(Minghui.de) Herr Li Huayu, 70, wohnte im Dorf Xiyu, Gemeinde Yanglin, Stadt Hanchuan, Provinz Hubei. Trotz der Verfolgung von Falun Gong bestand er auf seinem Glauben an Falun Gong, das er seit 1997 praktizierte. Im März 2000 wurde er von Beamten des Büros 610 (1) ins Untersuchungsgefängnis Nr. 2 der Stadt Hanchuan für mehrere Monate eingesperrt. Im November desselben Jahres wurde er auf dem Weg nach Peking, wo er für Falun Gong appellieren wollte, von der Polizei festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis der Stadt Hebei (einer Stadt in der Nähe von Peking) gesteckt. Dort war er äußerst grausamer Folter ausgesetzt. Seine Hände wurden z.B. von Nägeln durchstochen, die an einem Brett angebracht waren. Dabei wurde er noch rücksichtslos geschlagen. Später wurde er in die Heimatstadt zurückgebracht und für ein Jahr ins Xiaogan Arbeitslager gesteckt. Auch dort erlitt er brutale Folter, war infolge dessen sehr schwach geworden und hatte Atemschwierigkeiten und Ödem am Körper. Er protestierte mit Hungerstreik gegen die unrechtmäßige Verfolgung, wurde schließlich im Dezember 2001 freigelassen. Sein Gesundheitszustand ließ sich jedoch nicht mehr verbessern. Am 26.Mai 2005 starb er.
Frau Wang Shuhua, 51, wohnte in der Stadt Benxi, Provinz Liaoning. Dank Falun Gong, das sie seit 1996 praktizierte, wurde ihre Lendenwirbelerkrankung geheilt. Angesichts der Verfolgung von Falun Gong seit Juli 1999 ging sie zweimal nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Dafür wurde sie verhaftet und in der Strafanstalt in Benxi eingesperrt. Als sie einmal Beamte des Nachbarschaftskomitees, die sie bei einem Hausbesuch belästigte und bedrohte, über die wahren Umstände von Falun Gong aufklärte, zeigten die Beamten sie bei der Polizei an. So wurde Frau Wang abermals eingesperrt. Zur späteren Zeit war sie ständigen Belästigungen der Polizeistation und des Nachbarschaftskomitees ausgesetzt, die Auszahlung ihrer Rente wurde wegen ihres Praktizierens von Falun Gong eingestellt. Sie sah sich gezwungen, ihr Heim zu verlassen und obdachlos zu leben. Von der andauernden Verfolgung war sie sowohl körperlich als auch psychisch angeschlagen. Am 9.März 2003 starb sie.
Frau Li Xiuyan, über 60, war Rentnerin aus der Stadt Dengta, Provinz Liaoning. Bevor sie 1997 mit Falun Gong anfing, hatte sie insbesondere an Mastdarmkrebs gelitten. Die Krankheit verschwand durch das Praktizieren von Falun Gong. Im Oktober 1999 ging sie nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Im Nordbahnhof der Provinzhauptstadt Shenyang wurde sie jedoch aufgehalten und in die Heimatstadt zurückgebracht. Die Behörden verhängten eine Geldstrafe und gingen auch oft zu Frau Li nach Hause, um sie einzuschüchtern. Die von den Behörden sehr beängstigten Familienangehörigen von Frau Li hinderten sie, Falun Gong zu praktizieren. Infolge dessen erlitt sie einen Rückfall der alten Krankheiten und starb schließlich im Dezember 2001.
Frau Yue Yuzhi wohnte im Dorf Qili, Gemeinde Jinhua, Bezirk Wuhou, Stadt Chengdu, Provinz Sichuan. Die einstige Patientin von Magenkrebs bekam ein zweites Leben, nachdem sie Falun Gong 1997 gelernt hatte. Nach dem Beginn der Verfolgung im Juli 1999 bestand Frau Yue auf ihrem Glauben an Falun Gong und setzte sich dafür ein, Infomaterialien über die wahren Umstände von Falun Gong zu verteilen. Um sie von Falun Gong abzubringen, übten die Behörden massiven Druck auf die Angehörigen von Frau Yue aus. Die Angehörigen verboten daraufhin der 67-Jährigen, Falun Gong weiter zu praktizieren und Kontakt mit anderen Praktizierenden zu haben. Von der Verfolgung sehr traumatisiert, erlitt Frau Yue einen Rückfall ihrer alten Krankheit. Im Juni 2004 starb sie.
Frau Yang Xingbi, 60, war Rentnerin aus der Stadt Chengdu, Provinz Sichuan. Durch das Praktizieren von Falun Gong seit 1996 war sie stets gesund. Da Falun Gong seit Juli 1999 durch die chinesische Regierung verfolgt wird, wurde Frau Yang häufig von lokalen Behörden sowie vom Arbeitgeber belästigt und bedroht. Unter enormem psychischem Druck erlitt sie Krebs, an dem sie im Januar 2004 starb.
Herr Xia Hua, 80, war ebenfalls Rentner aus Chengdu. Auch er profitierte viel von Falun Gong, das er seit 1996 praktizierte. Das Problem, dass er sich beim Stuhlgang nicht niedersetzen konnte, verschwand. Auch andere Krankheiten von ihm waren geheilt. Nach dem Beginn der Verfolgung im Juli 1999 war er auch wie viele andere Falun Gong Praktizierende Belästigungen und Bedrohungen der Behörden ausgesetzt. Im Februar 2005 starb er infolge der Verfolgung.
Herr Guo Wang, 63, wohnte im Dorf Yaoshang, Gemeinde Dongchengfang, Stadt Zhuozhou, Provinz Hebei. Am Abend des 13.Dezember 2004 wurde er unter der Leitung von Song Xiaobin, Leiter des Büros 610 der Gemeinde, ohne jegliches gesetzliches Verfahren verschleppt. Man zwang ihn, eine Garantieerklärung (2) zu schreiben und verhängte eine Geldstrafe von 2000 Yuan. Von der terroristischen Verfolgung sehr traumatisiert, starb Herr Guo im April 2005.
Herr Fu Zhilong, 70, war vor seinem Eintritt in die Rente Vorsitzender der Gewerkschaft der Bezirksverwaltung Qiaodong in der Stadt Shijiazhuang, Provinz Hebei. Bereits 1995 fing er an, Falun Gong zu praktizieren. Er war ehreamtlicher Betreuer einiger Übungsstellen in Shijiazhuang. Allein deswegen war er nach Juli 1999 (Beginn der Verfolgung von Falun Gong) von den Behörden schwerpunktmäßig verfolgt. Bereits kurz nach dem Anfang der Verfolgung wurde er durch die Polizeibehörde des Bezirks Qiaodong für ca. einen Monat eingesperrt. Nach der Freilassung erlitt er noch häufig Belästigungen und Bedrohungen, zu Hause oder telefonisch, von der Polizei und dem Nachbarschaftskomitee. Sein Gesundheitszustand wurde somit immer schlechter. Am 27.März 2005 starb er.
Frau Bi Jingzhi, 56, wohnte im Bezirk Wuzhan, Stadt Zhaodong, Provinz Heilongjiang. Da sie am 22.Juli 1999 wie viele andere Falun Gong Praktizierende vor dem Gebäude der Provinzregierung für Falun Gong appellierte, wurde sie von der lokalen Polizeistation als Schlüsselperson verfolgt. Oft wurde sie Zuhause von Beamten belästigt und bedroht. Am 23.August 2000 wurde sie von in ihre Wohnung eingedrungenen Polizisten festgenommen und in eine Strafanstalt verschleppt. Die traumatische Verfolgung führte schließlich zu ihrem Tod am 27.Mai 2005.
Frau Zhang Guifen, 63, wohnte im Bezirk Pingfang, Stadt Harbin, Provinz Heilongjiang. Ihr Mann, ihre Tochter und ihr Sohn praktizieren auch Falun Gong. Ihr Mann wurde wegen seiner Reise nach Peking, wo er für Falun Gong appellieren wollte, für ca. einen Monat eingesperrt und zweimal zum sog. Gehirnwäschekurs verschleppt. Auch die Tochter wurde einmal für kurze Zeit eingesperrt. Der Sohn verlor sogar seinen Arbeitsplatz, nur weil er seinen Glauben nicht aufgeben will. Frau Zhang selbst war mehrmaligen Bedrohungen und Einschüchterungen vom Büro 610 ausgesetzt und erlitt infolge dessen einen Rückfall ihrer Herzkrankheit. Am 20.Juni 2003 starb sie.
Frau Liu Juping, 48, wohnte in der Gemeinde Daping, Stadt Duyun, Provinz Guizhou. Sie praktizierte Falun Gong seit Ende 1998. Nach dem Beginn der Verfolgung verzichtete sie unter Druck der Leitung der Fabrik, bei der sie arbeitete, auf Falun Gong. Die Fabrikleitung drohte ihr mit Benachteiligung des Gehaltes bzw. Entlassung und setzte noch jemanden ein, sie zu überwachen. Als Frau Liu im November 2003 an Lungenkrebs erkrankte, fing sie erneut an, Falun Gong zu praktizieren. Ein halbes Jahr danach verschwand die Krankheit. Der Arbeitgeber drohte ihr wieder mit der Benachteiligung des Gehaltes. Ferner wurde sie auch noch von der Polizei zu Hause belästigt, da ihre Tochter, die ebenfalls Falun Gong praktiziert, wegen der Verteilung von Flugblättern über die wahren Umstände von Falun Gong angezeigt worden war. Unter diesen Umständen war Frau Lius Gesundheit dramatisch verschlechtert. Am 8.Dezember 2004 starb sie.
Herr Wu Pixian war Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Yakeshi im autonomen Gebiet Xinjiang. Als er im Jahr 1999 in der nordchinesischen Stadt Yantai als Gelegenheitsarbeiter tätig war, ging er nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Daraufhin war er der schonungslosen Verfolgung ausgesetzt. Infolge dessen starb er im Juni 2000.
(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
(2) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.