(Minghui.de) Am 21. März 2006 starb der Großvater von Xiaolong. Nun hat er nur noch seine alte Großmutter bei sich. Der 14-jährige Junge war sehr traurig und konnte zwei Tage lang nichts essen. Er hatte noch nie vor anderen geweint, aber diesmal konnte er seine Tränen nicht mehr zurückhalten. Wegen der Verfolgung von Falun Gong muss er auf die Fürsorge seiner Eltern verzichten, jetzt hat ihn auch noch sein geliebter Großvater verlassen.
Xiaolong heißt eigentlich Zhang Xiaolong und wohnt im Dorf Nangouxi im Bezirk Fangzi, Stadt Weifang, Provinz Shandong. Sein Vater Zhang Chuanzheng und seine Mutter Guo Xiuhong praktizieren beide Falun Gong und richten sich nach den Prinzipien ”Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht». Die Dorfbewohner kennen sie alle als gutherzige Menschen. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 ist das Ehepaar unerbittlicher Drangsale durch die örtlichen Behörden ausgesetzt. Mehrere Male wurden sie inhaftiert und gefoltert. Xiaolong, damals nur 7 Jahre alt, musste immer wieder Trauma erleben, als seine Eltern von den skrupellosen Beamten der Kommunistischen Partei auf terrorartige Weise verschleppt wurden. Schließlich sah er sich gezwungen, zu seinen Großvater und seiner Großmutter mütterlicherseits zu ziehen.
Das alte Haus der Großeltern hat mehrere große Risse, die Decke ist verschimmelt und hängt nach unten. Die südliche Seite des Hauses ist bereits zusammen gebrochen. Jedem gutherzigen Menschen blutet das Herz, wenn er das schäbige Haus, die besorgte Großmutter und den stillschweigenden Jungen sieht. Die Großmutter hat kein Einkommen. Die Alte und der Junge haben ein schweres Leben.
Folgendes ist eine Zusammenfassung über die Verfolgung von Xiaolongs Eltern.
Am 14. Juli 1999 kamen Zhang Chuanzheng und Guo Xiuhong zur Petitionsbehörde der Stadt Weifang, um gegen einen Falun Gong verleumdenden Artikel in der Zeitschrift ”Populärwissenschaftliches Forum», die von den Behörden des Bezirks Fangzi herausgegeben wurde, zu protestieren. Nur aus diesem Grund wurden sie nach Anordnung von Song Changchun, Sekretär der Kommission für Politik und Recht der Gemeinde Gouxi, festgenommen und bei der Gemeindeverwaltung ca. eine Woche lang eingesperrt.
Im Oktober 2000 ging Zhang Chuanzheng nach Peking, um sich bei der Petitionsbehörde der Zentralregierung für Falun Gong einzusetzen. Erneut wurde er festgenommen und ins Verbindungsbüro der Stadt Weifang in Peking eingesperrt. Song Changchun, sowie mehrere andere Beamte aus Weifang brachten ihn und andere Praktizierende aus Weifang, die sich in Peking für Falun Gong eingesetzt hatten, nach Weifang zurück und sperrten alle ins Untersuchungsgefängnis. Ungefähr zwei Wochen später wurden die Praktizierenden wieder in eine andere Haftanstalt verlegt, wo sie zu zweit mit einer Handschelle zusammengefesselt wurden und gezwungen wurden bei alltäglichen Aktivitäten (wie essen, Notdurft verrichten und schlafen etc.) zusammen zu bleiben. Außerdem mussten sie auf dem kaltem Zementboden schlafen. Diese unmenschlichen Misshandlungen dauerten ca. zwei Wochen. Als man sie befreien wollte, war die Handschelle verrostet und ging nicht mehr auf. So wurde sie mit einer Säge geöffnet.
Zu gleichen Zeit wurde Frau Guo durch die Polizeiwache der Gemeinde Gouxi grundlos festgenommen und einen Monat lang eingesperrt. Sie und andere mitinhaftierte weibliche Falun Gong-Praktizierende gaben der Verfolgung nicht nach, deswegen wurden sie grausam gefoltert. Sie durften nicht schlafen und mussten auf dem Boden sitzen. Die Polizei schüttete auch noch Wasser auf den Boden. Außerdem stülpte die Polizei Hanfsäcke über die Köpfe der Praktizierenden, legten einen Holzstock unter ihre Beine und trat darauf. Sie schlugen noch heftig auf die Praktiziereden ein und kniffen auf brutale Weise die Innenseite der Obenschenkel der Praktizierenden. Frau Guo fiel bei den Schlägen mit dem Gesicht nach unten auf den Boden. Die Schläger drehten ihren Körper um und traten rücksichtslos auf sie ein. Song Changchun gab ihr einen starken Tritt in den Unterleib, sodass es ihr mehrere Tage nicht möglich war die Toilette aufzusuchen. Manchmal fanden solche brutale Folterungen sogar zweimal am Tag statt.
Im Herbst 2001 lockte der Polizeichef der Gouxi-Gemeinde Du Longcai Herrn Zhang zur Polizeiwache, verhaftete ihn und sperrte ihn ein. Ein paar Tage später flüchtete Zhang Chuanzheng, konnte aber nicht mehr nach Hause gehen. Seitdem lebt er in Obdachlosigkeit und ernährt sich durch Gelegenheitsarbeiten. Seine Frau Guo Xiuhong wurde während dieser Zeit immer wieder durch die Behörden der Gemeinde bedroht, sie solle ihren Mann suchen und ihn zur Polizei bringen. So sah sich Frau Guo ebenfalls gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen und durch sich durch Wanderarbeit zu ernähren.
Am 25. Juli 2002, als Zhang Chuanzheng und Guo Xiuhong vorübergehend bei Guos Eltern wohnten, drangen der Polizist Wang Quanfeng, sowie zwei andere Polizisten in das Haus ein. Sie zwangen zuerst Zhang Chuanzheng, eine "Garantieerklärung"* zu schreiben. Zhang weigerte sich. Er wurde mit Gewalt auf die Strasse geschleppt. Die drei Polizisten drückten ihn auf den Boden und legten ihm Handschellen an. Er wurde zuerst ins Untersuchungsgefängnis gesperrt, dann einen Monat später ins Changle Arbeitslager. Die Polizei wollte auch Guo Xiuhong nicht schonen. Am gleichen Tag kehrten die Polizisten wieder zurück, nachdem sie Zhang Chuanzheng inhaftiert hatten. Zwei Polizeiwagen mit 7-8 Polizisten wurden dabei eingesetzt. Guo Xiuhong zeigte jedoch keine Angst und verhielt sich aufrichtig. So wagten die gesetzlosen Beamten nicht, sie festzunehmen. Um sich weiterer Verfolgung zu entziehen, musste Guo Xiuhong in der Nacht des gleichen Tages die Eltern und den jungen Sohn verlassen. Tatsächlich kamen am nächsten Tag fünf Polizisten zu Guos Eltern. Da keiner zu Hause war, kletterten die Polizisten über die Mauer, um ins Haus einzudringen. Sie durchsuchten das Haus und stellten dabei alles auf den Kopf. Sogar die Griffe der Möbel wurden von ihnen zerstört.
Im August 2002 wurde Zhang Chuanzheng freigelassen und lebte mit seiner Frau erneut in Obdachlosigkeit. Ende Oktober 2002 wurde das Ehepaar bei einer Festnahmewelle abermals inhaftiert und durch die Polizeibehörde des Bezirks Kuiwen der Stadt Weifang ins Untersuchungsgefängnis gesperrt. Im Dezember 2002 wurde Zhang Chuanzheng ins Changle Arbeitslager gebracht, während Guo Xiuhong ins Wangcun-Arbeitslager gebracht wurde, beide wurden für jeweils drei Jahre verurteilt.
Im August 2003 ordnete das Büro 610* der Provinz Shandong und das Gericht des Bezirks Kuiwen an, die Haftstrafen von Zhang Chuanzheng und Guo Xiuhong jeweils auf 10 Jahre zu verlängern. Danach wurde er ins Gefängnis der Provinz Shandong und sie ins Frauengefängnis der Provinz Shandong gebracht.
Als die ca. 60-jährige Mutter von Guo Xiuhong den Schwiegersohn im Gefängnis besuchen wollte, wurde sie grundlos und grob ausgewiesen. Die alte Frau bat den Mitarbeiter, der die Besucherkarten erteilt: „Ich bin in hohem Alter und hatte einen langen Weg von der Heimat bis hierher." Der Mitarbeiter schrie sie jedoch an: „Das geschieht dir recht!"
Die Verfolgung von Falun Gong geht immer noch weiter. Xiaolong wünscht sich, eines Tages seine Eltern wiederzusehen. Wir appellieren an alle Menschen, Organisationen und Regierungen, die Menschenrechte respektieren und das Leben zu schätzen wissen, sich für die Gerechtigkeit und sich gemeinsam für die Beendigung der Verfolgung in China einzusetzen, damit Xialong, sowie viele andere Kinder mit ähnlichem Schicksal, so schnell wie möglich wieder ein Zuhause haben.
* In dieser Erklärung müssen Praktizierende schreiben, dass sie das Praktizieren von Falun Gong bereuen und garantieren, es nicht mehr zu praktizieren, nicht mehr nach Peking zum Appellieren für Falun Gong zu gehen und sich niemals wieder mit anderen Falun Dafa Praktizierenden abgeben.
* Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.