(Minghui.de) Herr Fan Weihuai, 74, war ein Angestellter im Ruhestand der Beifang Maschinenfabrik in Chaoyang, Provinz Liaoning. Nachdem er in Guangzhou an den Falun Gong-Vorträgen teilgenommen hatte, begann er mit dem Praktizieren. Er folgte stets dem Maßstab von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht”. Gesundheitlich ging es ihm sehr gut.
Nach dem 20. Juli 1999 zwang der Polizist Lu Xiaofei aus dem Beifang Wohnbereich in Chaoyang die lokalen Praktizierenden die „drei Erklärungen” zu schreiben [Anm.: Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind]. Wer sich weigerte diese Erklärungen zu schreiben, wurde festgenommen und zu Gefängnis verurteilt. Weil ihn die Behörden oft belästigten, war der damals 70-jährige Fan Weihui gezwungen, im September 2001 mittellos und obdachlos zu werden.
Ganz gleich wo er auch hinging, Herr Fan bestand darauf, seine Mitmenschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong aufzuklären und von Falun Gongs positiven Auswirkungen zu berichten, die er am eigenen Leib erfahren hatte. Am 17. März 2002 ging Herr Fan nach Beipiao. Einen Monat später, am 17. April, wurde er von Polizeibeamten festgenommen. Er wurde dann zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt und ins Dabei Gefängnis in Shenyang geschickt.
Am 7. Dezember 2005 wurde im Gefängnis festgestellt, dass Fan Weihuai Leberkrebs im Endstadium hatte. Die Beamten im Gefängnis wussten, dass er dem Tode nah war. Also ließen sie ihn frei, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen.
Fan Weihui starb am 12. Dezember 2005.
30. Dezember 2005