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Vereinte Nationen: Bericht des Sonderberichterstatters bezüglich Gewaltanwendung bei weiblichen Falun Gong-Praktizierenden in China (Auszug) (Teil 1)

23. August 2005 |   Yakin Ertürk

Zusammenfassung

Bei der 16. Sitzung der Kommission für Menschenrechte wurde mit der Resolution 2004/46 unter dem Titel ”Beseitigung von Gewalt gegen Frauen» der Berichterstattern angeraten, bezüglich verlässlicher Informationen, die ihr vorliegen, wirksam zu reagieren. Alle Regierungen wurden aufgefordert, mit ihr zusammenzuarbeiten und sie bei der Durchführung ihrer Arbeiten und Pflichten im Zuge ihres Mandats zu unterstützen, um die gewünschten Informationen zusammenzustellen. Dies umfasst einerseits die Durchführung ihrer Empfehlungen, andererseits auf Besuche und Kommunikationen der Sonderberichterstatterin zu antworten.

Der gegenwärtige Bericht enthält pro Land eine Zusammenfassung im Allgemeinen und Einzelfälle von Missbräuchen sowie an die Regierungen übergebene Appelle im Zeitraum vom 1.Januar bis 31. Dezember 2004 und erhaltene Antwortschreiben des gleichen Zeitraums. Beobachtungen der Sonderberichterstatterin wurden dort mit einbezogen, wo welche vorlagen.

Aufgrund der Einschränkung hinsichtlich der Länge des Berichtes, war die Sonderberichterstatterin verpflichtet, die gesamte eingegangene und versendete Korrespondenz zusammenzufassen. Sie möchte betonen, dass die Auslassung eines bestimmten Landes oder Gebietes nicht so interpretiert werden sollte, als gäbe es dort nicht das Problem von Gewalt gegenüber Frauen.
[...]

China

Anschuldigung

61. In einem Bericht vom 10. Juni 2004 hat die Sonderberichterstatterin gemeinsam über den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornographie und Folter berichtet. Sie kündigte der Regierung an, dass sie Informationen über ein 4-jähriges Kind Z.Y. erhalten habe. Angeblich wurde sie (Z.Y.) am 1. Januar 2004 von ihrem Zuhause in Zitong-Stadt, Bezirk Tongnan in der City Chongqing von vier Polizeibeamten der nationalen Staatssicherheit des Bezirks Tongnan mitgenommen. Der vermutliche verantwortliche Polizeibeamte dieser Aktion ist der Sonderberichterstatterin namentlich bekannt. Beide Elternteile von Z.Y. mit den Namen Z.H. und W.Y. wurden zuvor verhaftet, weil sie angeblich Falun Gong-Praktizierende seien. Im Februar 2002 wurde ihr Vater Z.H. vermutlich in das Arbeitslager Xishanping geschickt, wo er gefoltert wurde, eine gebrochene Nase erlitt, Zähne verlor und Verletzungen der Rippen davontrug. Es wird nun von ihm berichtet, er sei an einem geheimen Ort inhaftiert. Es wird vermutet, dass Z.Y.s Mutter am 23. Dezember 2003 inhaftiert wurde und dort Folter erfuhr. Sie wurde - wie verlautet - nach einem 54-tägigen Hungerstreik freigelassen. Nach der Freilassung begann sie mit der Suche nach ihrer Tochter. Der gegenwärtige Aufenthaltsort von W.Y. ist unbekannt. In Anbetracht des Alters von Z.Y. und ihrer Verletzbarkeit wurden ernsthafte Bedenken wegen ihrer körperlichen und geistigen Verfassung zum Ausdruck gebracht. Im Besonderen besteht die Gefahr, dass sie der Folter oder anderer Formen von Misshandlungen ausgesetzt ist oder aber mit Drogen behandelt wird.

Anschuldigung

62. In einem Schreiben vom 20. Juli 2004 hat die Sonderberichterstatterin der Regierung mitgeteilt, dass Informationen zu dem folgenden Einzelfall vorliegen.

63. Q.Y., geboren im Jahre 1963, war als Ingenieurin tätig und gleichzeitig stellvertretende Direktorin der Bauabteilung einer Lebensmittelfirma im Bezirk Guye der Stadt Tangshan in der Provinz Hebei. Sie war eine Falun Gong-Praktizierende. Ein Polizeibeamter der Stadt Tangshan und lokaler Bevollmächtigter der Partei (dessen Name ist der Sonderberichterstatterin bekannt) befahl ihr, Falun Gong zu widerrufen. Am gleichen Tag besuchte sie mit ihrem Ehemann W.J. Peking, um die Regierung aufzufordern, die Verfolgung von Falun Gong zu beenden. Ihr 8-jähriger Sohn blieb allein zu Hause. Sie wurden an der Bushaltestelle festgenommen und in Begleitung der Polizei zur Polizeidienststelle der Stadt Tangshan gebracht. Nachdem sie freigelassen wurden und heimkehrten, fanden sie ein geplündertes Zuhause vor und alle Falun Gong-Materialien waren verschwunden. Am 19. Februar 2000 wurde Herr W. erneut inhaftiert, obwohl er nicht unter Anklage stand. Frau Q. und eine andere Falun Gong-Praktizierende reisten noch am selben Tag nach Peking, um wiederum bei der Regierung zu appellieren. Sie machten am nächsten Morgen gerade die Übungen auf dem Platz des Himmlischen Frieden, als die Polizisten sie angriffen, schlugen und sie zu einer nahe gelegenen Polizeidienststelle schleppten. Wenige Stunden später hat man sie erneut nach Tangshan eskortiert, wo sie nachts ankamen. In der Polizeidienststelle legte man Frau Q. Handschellen an und kettete sie draußen in der Kälte an eine Eisenstange. Dort blieb sie mehrere Stunden lang. Dann hatten Polizeibeamten sie verhört. Darunter war auch der Direktor der ersten Brigade. Dieser gab ihr einen Fußtritt in die linke Körperseite. Ein weiterer Direktor schlug sie so stark ins Gesicht, dass es anschwoll. Sie wurde dann mit einem Seil gefesselt, wobei ihre Arme hinter ihrem Rücken lang gezogen wurde. Dies bedeutete eine sehr schmerzhafte Haltung für sie. Am nächsten Morgen, dem 21. Februar, gingen ein Polizist (dessen Name bekannt ist) und andere in die Wohnung von Frau Q., um laut Bericht das Eigentum zu beschlagnahmen, aber sie fanden eine bereits verwüstete Wohnung vor. Sie kamen später zurück, um noch intensiver zu suchen. Sie beschlagnahmten Falun Gong-Bücher und -Materialien, die im Kohlespeicher versteckt waren. Sie nahmen auch den Fernseher und einen Videorecorder mit. Als Zeichen des Protestes begann Frau Q. am 24. Februar einen Hungerstreik. An diesem Nachmittag wurde sie mit 20 anderen Falun Gong-Praktizierenden verurteilt und in eine Haftanstalt überstellt. Dort führte sie ihren Hungerstreik fort. Sie wurde schließlich ins Ankang Hospital gebracht. Dort war sie in ihrem Bett festgebunden, um zu verhindern, dass sie die Falun Gong-Übungen praktizieren konnte. Am 18. August erfolgte ohne Auflagen ihre Freilassung. Während der Inhaftierung hatte man sie aus der Kommunistischen Partei Chinas ausgeschlossen und sie verlor ihre Arbeitsstelle. Nach einer erneuten Festnahme am 18. September 2000 schickte man Frau Q. in das Hebei (Kaiping) Arbeitslager. Im Oktober hatte man ihren Ehemann zu zwei Jahren Zwangsarbeitslager für Verbrechen verurteilt, die er nicht begangen hatte. Ab Mitte Januar 2001 nahm die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in den Arbeitslagern zu. Jedes Mal, wenn Frau Q. versuchte die Übungen zu machen, wurde sie bestraft in der Form, dass sie einen halben Tag lang draußen im Schnee stehen musste oder festgebunden wurde. Am 21. Februar brachte man sie in ein Büro und dort wurde sie von einem Wärter des Lagers (sein Name ist bekannt) und anderen gefoltert. Sie erhielt Elektroschocks, woraufhin sie Krämpfe bekam und ihre Atmung aussetzte. Sie wurde als Notfall in ein Krankenhaus gebracht. Obwohl sie wieder gesund wurde, behielt sie bleibende Schäden des Nervensystems. Sie hustete Blut aus und hatte Schwierigkeiten beim Gehen. Am 24. April wurde sie erneut eilig ins Krankenhaus eingeliefert. Man hatte ihr zuvor weiter Gewalt angetan, weil sie sich weigerte, einen Falun Gong diffamierenden Film anzusehen. Ihre körperliche Verfassung verschlechterte sich zusehends und am 12. Mai überführte man sie in ein Krankenhaus außerhalb des Lagers. Dort stand sie unter ständiger Überwachung durch das Büro 610. Während dieser Zeit befand sich ihr Ehemann weiterhin im Arbeitslager und ihr Sohn lebte bei ihren betagten Eltern. Als Folge des Stresses erlitt Frau Q. einen seelischen Zusammenbruch und man schickte sie in eine psychiatrische Klinik. Dort blieb sie 6 Monate lang. Das Büro 610 gestattete ihrer Familie nicht, zu ihrem Haus zurückzukehren. Am 15. Januar 2002 schickte man sie in ein Zentrum für Gehirnwäsche. Dort blieb sie weitere 6 Monate, ehe sie freigelassen wurde. Frau Q.s Haare waren während der Haftzeit weiß geworden. Sie ist geistig verwirrt, hat unregelmäßige Herzschläge und Probleme mit der Atmung. Ihre Hände zittern. Trotz ihrer geschwächten Verfassung geht weiterhin ein Polizeibeamter (sein Name ist bekannt) zu ihr nach Hause, um sie zu schikanieren.

64. Z.Y., 48 Jahre alt, war angestellt bei der Gummiproduktionsanlage der Stadt Zhangjiakou in der Provinz Hebei. Sie lebte in Gongrenxincun, im Distrikt Qiaoxi der Stadt Zhangjiakou. Im Jahre 1998 diagnostizierte man bei ihr Lymphknotenkrebs im Endstadium. Es wurde berichtet, dass sie wieder gesund wurde, nachdem sie begann, Falun Gong zu praktizieren und ihre Arbeit wieder aufnehmen konnte. Am 20. Juli 1999 nahm Z.Y. die Aufzeichnungen ihres Krankheitsverlaufs mit nach Peking, in der Hoffnung, sie könne der Regierung aufzeigen, dass Falun Gong positive Effekte bewirken kann. Die Polizei in Peking nahm sie fest und befahl, sie der Polizei der Stadt Zhangjiakou zu übergeben. Bei ihrer Rückkehr in Zhangjiakou wurde sie dort inhaftiert und man ordnete eine Geldstrafe an. Später erfolgte ihre Freilassung; dennoch besuchten Polizeibeamte der Dienststelle Beixincun sie weiterhin zu Hause oder an ihrem Arbeitsplatz, mit der Absicht, sie zu schikanieren. Sie wurde wegen zahlreicher Anlässe erneut inhaftiert und einer Gehirnwäsche unterzogen. In der Nacht des 17. Februar 2004 erfolgte die Festnahme von Frau Z. in ihrem Zuhause durch Beamte der Polizeidienststelle Dajingmen und man schickte sie in die Haftanstalt Shisanli. Sie begann einen Hungerstreik als Zeichen des Protests gegen die Inhaftierung. Dann erfolgte die Überstellung zur Shalingzipiandi Rechtsschule, wo sie laut Berichten gefoltert wurde. Mitte April 2004 fand ihre Familie sie bei einem Besuch im Zustand geistiger Verwirrung vor. Die Polizei verweigerte ihre Entlassung oder irgendeine andere Behandlung für sie. Sie starb am 4. Mai 2004. Die Polizeistation von Dajingmen informierte die Familie von Frau Z. bis zu ihrem Tode nicht über ihren kritischen Gesundheitszustand.

65. L.S., 37 Jahre alt, eine Bewohnerin des Bezirks Luannan in der Provinz Hebei. Sie wurde mehrfach festgenommen und geschlagen, weil sie Falun Gong praktizierte. Als sie nach Peking reiste, um dort bei der Regierung für ein Ende der Verfolgung von Falun Gong zu appellieren, nahm die Polizei sie auf dem Platz des Himmlischen Friedens fest und inhaftierte sie fünf Monate lang. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme war sie im zweiten Monat schwanger. Während der Haftzeit war sie gefesselt, ihre Hände waren mit den Füßen festgebunden, so dass sie nicht in der Lage war aufzustehen. Die Polizei folterte sie jeden Tag und als ihr Fötus sieben Monate alt und lebensfähig war, zwangen sie die Frau zu einer Abtreibung. Sie wurde anschließend nach Hause geschickt; aber zwei Wochen später erfolgte erneut eine Festnahme und man schickte sie in ein Zentrum für Gehirnwäsche. Dort begann sie einen Hungerstreik als Protest gegen die Inhaftierung. Da dies in weniger als einem Monat nach der erzwungenen Abtreibung geschah, besuchte ihre Mutter sie in diesem Zentrum. Ihre Mutter appellierte bei der Bezirksregierung für die Freilassung ihrer Tochter. Fünf Tage später wurde dem Antrag zugestimmt.

66. Im Juli 1999 reiste Frau S.J. im Alter von ca. 40 Jahren aus Gucheng in der Gemeinde Qiansuo, Bezirk Suizhong, der Stadt Huludao in der Provinz Liaoning nach Peking, um für Falun Gong zu appellieren. Sie wurde allerdings von der Polizei abgefangen und zurück in ihren Heimatort gebracht. Im August 1999 reiste Frau S.J. erneut nach Peking, um für ein Ende der Verfolgung einzutreten. Sie wurde festgenommen und in die Suizhong Haftanstalt gebracht. Dort verlangte die Polizei angeblich 2.000 Yuan als Bargeld von ihr. Am 31. Oktober 1999 erfolgte die nächste Festnahme und man schickte sie in das Masanjia Arbeitslager. Später erfolgte der Transfer in das Zhangshi Arbeitslager, eine Einrichtung zur Züchtigung von Jugendlichen, dann in die Arbeitslager Longshan, Shenxin, das Gefängnis in Dabei und andere Orte, wo sie gefoltert wurde. Die Gefängniswärter (ihre Namen sind bekannt) befolgten dabei angeblich Anweisungen, als sie den Kopf von Frau S.J. hinunter drückten und ein Handtuch in ihren Mund stopften, so dass sie nicht schreien konnte. Dann stachen sie Nadeln in ihre Finger und verabreichten ihr Elektroschocks mit drei Elektroschlagstöcken. Sie brachten sie in ein Krankenhaus der Stadt Shenyang, welches sich unterirdisch befindet. Dort wurden ihr gewaltsam Drogen injiziert. Bei einem anderen Anlass musste sie sich komplett entkleiden und man versetzte ihr - verteilt auf dem ganzen Körper - eine Nacht lang Elektroschocks. Am nächsten Tag war ihr Gesicht mit großen Blasen bedeckt, stark angeschwollen und wies Blutergüsse auf. Sie wurde auch brutal geschlagen und gezwungen, sich über lange Zeiträume hinzuhocken. An einem Tag brachte die Polizei Frau S. in ein Büro, wo sie mit Elektroschock gefoltert und an einem Bettpfosten festgebunden wurde. Man hielt sie dort zwei Tage gefangen und in einer Nacht durfte sie weder essen, noch schlafen oder zur Toilette gehen. Bei ihrer Freilassung mussten sie mehrere Menschen tragen, da sie nicht mehr gehen konnte. Während des chinesischen Neujahrsfestes im Jahre 2002 erhielt die Familie von Frau S. eine Nachricht vom Arbeitslager mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.500 Yuan zur Begleichung der „medizinischen Kosten”, bevor sie Frau S. nach Hause mitnehmen durften. Zu Hause angekommen, fand ihre Familie Frau S. als Folge ihrer Erlebnisse in einem geistig traumatisierten Zustand vor. Sie hatte nicht verheilte Wunden im Genitalbereich und Nadelstiche am Körper. Die ganze Familie hatte finanziell und emotional gelitten wegen der seelischen und körperlichen Schäden, die Frau S. zugefügt worden waren. Sie wird weiterhin von den Verantwortlichen schikaniert.

(Fortsetzung folgt)