Frau Lü Yuye, 64, war pensionierte Schullehrerin aus der Gemeinde Hecheng, Stadt Heshan, Provinz Guangdong. Bevor sie 1998 mit dem Praktizieren von Falun Gong anfing, hatte sie an Hyperostose und Nasen-Rachen-Krebs gelitten. Durch Falun Gong verbesserte sich ihr Gesundheitszustand wesentlich. Nach dem Beginn der Verfolgung im Juli 1999 wurde sie oft von der lokalen Polizeiwache und dem „Büro 610”* eingeschüchtert. Am 4.Mai 2001 wurde ihr jüngerer Sohn, der ebenfalls Falun Gong praktizierte, festgenommen und anschließend zu 18 Monaten „Umerziehung durch Arbeit” verurteilt, weil er Flugblätter über die wahren Umstände der Verfolgung verteilt hatte. Von dem Vorfall sehr angeschlagen, starb Frau Lü am 30.Dezember 2001.
Frau Sun Shuying, 80, kam aus der Stadt Dandong, Provinz Liaoning. Auch sie profitierte viel von der Praktik des Falun Gong, welches sie von 1998 an praktizierte. Ihre mehrfachen Krankheiten waren verschwunden und sie war körperlich so fit, dass sie trotz des hohen Alters den Haushalt ordentlich halten konnte. Nach Juli 1999, Beginn der Verfolgung, hatte die alte Frau wegen der Verfolgung keine Umgebung mehr zum Praktizieren. Am 25.Februar 2000 machte sie mit mehr als 20 in der Umgebung lebenden Falun Gong-Praktizierenden auf einem öffentlichen Platz die Übungen von Falun Gong. Alle wurden daraufhin von Polizisten der Sidao-Polizeistation verhaftet. Frau Sun wurde zwar wieder freigelassen, nachdem ihre Angehörigen eine hohe Geldsumme bezahlt hatten. Aber sie war seitdem oftmals Einschüchterungen der Behörden ausgesetzt. Von der Verfolgung völlig traumatisiert, verstarb sie am 12.Mai 2005.
Herr Zheng Panshi, 68, wohnte im Bezirk Dadong, Stadt Shenyang, Provinz Liaoning. Im Sommer 1997, ein Jahr bevor er als Abteilungsleiter der Zhongjie-Fabrik in Rente ging, fing er an, Falun Gong zu praktizieren. Nach dem Beginn der Verfolgung wurde er von der Polizei, dem Nachbarschaftskomitee und der Fabrik unter massiven Druck gesetzt. Man zwang ihn immer wieder, auf Falun Gong zu verzichten. Aufgrund der Verfolgung und des damit verbundenen Leides erlitt er einen Rückfall seiner früheren Krankheiten, die durch das Praktizieren von Falun Gong geheilt worden waren. Am 4.Februar 2005 starb er.
Herr Gong Jinyin, 58, wohnte in der Gemeinde Qianfo, Kreis Jinyan, Provinz Sichuan. Im Januar 2001 fuhr er nach Peking, um sich für die Rechte von Falun Gong-Übenden einzusetzen. Daraufhin wurde er festgenommen und ins Arbeitslager gesteckt. Im Xinhua-Arbeitslager in der Stadt Mianyang (einer Stadt in der Provinz Sichuan) duldete die Polizei stillschweigend, dass ein gefangener Krimineller Herrn Gong misshandelte. Sein Oberschenkel wurde z.B. von dem gewalttätigen Häftling mit einem gespitzten Bambusstreifen mehrfach gestochen, so dass es blutete und später eiterte. Die Klage von Herrn Gong wurde jedoch von dem Lagerpersonal nicht berücksichtigt. Im Juni 2002 kam Herr Gong frei. Am 8.Februar 2003 verstarb er.
* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.