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Frau Wang Li wird für fünfeinhalb Jahre gefangen gehalten

24. September 2005 |   Von einem Falun Gong-Übenden aus der Provinz Liaoning

(Minghui.de) Die Falun Gong-Übende Wang Li aus Suizhong, Provinz Liaoning, wurde in den letzten sechs Jahren der Verfolgung von Falun Gong fünfeinhalb Jahre gesetzeswidrig gefangen gehalten. Zurzeit ist sie immer noch im Liaoning Frauengefängnis in einer kleinen Einzellzelle gefangen.

Frau Wang Li, 29 Jahre alt, kommt aus Daijiadian, der Dongzhuang Brigade, Gemeinde Xidianzi, Bezirk Suizhong in Huludao der Provinz Liaoning. Bevor sie verheiratet war, lebte sie in Hetaoshu des Dorfes Hejia der Gemeinde Qianzhen im Bezirk Suizhong. Ende Oktober 1999 ging sie mit ihrer damals noch drei Wochen jungen Tochter nach Peking, um sich für die Rechte von Falun Gong einzusetzen. Der Direktor der politischen Sicherheitsabteilung in Suizhong, Wang Fuchen, schickte sie daraufhin gewaltsam wieder zurück und ließ sie dort in der Suizhong Strafanstalt für fünf Monate einsperren.

Einen Tag später, nachdem Frau Wang aus der Strafanstalt entlassen wurde, fuhr sie wieder nach Peking, um dem Petitionsbüro darzulegen, dass es gesetzeswidrig wäre Falun Gong-Übende zu verfolgen. Dafür wurde sie von zwei Beamten des Shanhaiguan Bahnhofes in Haft genommen. Die Beamten griffen sie an ihren Armen und Beinen und schmissen sie mehrmals auf den Boden. Wang sagte der Polizei: „Ich habe keine Angst davor, wie Sie mich auf den Boden schmeißen. Doch es ist nicht gut für Sie.” Daraufhin hörten die Beamten auf Frau Wang zu quälen und brachten sie nach Suizhong zurück. Dort wurde sie wieder in die Suizhong Strafanstalt gesperrt.

In der Suizhong Strafanstalt durchsuchte ein Polizeibeamter ihre Zelle und beschlagnahmte ihre Falun Gong Artikel. Als Frau Wang diese zurückforderte, wurde sie 18 Mal von dem Polizist geohrfeigt.

Im Juni 2000 verurteilte die Polizei Frau Wang zu einem Jahr im Masanjia Arbeitslager. Der Hauptmann im Masanjia, Qiu Ping, schlug und trat sie. Er injizierte ihr Drogen und quälte sie mit Elektroschocks. Dann schickte er sie sogar noch zu den Zhangshi und Shenxin Arbeitslagern, damit sie dort weitere Folter erleiden sollte. Frau Wang aber bestand fest darauf ihren Glauben weiter auszuüben. Deswegen wurde ihre Strafzeit um sechs Monate verlängert. Drei Monate später trat Frau Wang aus Protest gegen die gesetzeswidrige Gefangenschaft in einen Hungerstreik. Im September 2001 wurde sie entlassen.

Neun Monate später ging der Direktor der Xidianzi Polizeiwache (Name unbekannt) am 24. Juli 2002 um die Mittagszeit zu Frau Wang nach Hause, um sie dazu zu zwingen die „Garantieerklärung” (1) zu unterschreiben. Der Direktor versuchte sogar Frau Wang dazu zu nötigen sich über Herrn Li Hongzhi, der Gründer von Falun Gong, lustig zu machen und ihn zu beschimpfen. Frau Wang lehnte ab und wurde daraufhin von der Polizei abgeführt. Ihr Besitz wurde beschlagnahmt.

In diesem Moment eilte Frau Wangs Mutter, die über 70 Jahre alt war, heraus und sagte: ”Wenn Sie sie mitnehmen, was wird dann aus ihrem Kind?» Frau Wangs Mutter stand vor dem Polizeiauto und versuchte sie daran zu hindern loszufahren. Ein Beamter sagte: „Wenn du es wagst im Wege zu stehen, werde ich dich überfahren.” Wangs Mutter hatte keine Wahl als ihnen den Weg zu räumen und hilflos zu zusehen, wie sie ihre Tochter mitnahmen.

Beim zweiten Mal wurde Frau Wang in das Masanjia Arbeitslager gebracht. Zuvor wurde sie zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. In den ersten sieben Monaten wurde Frau Wang in der ersten Gefängniswache eingesperrt. Dreimal versuchte ihre Familie sie zu besuchen, doch jedes Mal wurde ihnen der Zutritt verweigert. Im Lager wurde Frau Wang brutal gefoltert. Einmal rief sie während den Morgenübungen und als die Flagge gehisst wurde: „Falun Dafa ist gut!” Auch als die „Kontrollgruppe” kam, ging Frau Wang auf sie zu und rief laut: „Das Masanjia Lager bestraft uns körperlich und foltert uns in kleinen isolierten Räumen.” Als Frau Wang einmal von dem Hauptmann, Dong, geschlagen wurde, schrieb sie diesen Vorfall auf einen Flyer und rief „Falun Dafa ist gut” während sie diese verteilte.

Im Januar 2005 verurteilte das Masanjia Arbeitslager Frau Wang gesetzeswidrig zu drei Jahren Gefängnis und schickte sie in das Liaoning Frauengefängnis.

Als Frau Wang von Zuhause verschleppt wurde, war ihre Tochter gerade mal drei Jahre alt. Nun geht sie zur Grundschule. Als die Tochter sie besuchte, konnte Frau Wang sie nur halten und sagen: „Du musst deiner Großmutter gehorchen und sie respektieren. Es ist deine Großmutter, die sich liebevoll um dich kümmert.” Frau Wangs Tochter vermisst ihre Mutter sehr. Sie behielt alles, was ihre Mutter zuvor im Haus angefasst hatte. Für die Tochter ist das Zimmer und die Kleidung der Mutter das Einzige, was sie noch von ihr hat. Frau Wangs Tochter hofft immer noch darauf, dass ihre Mutter bald wiederkommt.

In den letzten sechs Jahren lebte Frau Wang nur neun Monate lang Zuhause. Jedes Mal, wenn ihre Familie über sie sprach, brachen sie in Tränen aus. Wangs Schwiegermutter sagte immer wieder: „Meine Tochter ist sehr fähig und respektierte ihre Eltern sehr. Nun muss sie so sehr dort leiden!” Frau Wangs Schwiegermutter vermisste sie sehr. Gleichzeitig kümmerte sie sich auch um ihre Enkelin und unterstützte somit Frau Wangs Familie mit allen Kräften, die einst ein glückliches und harmonisches Leben führten.

Frau Wang befindet sich immer noch im Gefängnis in einer kleinen Isolationszelle und darf ihre Familie nicht sehen.


(1) In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.