(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierenden Zou Benxu und Tang Guohua wurden in Pulandian in der Provinz Liaoning im August 2005 beim Verteilen von Infomaterialien über Falun Gong festgenommen. Für ein halbes Jahr hatte man sie in der Pulandian Strafanstalt eingesperrt. Während ihrer Gefangenschaft wurden die zwei Praktizierenden vom Staatsanwalt der Stadt Pulandian unrechtmäßig strafrechtlich verfolgt. Mit einem Trick legte er Zous Ehefrau, Frau Zhang Liping, herein, so dass sie unwissentlich gegen ihren Mann aussagte.
Laut internen Quellen haben einen halben Monat nach Herrn Zhous Festnahme die Ermittler Sun Minglu und Jiang Guanghua von der Staatsanwaltschaft von Herrn Zous Frau verlangt seinen Haftbefehl zu unterschreiben. Sie täuschten sie, indem sie sagten, dass wenn sie den Haftbefehl unterschriebe, ihr Ehemann vor dem Chinesischen Neujahr entlassen oder nur eine leichte Strafe erhalten würde. Wenn sie den Befehl nicht unterschriebe, drohten sie ihren Ehemann schwer zu bestrafen. Frau Zhang glaubte den Lügen und unterschrieb den Haftbefehl.
Entsprechend dem Gesetz muss der Haftbefehl vom Opfer unterschrieben werden. Weil sich Herr Zou Benxu weigerte zu unterschreiben, griffen die Behörden auf diesen sehr schmutzigen Trick zurück, um Herrn Zous Ehefrau zu überzeugen, den Haftbefehl zu unterschreiben. Frau Zhang Liping half auf diese Weise unwissentlich dem Kommunistischen Regime ihren Mann zu inhaftieren.
Zou Benxu und Tang Guohua sind für beinahe ein halbes Jahr widerrechtlich inhaftiert gewesen. Herr Zous Versuche gegen seine Verfolgung mit einem Hungerstreik zu protestieren waren nicht erfolgreich. Zou Benxu und Tang Guohua sind bis heute noch nicht verurteilt worden.
Staatsanwaltschaft von Pulandian
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Gerichtshof von Pulandian
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Pulandian Polizeiwache
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Pulandian Justizbüro
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