1999 praktizierte er Falun Gong und fühlte sich dadurch sehr wohl. Nach dem Beginn der Verfolgung fuhr seine Tochter wegen einer Petition für Falun Gong nach Peking, wurde daraufhin mehrmals von der Polizei unrechtmäßig festgenommen und ihre Wohnung wurde durchsucht. Von solcher Willkür der Verfolgung sehr angeschlagen, verstarb Herr Guo im Oktober 2001.

Herr Zhai Mingfu, über 70, kam auch aus der Gemeinde Chengguan, Kreis Zanhuang, Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei. Er fing 1997 an Falun Gong zu üben und danach wurden alle seine Krankheiten geheilt. Nachdem die KP Chinas um den 20.07.1999 herum angefangen hatte Falun Gong verfolgen zu lassen, wurde er ständig von Beamten des „Büro 610” (2) und seinem Arbeitsgeber belästigt und bedroht. Durch den ständigen Druck war er krank geworden und starb im Jahre 2002.

Herr Wang Zhanwei, 55, wohnte im Dorf Jiagou, Gemeinde Yuantou, Kreis Zanhuang, Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei. Durch das Üben von Falun Gong seit 1998 wurde viele Krankheiten, die er früher hatte, ohne medizinische Behandlung geheilt. Da die KP Chinas Falun Gong ab 20.07.1999 unterdrückt, wurde er häufig von der Polizei belästigt und bedroht, seine Wohnung wurde durchsucht. Ferner beschlagnahmte man seine Falun Gong Bücher und zwang ihn die sog. Garantieerklärung (3) zu schreiben, was ihm körperlich und geistig schweren Schaden zufügte und zu seinem Tod im April 2003 führte.

Herr Li Xiaodong, etwa 30, kam aus der Stadt Siping, Provinz Jilin. In der Zeit des Frühlingsfestes 2002 führte die Stadtpolizei eine umfassende Fahndung nach lokalen Falun Gong Praktizierenden durch. Li Xiaodong und sein Bruder Li Xiaofeng wurden zuhause von Beamten der Nansi Polizeistation verhaftet und zur „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt. Im Chaoyanggou Zwangsarbeitslager in der Provinzhauptstadt Changchun wurden sie gefoltert, weil sie auf ihren Glauben an Falun Gong bestanden. Die Polizei ordnete gefangene Kriminelle an, die Praktizierenden zu misshandeln. Dabei schlug ein Häftling mit seiner Handkante auf den Nacken von Li Xiaodong, so dass dieser seitdem seinen Kopf nicht mehr hoch heben konnte. Als sein Zustand immer schlimmer wurde, ließ ihn das Arbeitslager aus Angst, die Verantwortung dafür tragen zu müssen, frei. Einen Monat nach der Freilassung kam Li Xiaodong ums Leben.

Frau Wu Jinshan, 84, kam aus der Stadt Yanji, Provinz Jilin. Nach dem 20.07.1999 wurden ihre zwei Töchter wegen des Praktizierens von Falun Gong mehrmals unrechtmäßig verhaftet, ihre jüngere Tochter wurde sogar zur „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt. Einmal als eine ihrer Töchter zu Hause für sie kochte, drangen mehrere Polizisten in die Wohnung ein und nahmen vor den Augen der alten Frau ihre Tochter fest. Als die alte Frau im April 2001 schwer krank im Bett lag und keine Angehörigen bei sich hatte, die sie betreuen konnten, dachte sie: „Lehrer Li (Anm. d. R.: Gründer von Falun Gong Herr Li Hongzhi), ich glaube, dass nur Sie mir helfen können. Meine Töchter sind nicht da. Bitte helfen Sie, dass ich alleine auf die Toilette gehen kann.” Daraufhin schaffte sie es tatsächlich alleine auf die Toilette. Auch ihre spätere Operation war erfolgreich. Seitdem praktizierte die alte Frau auch Falun Gong. Dadurch waren ihre langjährigen Krankheiten wie Gebärmuttervorfall und Katarakt geheilt worden. Als Frau Wu Jinshan jedoch Anfang 2005 im Fernsehen verleumderische Berichte über Falun Gong sah, bekam sie Angst, dass ihre Töchter wieder festgehalten würden. Die Angst wuchs, wenn sie ihre Tochter nicht erreichen konnte. Von solcher Angst stark erschüttert starb sie plötzlich am 19.01.2005.

Frau Li Fengzhi, 69, kam aus der Stadt Jinzhou, Provinz Liaoning. Im Jahre 1994 begann sie Falun Gong zu lernen. Während der Kultivierung verbesserte sich ihr Zustand sowohl körperlich als auch seelisch. Ihr moralisches Niveau stieg immer weiter an. Früher war sie Analphabetin, konnte nicht einmal den eigenen Name erkennen und schreiben. Nach dem Üben von Falun Gong konnte sie ein ganzes Buch z.B. „Zhuan Falun” durchlesen. Sie stellte nach den Prinzipien von „Zhen (Wahrhaftigkeit), Shan (Barmherzigkeit) und Ren (Nachsicht) strenge Anforderungen an sich selbst und somit war sie in der örtlichen Gegend als ein guter Mensch bekannt. Nach dem 20.07.1999 wurde ihre ältere Tochter in einen „Gehirnwäschekurs” verschleppt und ihre jüngere Tochter in das berüchtigte Majiashan Zwangsarbeitslager in der Provinzhauptstadt Shenyang gesteckt. Das alles verursachte bei Frau Li körperlich und geistig einen schweren Schock und Schaden, so dass sie ihr klares Bewusstsein verlor und Ende 2001 einen tödlichen Autounfall erlitt.

Herr Huang Chunshun, 67, litt früher unter Herz- und Magenerkrankungen. Seitdem er im Jahre 1995 anfing, mit seiner Frau zusammen Falun Gong zu üben, war er wieder gesund geworden. Er erzählte seinen Mitmenschen mittels seiner eigenen Erfahrung von der wundervollen Wirkung von Falun Gong. Seit Juli 1999 wird Falun Gong durch die chinesische Regierung grausam unterdrückt. Herr Huangs Frau wurde mehrmals zur Zwangsgehirnwäsche verschleppt, er selber häufig von den Beamten bedroht und eingeschüchtert. Dadurch tauchten seine alten Krankheiten wieder auf und im Januar 2003 verstarb er.


(1) Der Appell am 25. April 1999in Peking kam deshalb zustande, weil Praktizierende der Stadt Tianjin in der Nähe Pekings grundlos und ungesetzlich festgenommen wurden. Die Praktizierenden machten von ihrem Petitionsrecht Gebrauch und forderten friedlich die Freilassung ihrer Mitpraktizierenden. Nachdem einige Praktizierende mit dem ehemaligen Premier Zhu Rongji sprechen konnten, gingen sie wieder nach Hause.

(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.

(3) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.