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Vereinte Nationen: Bericht einer Sonderberichterstatterin bezüglich Gewaltanwendung bei weiblichen Falun Gong-Praktizierenden in China (Auszug) (Teil 3)

26. August 2005 |   Yakin Ertürk

(Minghui.de)

Teil 1: http://minghui.de/articles/200508/24647.html
Teil 2: http://minghui.de/articles/200508/24594.html

Dringender Protest

72. Am 15. Juli 2004 schickte die Sonderberichterstatterin zusammen mit ihren Kollegen, dem Sonderberichterstatter über das Meinungs- und Redefreiheit, dem Sonderberichterstatter über das Recht des höchsten Grundrechts der körperlichen und seelischen und dem Sonderberichterstatter über Folter einen dringenden Appell wegen der Frauen G.J., C.Y., Y.S., G.B. und S.Y. Laut vorliegender Informationen aus dem Jahre 2000 wurde G.J., eine Bewohnerin des Dorfes Luozhuang in der Ortschaft Chengbo, der Stadt Mengzhou, Provinz Henan zu Hause verhaftet und zusammen mit ihrem 8 Monate alten Kind in eine Haftanstalt gebracht. Zwei Beamte des Büro 610 aus Mengzhou und Beamte der Polizeistation aus Mengzhou (deren Namen uns bekannt sind) führten die Festnahmen durch. Ihr wurde gesagt, die Festnahme erfolge, weil sie eine Falun Gong-Praktizierende sei. Nach der Freilassung von Frau G. am 25. Mai 2002 brachten Polizeibeamte (diese Namen sind uns bekannt) sie ohne einen Haftbefehl zur Polizeistation. Frau G. war zu jener Zeit wieder schwanger. Es wird behauptet, dass die Polizisten sie zur Abtreibung zwangen, so dass man sie wieder in ein Arbeitslager schicken konnte. Sie hatten ihr gewaltsam eine Injektion verabreicht, um die Abtreibung einzuleiten, beobachteten die Prozedur und verspotteten sie, wenn sie Schmerzen hatte. Dann schickte man sie in die Haftanstalt der Stadt Jiaozuo in der Provinz Henan. Später kam sie in das Shibalihe Arbeitslager, wo sie bis zum 15. Juli 2004 inhaftiert war. Darüber hinaus wurde berichtet, dass der Vater von Frau G., Herr G.X., ihre Mutter S.G., die ältere Schwester G.X. und der Bruder G.H. aufgrund der Tatsache, dass sie Falun Gong praktizierten, mehrfach inhaftiert wurden.

73. Im April 2001 wurde Frau C. Y., 46 Jahre alt und Bewohnerin von Xiaohaidi der Stadt Tianjin im Bezirk Hexi, von ihrem Zuhause mitgenommen und zu zwei Jahren Zwangsarbeit im Frauen- Zwangsarbeitslager Jianxin No. 3, Schwadron der 6. Brigade, verurteilt. Dort wurde sie gefoltert. Am 13. Mai 2002 praktizierte Frau C. die Falun Gong-Übungen in diesem Lager und als Bestrafung hierfür sperrte sie die Lagerpolizei in einen kleinen, dunklen Raum, wo sie geschlagen wurde und wo man auf ihren Armen herumtrampelte. Dann legte man ihr Handschellen an und kettete jeden Arm einzeln an ein Bett, wobei die Arme ausgestreckt waren. In dieser Position blieb sie 23 Tage lang mit angelegten Handschellen. Am 6. April 2003 äußerten sich Frau C.Y. und eine weitere Falun Gong- Praktizierende negativ über die Anti-Falun Gong-Parolen innerhalb des Schwadrons. Aufgrund dessen schleppten die Wachen sie in einen Raum, wo die Wärter sie bis auf die Unterwäsche auszogen und ihre Hände fesselten. Dann zogen die Wärter sie in den Korridor und befahlen ihnen, sich niederzuknien. Als sie sich weigerten, benutzten sechs Polizisten (einschließlich Beamten, deren Namen bekannt sind) gleichzeitig sechs elektrische Schlagstöcke bei Frau C.Y. Ein Polizist setzte den Elektroschlagstock 20 Minuten lang in ihrem Genitalbereich ein. Dann wiederfuhr dasselbe Schicksal der anderen weiblichen Praktizierenden. Anschließend erfolgten erneut Elektroschocks bei Frau C. am ganzen Körper, bis sich ihre Zähne lockerten. Länger als einen Monat nach diesem Geschehnis war ihr rechter Arm gelähmt. Ihr Aufenthaltsort am 15. Juli 2004 war unbekannt.

74. Y.S., in den Fünfzigern, wurde im November 2000 durch das Büro für Staatssicherheit der Stadt Tianjin im Bezirk Heping gefangen genommen, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Sie wurde auf die Polizeistation gebracht, wo ihr die Polizisten gewalttätig ins Gesicht schlugen. Sie wurde zu 2 ½ Jahren Zwangsarbeit verurteilt und in die 4. Brigade des Banqiao Frauen-Zwangsarbeitslagers der Stadt Tianjin inhaftiert. Am 1. Juni 2001 wurde Frau Y. in das Frauen-Zwangsarbeitslager Jianxin Nr.3, 6. Brigade der Stadt Tianjin, überführt. Weil sie sich weigerte, ihren Glauben an Falun Gong zu widerrufen, entzogen die weiblichen Gefängniswärter ihr den Schlaf, es wurden ihr lediglich 2 Stunden pro Nacht zugestanden. Aus Protest hiergegen begann Frau. Y. mit einem zwölftägigen Hungerstreik. Danach wurde ihre Haftstrafe verlängert. Am 1. April 2003 versuchte man, sie einer Gehirnwäsche zu unterziehen. Die weiblichen Polizisten des Lagers schleppten Frau Y. in einen winzigen, dunklen Raum und fügten ihr Elektroschocks am ganzen Körper zu. Sie stellten ihren Körper vor den männlichen Ausbildern zur Schau, um den disziplinierten Ablauf der Folter mit Elektroschock zu demonstrieren. Dann sperrten sie Frau Y. in einen ca. 0,50 x 0,30 x 1,50 m großen Holzkäfig, wobei ihre Körpergröße ca. 1,68 m betrug und sie gezwungen war, eine Hockstellung einzunehmen. Frau Y. musste diese Behandlung acht Tage lang ertragen. Anschließend hatte sie ernsthafte Probleme mit ihrer Muskulatur und ihrem Knochenbau. Ihr Aufenthaltsort zum 15. Juli 2004 war unbekannt.

75. B., in den Dreißigern, war eine Bewohnerin des Stadt-Bezirks Tongue. Sie wurde von der Polizei verhaftet, festgebunden und erfuhr körperliche Bestrafung, weil sie sich weigerte, Anti-Falun Gong- Artikel zu lesen. Dann sperrten sie Frau B. mehr als einen Monat lang in einen Holzkäfig. Sie begann mit einem 37-tägigen Hungerstreik als Protest gegen diese Verfolgung. Während des Hungerstreiks wurden ihr Handschellen angelegt und sie war gefesselt. Anschließend wurde ihr mehr als einen Monat lang Einzelhaft auferlegt. Sie weigerte sich weiterhin, Falun Gong zu verraten. So fesselte die Polizei sie mit Handschellen an einen Heizkörper. Sie wiederholten dies, wobei ihre Arme nun zwischen zwei Heizkörpern gestreckt waren. Später legte die Polizei ihr noch Handschellen an und zog sie ihr über die Handgelenke wieder aus. Sie erfuhr weitere Folter. Am 1. April 2003 erlitt Frau G. Folter durch Elektroschocks, wobei die Polizisten mehrere Elektroschlagstöcke gleichzeitig einsetzten. Dann steckten sie Frau G. etliche Tage lang in einen Holzkäfig. Ihr Aufenthaltsort zum 15. Juli 2004 war unbekannt.

76. Frau S.Y., eine Bewohnerin von Lianjiangkou der Stadt Jiamusi, Provinz Heilongjiang wurde am 15. April 2002 im Haus ihres Bruders von ortsansässigen Polizisten verhaftet, weil sie eine Falun Gong-Praktizierende war. Man schickte sie in die Lianjiangkou Haftanstalt, und zwei Wochen später erfolgte der Transfer in das Jiamusi Arbeitslager. Nach ihrer Ankunft dort wurde sie gefoltert und gezwungen, sich einer Gehirnwäsche zu unterziehen. Im Juli 2002 zwangen die Wachen sie, auf einem kleinen Hocker zu sitzen und Anti-Falun Gong-Videos anzusehen. Als sie sich weigerte dies zu tun, schleppte sie ein Wächter (dessen Name uns bekannt ist) die Treppe herunter, legte ihr Handschellen an und kettete sie am Bett fest. Sie begann einen Hungerstreik als Reaktion auf die erfahrene Behandlung. Daraufhin führten die Wachen bei ihr eine Zwangsernährung mit gesalzener Milch durch. Dies war sehr schmerzhaft. Diese Behandlung dauerte 7 Tage an. Im November 2002 nötigten die Wachen Frau S., mehrere Stunden pro Tag auf einem Hocker mit scharfen dreieckigen Zacken zu sitzen. Sie zwangen sie, ihre beiden Hände auf ihre Oberschenkel zu legen und erlaubten ihr keine Bewegung. Schließlich begann die Haut an den Rissen ihres Gesäßes zu bluten. In der Zwischenzeit wurde sie von verschiedenen Wachen beobachtet, die Elektroschlagstöcke schwangen. Jedes Mal, wenn sie sich bewegte, erfuhr sie Elektroschocks und wurde geschlagen. Als sie sich weigerte, Anti-Falun Gong-Artikel zu lesen, schlugen sie sie erneut. Ende November 2002 legte eine Wache (deren Name uns bekannt ist) Frau S. Handschellen an. Sie war an ein Bett gekettet und nahm eine sehr unangenehme, asymmetrische Haltung ein. Ihre Hände waren an zwei unterschiedlichen Gitterstäben angekettet. All dies geschah, weil sie sich weigerte, Videos anzusehen, die Falun Gong verleumden. Sie musste zwei Wochen lang in dieser Position bleiben. Die hygienischen Bedingungen im Jiamusi Arbeitslager sind besonders schlecht und ihr wurde über einen langen Zeitraum nicht gestattet, sich zu baden. Im Februar 2003 bekam sie Krätze, wodurch sie nicht mehr schlafen konnte. Die Wachen versprühten Chemikalien über sie. Dies verursachte bei ihr starke Schmerzen in der Brust und bewirkte, dass sie ihren Kopf und ihre Hände nicht mehr bewegen konnte. Eines Morgens im Mai 2003 begann Frau S. die Falun Gong-Übungen zu praktizieren. Sobald dies von den Wachen gesehen wurde, versammelten zwei Wächter (deren Namen uns bekannt sind) andere Gefängnisinsassen um sie herum und schlugen auf sie ein. Dann schleppten sie sie auf die zweite Etage. Dort musste sie zehn Tage lang auf dem kalten Zementboden sitzen, wobei die Händen auf ihrem Rücken mit Handschellen gefesselt wurden. Die Nächte waren bitter kalt, und sie wurde ihres Schlafes beraubt. Am zehnten Tag legten die Wachen (deren Namen uns bekannt sind) ihr Handschellen in der Form an, dass dadurch ihr Rückgrat verkrümmt war (eine Hand wird über den Kopf zum Rückgrat gezogen und die andere Hand kommt von dem unteren Rücken mit der oberen Hand zusammen). In dieser Stellung musste sie 13 Tage lang verharren. Nachdem ihre Hände entfesselt wurden, konnte sie ihre Arme nicht mehr bewegen und kaum noch gehen. Im Juni 2003 gab ein Wächter (dessen Name uns bekannt ist) ihr so einen harten Schlag ins Gesicht, dass sie zeitweise nichts mehr hören konnte. Frau S. wurde nach Beendigung ihrer Haftstrafe freigelassen. Zum 15. Juli 2004 war sie wieder in einem Arbeitslager inhaftiert. Sie befindet sich in einem kritischen Gesundheitszustand.

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