(Minghui.de) Am 31. Januar 2006 schrieb der Menschenrechtsverteidiger und Rechtsanwalt David Matas einen Brief an das Ministerium für Staatsbürgerschaft und Einwanderung, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und Notbereitschaft und an den Justizminister. In dem Brief forderte er, Frau Chen Zhili, Staatsratsmitglied der Kommunistischen Partei Chinas (KPC), die Einreise nach Kanada zu verweigern.
Matas schreibt in diesem Brief: „Hinsichtlich den Verwicklungen von Chen Zhili, Staatsratsmitglied des Staatsrates der Volksrepublik China (VR) und ehemalige Kultusministerin von China, in ernsthafte Menschenrechtsverletzungen und andere Verbrechen gegen die Menschheit bei der Verfolgung von Falun Gong, möchte ich sie auffordern, ihr unmittelbar die Einreise nach Kanada zu verweigern.”
Er gibt an: „Laut meinen Informationen ist zu erwarten, dass Chen Zhili in der zweiten Februarwoche 2006 in Vancouver einreisen wird.”
Weiter führt Matas auf, dass Berichten zufolge, Chen Zhili während ihrer Amtszeit als Kultusministerin in den Jahren 1998 bis 2003, als die Politik der Verfolgung von Falun Gong begann, die von Jiang Zemin, dem ehemaligen Parteichef der Kommunistischen Partei Chinas initiiert wurde, diese Verfolgung im Bildungswesen durchgeführt hat. Somit war sie eine aktive Mitkämpferin und Komplizin in Jiangs Völkermord-Politik gegen Falun Gong. In ihren hochrangigen Regierungs- und Parteipositionen, insbesondere als Kultusministerin, kontrollierte und leitete sie politische Operationen, die darauf abzielten Falun Gong-Praktizierende innerhalb des chinesischen Bildungswesens zu verfolgen. Chen Zhili lenkte, befahl, steuerte, unterstützte, beaufsichtigte und duldete - persönlich und vorsätzlich - die systematische Verfolgung und Folter von Falun Gong-Praktizierenden in Chinas Bildungswesen.
Der Brief besagt, dass Chen Zhili zudem einer Gruppe von hochrangigen Beamten der KPC angehört, und in Zusammenarbeitet mit anderen Führungskräften, aktiv eine Kampagne zur Unterdrückung und Ausrottung von Falun Gong-Praktizierenden in China allgemein, und insbesondere im Bildungswesen, durchgeführt hat.
Das Schreiben sagt auch aus, dass unvollständigen Statistiken zufolge, im Jahre 2003 wenigstens 435 Praktizierende aus 210 Hochschulen und Universitäten in verschiedene Gehirnwäschezentren, Arbeitslager und Nervenheilanstalten illegal eingewiesen wurden. Die Befehle, die Chen ihren Untergebenen gab, haben zu Hass und Diskriminierung geführt, und zu Folterungen und Festnahmen angeregt, die oftmals mit dem Tod der betroffenen Falun Gong-Praktizierenden endeten.
Matas wies in seinem Brief darauf hin, dass im Gesetzestext für Einwanderung und Flüchtlingsschutz der Paragraph 35(1) (a)1 die Rechtsgrundlage darstellt, um Personen außerhalb Kanadas, von denen behauptet wird an ernsthaften Menschenrechtsverletzungen oder anderen Verbrechen gegen die Menschheit beteiligt zu sein, ein Visa zu verweigern. Konkret:
35. [Randnotiz: Verletzung von Menschenrechten oder internationalen Rechten; im Einzelfall]
35. (1) Für einen Bürger mit ständigem Wohnsitz oder einem Ausländer ist es aus Gründen der Verletzung der Menschenrechte oder internationalen Rechte unzulässig.
(a) Das Begehen einer Tat außerhalb Kanadas, das laut den Abschnitten 4 bis 7 des „Gesetzes für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen” ein Vergehen darstellt.
Matas erläutert weiter, dass das „Gesetz für Einwanderung und Flüchtlingsschutz” zur Überprüfung von Personen gedacht ist, die für einen Besuch in Kanada ein Besuchervisum benötigen, wie es im Falle von China ist.
In seinem Brief fordert Matas, dass die Interdepartmental Operations Group (IOG), als staatliche Vertretung, bei der Untersuchung der Anschuldigungen in Bezug auf das „Kanadische Programm für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen” mit den zuständigen kanadischen Vertretungen einschreiten solle, um Chen Zhili das Visum zu verweigern und das Betreten von Kanada auszuschließen.
Er sagt, dass eines der Ziele des „Gesetzes für Einwanderung und Flüchtlingsschutz (IRPA)” sei, internationale Gerechtigkeit und Respekt für Menschenrechte zu fördern, indem Personen, die ernsthafte Menschenrechtsverletzungen und andere Verbrechen gegen die Menschheit begangen haben, das Betreten von kanadischem Territorium verweigert wird.
Weiter glaubt Matas, dass sein Anliegen innerhalb der Zuständigkeit der IOG liege, da dieses Komitee sicherstellt, dass Kanada kein Aufenthaltsort für Personen ist, die in Folterungen und andere Gräueltaten verwickelt sind, und nicht mit dem „Kanadischen Programm für Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen” und Kanadas Verpflichtungen für Völkerrechte übereinstimmen.
In Hinsicht auf die beiliegenden Beweise äußert Matas in seinem Schreiben, dass diese Dokumente die Gräueltaten der Folter und sogar Tötung, in Haftanstalten und Arbeitslagern, unter der Leitung von Chen Zhili während ihrer Amtszeit als Kultusministerin belegen und wiedergeben. Es gibt genügend Beweise, die darauf hindeuten, dass Chen Zhili der Übertretung des „Kanadischen Gesetzes für Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen” unterliegt.
Abschließend schrieb Matas, dass die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden durch die KPC und die Unterdrückung ihres moralischen und geistigen Glaubens an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” seit über sechs Jahren eskaliert. Diese systematische Ausrottung von Falun Gong, durch Hass Aufhetzung, wirtschaftliches Ruinieren, Folter und Tötung ist eine Kampagne, die ernsthafte Verbrechen gegen die Menschheit und das Gewissen darstellt und dringend einer Untersuchung von der kanadischen Regierung und der Völkergemeinschaft erfordert, um sie zu beenden.
Matas legte dem Schreiben Beweise für Chens Verwicklungen in die Verbrechen bei.
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Anlage:
(Gesetzt für Einwanderung und Flüchtlingsschutz 2001, c. 27)
Teil 1: Die Einwanderung nach Kanada, Teil 4: Unzulässigkeit S.C. 2001, C. 27, S. 35.
35. (1) Für einen Bürger mit ständigem Wohnsitz oder einem Ausländer ist es aus Gründen der Verletzung der Menschenrechte oder internationalen Rechte unzulässig.
(a) Das Begehen einer Tat außerhalb Kanadas, dass laut den Paragraphen 4 bis 7 des „Gesetzes für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen” ein Vergehen darstellt.