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Europäische Kommission beantwortet Frage über die Anschuldigungen des Organraubs an Falun Gong-Praktizierenden in China

24. Oktober 2006

(Minghui.de)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3453/06 von Charles Tannock (PPE-DE), Simon Coveney (PPE-DE) und Edward McMillan-Scott (PPE-DE) an die Kommission

(http://www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?PUBREF=-//EP//TEXT+WQ+E-2006-3453+0+DOC+XML+V0//DE&L=DE&LEVEL=2&NAV=S&LSTDOC=Y)

Betrifft: Anschuldigungen des Organraubs an Falun Gong-Praktizierenden in China

Am 6. Juli 2006 veröffentlichten David Matas und David Kilgour, beides kanadische Rechtsanwälte, ihren Bericht „Untersuchungsbericht zu den Anschuldigungen der Organentnahmen an Falun Gong-Praktizierenden in China” im Anschluss an eine unabhängige Untersuchung über die erschreckenden Gerüchte, die aus China durchsickerten. Demnach sollen staatliche Einrichtungen Organe von lebenden Falun Gong-Praktizierenden ohne deren Einwilligung entnommen und diese Menschen im Prozess einer außergerichtlichen Hinrichtung durch die Organentnahme getötet haben. Danach erfolge offenbar eine rasche Feuerbestattung der verstümmelten Leichname, um jegliche Nachweise der Verbrechen zu vernichten. Es wird ebenfalls behauptet, dies geschehe in großer Anzahl vorsätzlich und systematisch.

Die Durchführung von Organentnahmen an einer bestimmten Gruppe Menschen, die ihre Einwilligung dazu nicht erteilt haben, ist ein schreckliches Verbrechen, das gegen alle internationalen Rechtsnormen verstößt. Die chinesische Regierung hat diese Anschuldigungen vehement zurückgewiesen. Hat die Kommission Kenntnis von diesen schwerwiegenden Anschuldigungen, hat sie den oben erwähnten Bericht gelesen und wird sie die Delegation der Kommission in China ersuchen, diese Angelegenheit weiter zu untersuchen und Bericht zu erstatten, wenn sich herausstellt, dass diese Meldungen der Wahrheit entsprechen?

Antwort E-3453/06EN von Frau Ferrero-Waldner im Namen der Kommission (15.09.2006):

Der Kommission sind die Anschuldigungen des Handels von Organen von zum Tode verurteilten Gefangenen in bestimmten chinesischen Lagern vollständig bekannt. Sie hat derzeit keine konkreten Beweise zur Untermauerung dieser Anschuldigungen gefunden und forscht weiter nach. Sollten diese Anschuldigungen bestätigt werden, würde die Kommission diese Angelegenheit bei ihren chinesischen Kollegen vordringlich und in angemessener Weise ansprechen.

Inzwischen hat sich die EU stärker darauf konzentriert, wie die chinesische Regierung im Allgemeinen mit Organentnahmen zum Gebrauch von medizinischen Transplantationen umgeht und hat diese Angelegenheit vor dem Hintergrund des neuen chinesischen Gesetzes, das am 1. Juli 2006 vom Gesundheitsministerium verabschiedet wurde, bewertet. Nach Ansicht der EU wird in diesem Gesetz die Frage der Einwilligung des Spenders nicht zulänglich behandelt, insbesondere was diejenigen betrifft, die in Gefangenschaft gestorben oder hingerichtet worden sind.

Die EU wird weiterhin ihre Bedenken gegenüber der chinesischen Regierung zum Ausdruck bringen, sowohl durch den bilateralen Menschenrechtsdialog als auch durch andere politische Kanäle. Sie wird dieser Angelegenheit genau nachgehen, um sicherzustellen, dass jede Organspende der formellen Zustimmung der Spendenden unterworfen ist.


Quelle: http://www.clearharmony.de/articles/200610/34394.html