(Minghui.de) Frau Liu Fang, 59, kam aus der Stadt Wuchang, Provinz Hubei. Durch das Üben von Falun Gong war ihre gesundheitliche Verfassung deutlich verbessert. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli1999 wurde sie ständig von Mitarbeitern des Büros 610 (1) und Nachbarschaftskomitees mit eingeschüchtert und man wollte sie zwingen auf ihren Glauben an Falun Gong zu verzichten. Einmal verschleppten die Verfolger sie zu einem sog. Gehirnwäschekurs. Am 28.12.2001 durchsuchten Polizisten der Zhongnanjie-Polizeiwache das Haus von Frau Liu und nahmen sie anschließend fest. Am 23.02.2006 wurde ihre Tochter, die ebenfalls Falun Gong praktiziert, zu einem Gehirnwäschekurs verschleppt. Unter der andauernden gewaltsamen Verfolgung des Büros 610 wurde der gesundheitliche Zustand von Frau Liu immer schlechter. Am 17.03.2006 starb sie.
Herr Nian Shaotang, 81, kam aus dem Kreis Bin, Stadt Binzhou, Provinz Heilongjiang. 1995 begann er Falun Gong zu üben. Trotz hohen Alters blieb er daher körperlich und geistig fit. Am 06.03.2000 ging er zum Büro 610 der Stadt Acheng, um eine Petition gegen die Verfolgung von Falun Gong einzureichen. Daraufhin nahmen ihn die Behörden fest und sperrten ihn für anderthalb Monate ins Untersuchungsgefängnis. Am 07.11.2000 wurde er erneut verhaftet und eingesperrt, weil er Papiere mit Schriften „Zhen (Wahrhaftigkeit), Shan (Barmherzigkeit) und Ren (Nachsicht)” auf der Strasse anklebte. Während der 56 Tage langen Haft im Untersuchungsgefängnis Nr. 2 des Kreises Bin war sein Unterkörper aufgrund von Folter so gut wie gelähmt. Des Weiteren erkrankte er dort noch an Prostatitis, Nierenermattung usw. Herr Nian kam am 01.07.2005 ums Leben.
Herr Zhou Jialiang, 66, kam aus der Stadt Datong der Provinz Shanxi. 1996 fing er an, Falun Gong zu praktizieren. Dadurch waren seine Krankheiten alle geheilt. Seit der Verfolgung von Falun Gong durch die chinesische kommunistische Partei wurde Herr Zhou mehrmals von der Polizei eingeschüchtert und bedroht. Dies führte schließlich zu einem Rückfall seiner alten Krankheiten. Am 29.10.2000 starb er.
Herr Zhang Haode, 70, wohnte im Dorf Dong'erzhuang, Bezirk Kuiwen, Stadt Weifang, Provinz Shandong. Bevor er 1998 Falun Gong „begegnet” war, litt er an Schmerzen am ganzen Körper. Des Weiteren konnte er wegen einer Knieerkrankung nicht normal gehen. Jede Woche musste er ins Krankhaus gehen, Medikamente und Spritzen zeigten jedoch keine Wirkung. Erst durch das Praktizieren von Falun Gong waren seine Krankheiten endgültig geheilt. Aufgrund der Terrorverfolgung hatte er nach Juli 1999 keine Umgebung mehr zum Praktizieren von Falun Gong. Die alten Krankheiten kamen wieder vor, an deren Folgen er am 30.01.2006 starb
Frau Wu Qingyun, 68, war pensionierte Betriebsärztin in einer Lebensmittelfirma in der Stadt Hefei, Provinz Anhui. Von 1994 an übte sie Falun Gong. Vorher hatte sie an Brustkrebs gelitten. Durch das Üben von Falun Gong blieb ihre gesundheitliche Verfassung immer gut. Ca. zehn Jahre lang brauchte sie keine Tabletten einzunehmen. Nach dem Beginn der Verfolgung wurde Frau Wu von Beamte des Büros 610 der Stadt Hefei festgehalten und der Gehirnwäsche unterworfen. Des Weiteren belästigten Beamte des Büros 610 Frau Wu immer wieder, besondern an den sog. sensiblen Tagen. Ihr Telefon wurde abgehört. Mitte Oktober 2005 versuchten ca. sechs Polizisten Frau Wu zu Hause festzunehmen. Zum Glück war Frau Wu nicht zu Hause. Am nächsten Tag kamen die Polizisten wieder, diesmal war Frau Wu auch nicht zu Hause. Die Polizisten wollten über den Balkon ihres Nachbarn in Wus Wohnung eindringen. Der Nachbar lehnte es ab. Um der Verfolgung zu entgehen, blieb Frau Wu nichts anderes übrig, als ihr Zuhause zu verlassen und in der Obdachlosigkeit zu leben. Am 26.01.2006 fand ihr Sohn sie in ihrer Mietwohnung tot auf.
(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.