(Minghui.de)
Teil 1: http://minghui.de/articles/200508/24594.html
Anschuldigung
67. In dem Schreiben vom 15. Oktober 2004 drückten Sonderberichte ihre starken Bedenken über die systematische Unterdrückung von Falun Gong aus. Die Bedenken bezogen sich auf das Sondergerichtswesen, die willkürlichen Exekutionen, die Religions- und Glaubensfreiheit, die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, die Förderung und der Schutz des Rechts auf freie Meinungsbildung und ihr Ausdruck, das Recht der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und Folter. In den vergangenen fünf Jahren sind Hunderte von Fällen angeblicher Menschenrechtsvergehen an Falun Gong - Praktizierenden den Sonderberichterstattern bekannt geworden. Viele dieser Beschuldigungen wurden den Verantwortlichen in China vorgetragen und sind im Sonderbericht der Kommission für Menschenrechte nachzulesen. Die Sonderberichte drückten die Besorgnis aus, dass Informationen über Festnahmen, Inhaftierungen, Misshandlungen, Folter, die Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung, sexuelle Gewalt, Tötungen und ungerechte Gerichtsverfahren bei Mitgliedern sogenannter „ketzerischer Organisationen” zunehmen. Besonders betroffen davon sind Falun Gong - Praktizierende. Sie äußerten die Besorgnis, dass die Anschuldigungen Spiegelbild einer vorsätzlichen und institutionalisierten Vorgehensweise der Verantwortlichen sind, um auf spezielle Gruppen wie Falun Gong abzuzielen. Laut vorliegender Informationen gründete das Zentralkomitee der kommunistischen Partei Chinas am 10. Juni 1999 ein Büro zur Behandlung von Falun Gong. Es wird allgemein nach seinem Gründungsdatum das Büro 610 genannt.
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Nach der Analyse der eingegangenen Berichte zeigte der Sonderbericht, dass die angeblichen Menschenrechtsvergehen gegen Falun Gong- Praktizierende, einschließlich der systematischen Festnahme und Inhaftierung, Teil eines Verhaltensmusters der Unterdrückung der Mitglieder dieser Gruppe sind. Die Mehrzahl der Festgenommenen wurde den Berichten zufolge mit Geldstrafen belegt und wieder freigelassen, aber viele wurden auch inhaftiert und misshandelt. Die Maßnahmen verfolgten den Zweck, die Praktizierenden formell zur Widerrufung zu zwingen. Die, die sich weigerten, wurden in Lager mit der Bezeichnung „Umerziehung durch Arbeit» geschickt. In ihnen fanden laut Berichterstattung routinemäßig Folterungen statt, die zum Tod der gefolterten Praktizierenden führten. Die Sonderberichterstatter äußerten ferner ihre Besorgnis über Berichte, denen zufolge nur wenige Falun Gong - Praktizierende verfolgt werden. Anklagen lauten auf Anschuldigungen wie „Störung der öffentlichen Ordnung”, „Versammlung zur Störung der öffentlichen Ordnung”, „Diebstahl oder Zuspielen von Staatsgeheimnissen” oder „der Gebrauch einer ketzerischen Organisation zur Untergrabung der Einführung eines Rechtssystems”. Laut vorliegender Informationen erfuhren jene verfolgten Personen einen ungerechten Gerichtsprozess und viele wurden zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Im Hinblick auf die Verfahrensweise wurde bekannt, dass am 5. November 1999 der oberste Gerichtshof in China alle lokalen Gerichte anwies, ihre „politische Pflicht» zu leisten. All jene, die des Verbrechens einer ”ketzerischen Organisation» beschuldigt wurden, sollten vor Gericht gestellt und schwer bestraft werden. Dies galt insbesondere für Falun Gong - Praktizierende. Die Fälle sollten „unter der Leitung der Kommunistischen Partei” behandelt werden.
Dringender Protest
68. Am 8. Januar 2004 schickte der Sonderberichterstatter gemeinsam mit den Kollegen für die Bereiche Förderung und Schutz der Meinungsfreiheit und in Bezug auf C.S., einen Bericht über eine 61-jährige Bewohnerin des Bezirks Shenze, der Stadt Shijiazhuang in der Provinz Hebei. Es wurde berichtet, sie sei im Shijiazhuang -Arbeitslager inhaftiert und gefoltert worden, weil sie angeblich Falun Gong praktiziert. Am 8. April 2001 überführte man sie angeblich in das Gaoyang - Arbeitslager in der Provinz Hebei. Sie befand sich angeblich im Hungerstreik, um gegen ihre Behandlung zu protestieren. Sie wurde dreimal gezwungen, menschliche Exkremente zu essen. Danach litt sie unter schwerem Durchfall und wurde in das Gaoyang - Bezirkskrankenhaus zur Notbehandlung überstellt. Der anwesende Arzt sagte angeblich, dass die Zwangsernährung einer Person mit dieser Menge menschlicher Exkremente zum Tod führen kann. Nach der Rückkehr ins Arbeitslager wurde sie angeblich von den Wächtern ständig geschlagen. Es wurde behauptet, sie hätten ihre Brustwarzen zerquetscht, sie Elektroschocks ausgesetzt und gleichzeitig mit Wasser begossen. Sie verwendeten Zangen, um ihr Fleisch zu quetschen und vergruben sie im Schnee, bis sie in Ohnmacht fiel. Am 8. Januar 2004 war sie den Berichten zu Folge weiterhin im Arbeitslager inhaftiert und der Gefahr ausgesetzt, weitere Behandlungen dieser Art zu erfahren.
Dringender Protest
69. Am 15. März 2004 schickten der Sonderberichterstatter und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen, seinen Kollegen für Förderung und Schutz des Rechts auf freie Meinungsbildung, deren Ausdrucksmöglichkeit und wegen Folter von Y.T., einen Bericht über eine 37-jährige Falun Gong- Praktizierende aus dem Vorort Zuhai der Stadt Guangzhou in der Provinz Guangdong. Am 23. Februar 2004 wurde Y.T. mitgeteilt, man habe sie von ihrem Zuhause mitgenommen, da sie einen Reisepass beantragt hatte. Ihr Ehemann wurde angeblich ebenfalls verhört und inhaftiert mit dem Ziel der Umerziehung in der Chutou - Rechtsschule im Bezirk Guangzhou Baiyun. Am 10. März 2004 erhielten wir die Informationen, dass der Gesundheitszustand von Frau Y.T. kritisch sei. Sie sollte einen 17-tägigen Hungerstreik durchgeführt haben, um gegen ihre Inhaftierung zu protestieren. Ihre Familie hatte einen Appell bei der Polizei in der Stadt Guangzhou eingereicht. Man forderte, die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftung zu überprüfen und ihre sofortige Freilassung zu bewirken. Angeblich erfolgten bis zum 15. März 2004 keine Reaktionen. Es wurde vermutet, dass die Festnahme von Y.T. wegen ihres Glaubens an Falun Gong erfolgte. Berichte wiesen daraufhin, dass sie schon zuvor inhaftiert wurde. Sie war zum Beispiel aus dem gleichen Grund drei Jahre lang in einem Umerziehungslager inhaftiert gewesen. In dieser Zeit erfuhr sie körperliche und seelische Folter. Es wurde berichtet, dass ihre Beine infolge der Misshandlungen verletzt waren und sie nicht mehr gehen konnte. In Anbetracht der vermutlichen Inhaftierung von Frau Y.T. und den Anschuldigungen wegen Folter und Misshandlungen bei der vorhergehenden Haft, wurden Bedenken wegen ihrer körperlichen und geistigen Verfassung geäußert. Weitere Bedenken betrafen die Sicherheit ihrer Familie. Ihr wurde auferlegt, Berichte über diesen Einzelfall nicht an die internationale Völkergemeinschaft weiterzuleiten.
Dringender Protest
71. Am 30. April 2004 schickte der Sonderberichterstatter gemeinsam mit seinen Kollegen für die Bereiche der freien Meinungsbildung und deren Ausdrucksmöglichkeit, das Recht des höchsten Standard der körperlichen und geistigen Unversehrtheit und wegen Folter einen dringenden Protest wegen L.M., 36 Jahre alt, eine Bewohnerin der Stadt Donggang in der Provinz Liaoning. Sie wurde gemäß Berichten im Gefängnis der Stadt Shenyang gefangen gehalten. Am 10. März 2004 besuchte eine Verwandte sie und berichtete anschließend, dass sie in das Besuchszimmer getragen wurde, einen Mullverband trug und extrem schwach und dünn war. Es wurde berichtet, dass die Gefängniswärter das Treffen unterbrachen, als sie sagte, sie würde sterben. Von diesem Zeitpunkt an standen keine weiteren Informationen mehr zu ihrem Zustand zur Verfügung. Es wurde berichtet, dass Frau L.M. und ihr Ehemann am 9. April 2002 verhaftet und zu 13 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurden wegen der Herstellung und Verteilung von Materialien über die angebliche Verfolgung von Falun Gong. Seit ihrer Gefangennahme und Inhaftierung in der Polizeidienststelle in der Stadt Dandong erfuhr Frau L. M. Folterungen. Sie wurden in der Dandong - Haftanstalt und später dem Dabei - Gefängnis fortgesetzt. Mit den Folterungen versuchte man sie zu zwingen, den Glauben an Falun Gong aufzugeben. Die Methoden der Folter und Misshandlung umfassten vermutlich Elektroschocks am ganzen Körper und Schläge mit einem harten Plastikschlagstock auf ihren Kopf. Es wurde zudem der Verdacht geäußert, dass ihr eine angemessene medizinische Pflege verweigert wurde. Infolge dessen litt sie neben vielen anderen Dingen an hohem Fieber, das ihren Lungen schadete. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich zunehmend. In Anbetracht des Vorwurfs der Folter und ihrem beschriebenen Gesundheitszustand, der schlechten körperlichen und seelischen Verfassung von Frau L.M. wurden Bedenken zum Ausdruck gebracht, sofern sie nicht sofort und im entsprechenden Maß medizinische Behandlung erfahren würde.