(Minghui.de) Die Falun Gong-Übende Liu Shufen befindet sich nun seit sieben Monaten im Hungerstreik. Ihr körperlicher Zustand ist kritisch. Die Verwaltung des Harbin Frauengefängnisses will die Fakten immer noch verdecken und behandelt die Familie sehr schroff, wenn sie Frau Liu besuchen kommen. Weitere Details im Folgenden.
Mitte Mai 2005 nahm die Polizei Frau Liu, aus Daqing, Provinz Heilongjiang, fest. Sie ergriffen Frau Liu an einem Zufluchtsort, den sie seit ihrer Flucht vor der Verfolgung gefunden hatte. Frau Liu wurde vom Rang Bezirksgericht in Daqing zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. In Gefangenschaft wurde Frau Liu mit der Methode „Großes Aufhängen” (1) und „Einzelhaft in kleiner Zelle” (2) gequält. Sie wurde gefoltert, indem man sie an ihren ausgestreckten Beinen aufgehängt und 24 Stunden die Hände gefesselt hatte. Man hängte sie auch mit hinter dem Rücken gefesselten Händen an einem Rahmen auf (3) und verweigerte ihr den Schlaf und Toilettengänge.
Am 6. Juni 2005 trat Frau Liu Shufen aus Protest gegen die widerrechtliche Verfolgung in einen Hungerstreik, der bis heute noch andauert. Ihre Eltern konnten sie zwar trotz der ihnen bereiteten Schwierigkeiten durch die Gefängnisverwaltung besuchen, doch sie konnten ihre einzige Tochter nicht aus der Gefangenschaft herausholen, obwohl sie der siebenmonatige Hungerstreik in Lebensgefahr brachte.
Am 29. Dezember 2005 ging Frau Liu Shufens Mutter Wang Yanxiang zum Gefängnis, um den Direktor des Gefängnisses darum zu bitten, ihre Tochter für eine medizinische Behandlung freizulassen. Frau Lius Mutter wollte dem Gefängnisdirektor einen Appellbrief überreichen. Doch die Gefängnisbeamten sagten ihr, dass der Direktor nicht da wäre. Frau Wang wartete bis Nachmittag und als der Direktor immer noch nicht erschien, steckte sie den Appellbrief durch eine Türöffnung im Flur. Die Wachbeamten waren sehr wütend über Frau Wangs Handlung und ignorierten ihre Bitte den Brief an den Direktor weiterzuleiten.
Frau Wang wollte ihre Tochter sehen und war nicht bereit zu gehen bis jemand von ihrer Bitte Notiz nehmen würde. Schließlich ließen die Gefängnisbeamten Frau Wang ihre Tochter Liu Shufen durch eine Fensterscheibe sehen. Sprechen mussten beide über ein Telefon. Die drei Wachbeamten verfolgten ihr Gespräch. Frau Wang fand ihre Tochter in einer schlechten Verfassung vor. Ihre Augen waren eingesunken und ihr Körper war ausgezerrt. Ihre Tochter hatte ihr Lächeln verloren und der Wachbeamte erzählte Frau Wang, dass sie in einem Stuhl heraus getragen werden musste. Frau Wang weigerte sich ihre Tochter in diesem Zustand im Gefängnis zu lassen. Doch die Gefängnisverwaltung lehnte ihren Antrag auf Kaution ab und behauptete, dass sie nicht krank genug wäre. Bis heute, Frau Liu Shufens befindet sich inzwischen in höchster Lebensgefahr, ließen sie sie trotzdem nicht frei.
Frau Liu Shufens Mutter wurde schließlich von der Gefängnisbeamtin Li und den Beamten Xiao Lin herausgeschleift.
Wir appellieren an alle rechtschaffenen Organisationen und Menschen Li Shufen zu unterstützen.
Relevante Kontaktinformationen:
Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang, Adresse: Xuefu Straße 389, Nangang Viertel, Harbin, Provinz Heilongjiang, Postleitzahl 150069; Vermittlung: 0086-451-86684001 oder 0086-451-86684002 oder 0086-451-86684003
Freitagnachmittags sind die Sprechzeiten der Stationsbüros von 13:00-15:00 Uhr: 0086-451-86684002 Durchwahl 3009 oder 0086-451-86694053
Rektor Xu Longjiang, 0086-451-86688001
Stellvertretende Rektoren: Cong Xin (Geschlecht unbekannt), Frau Zhu Shuhua, Herr Liu Zhiqiang (verantwortlich für Entlassung aus medizinischen Gründen)
Gefängnisdirektorin der Kommunistischen Partei, Chu Xiuhua, Durchwahl 8002 oder 0086-451-86684001 Durchwahl 3003
Direktorin des Gefängniskrankenhauses, Zhao Yingling, Durchwahl 8053
Leiterin der ersten Station, Cui Hongmei; stellvertretende Leiterinnen, Xia Fengying und Hou Xueping
Büro der Staatsanwaltschaft im Gefängnis: 0086-451-82030982
Leiter der Gefängnisverwaltungsbehörde der Provinz Heilongjiang, Sun Ping: 0086-451-86316442 oder 0086-451-86342238 oder 0086-451-86342139.
(1) Es gibt zwei Formen bei dieser Folter: 1. Beide Hände werden hinter dem Rücken aneinandergefesselt. Dann wird das Opfer an den Armen mit einem Seil an einem Fensterrahmen aufgehängt, so dass gerade einmal die Zehen den Boden berühren. 2. Die beiden Hände des Opferns werden oben an zwei Etagenbetten gefesselt. Dann werden die Betten auseinander gezogen. Extreme Schmerzen sind die Folge (s. Abb http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2004/11/17/54624.html).
(2) Diese Foltermethode bezieht sich darauf, dass ein einzelner Häftling in einer Einzelzelle eingeschlossen wird, in der nur ein Becken und ein Paar Handschellen sind. Das Becken wird sowohl fürs Gesichtwaschen verwendet, als auch für Urin und Stuhl. Ein Ende der Handschellen wird am Handgelenk der Häftlinge befestigt, das andere an einer Türschiene. Dort können sie in drei unterschiedlichen Höhen fixiert werden. In der höchsten Position muss der Häftling seinen/ihren Arm nach oben ausstrecken. Die mittlere Position ist auf Taillenhöhe. In der niedrigsten Position muss der Häftling auf dem Boden sitzen.
(3) Mit hinter dem Rücken gefesselten Händen wird das Opfer an das Gestell eines Basketballkorbes oder Dachbalkens gekettet, wobei die Zehen kaum den Boden berühren. Durch die mangelnde Durchblutung geht schon nach kurzer Zeit das Gefühl in Armen und Händen verloren, was zu Behinderungen führen kann. Abbildungen siehe unter http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2004/8/31/51910.html