(Minghui.de) Herr Zhang Yan war Leiter der Personalabteilung in der Shunfeng Suyun Limited Company in der Provinz Liaoning, die ihn Hongkong ihren Hauptsitz hat. Am Nachmittag des 23. Oktober wurde er von der Polizei am Shenzhen Flughafen identifiziert und festgenommen.
Zhang lebte in der Stad Shenyang. 2002 musste er infolge der Verfolgung von zu Hause fliehen.
Da er einen Universitätsabschluss besitzt und langjährige Erfahrungen im Finanzbereich hat wurde er am 16. Oktober 2006 von der Firma Shunfeng Suyun in der Provinz Liaoning als Personalmanager eingestellt für die noröstliche Zweigstelle. An seinem ersten Arbeitstag wurde er zu einem Training in die Hauptdienstelle in Shenzhen geschickt. Am 23. Oktober flog er zu einem Treffen nach Peking, das im Pekinger Shunfeng Firmenbüro stattfinden sollte. Sicherheitsleute kontrollierten seinen Ausweis am Flughafen von Shenzhen und stellten fest, dass er auf der Liste der ”obdachlosen Falun Gong-Praktizierenden» stand. Die Polizei nahm ihn sofort mit. Von der Strafanstalt in Xiaoxi im Gebiet Shenhe wurde er nach Shenyang zurückgeschickt.
Zhang lebte einst ein vollkommenes Leben. Er hatte ein Frau, die ihn liebte, ein wundervolles Kind und hatte ein hohes Einkommen. Als jedoch im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong über das Land hereinbrach, erlitt seine Familie großen Schaden. Beide Eheleute wurden wegen des Praktizierens von Falun Gong eingesperrt und verloren ihren Job. Ihr Kind vermisst seine Eltern sehr. Immer wieder klopften Polizisten bei ihnen an der Tür, gaben keine Ruhe, bedrohten sie oder nahmen sie fest. Ihre 12-jährige Tochter hat unter dem Terror leiden müssen, nicht zu wissen, wann ihre Eltern wieder einmal mitgenommen würden.
Anfang des Jahres 2002 waren die Eltern gezwungen ihr Heim zu verlassen. Sie gaben ihre Tochter in die Obhut von Verwandten.
Zhang arbeitete weiterhin hart, um seiner Tochter den Schulbesuch zu ermöglichen. Am 16. Oktober wurde er von der Shunfeng Suyun Limit Company in Liaoning eingestellt und nur eine Woche danach festgenommen.