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Der australische Außenminister Downer nimmt seinen Befehl zurück, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen (Fotos)

10. April 2006 |   Falun Gong-Praktizierende aus Australien

(Minghui.de) Am Vormittag des 3. April 2006 veranstalteten Falun Gong-Praktizierende in Canberra, Australien vor dem obersten Gerichtshof eine Pressekonferenz, und berichteten den Journalisten über die neuesten Fortschritte bezüglich der Klage gegen den australischen Außenminister Alexander Downer. Sie sagten, dass Herr Downer die Anordnung, den Falun Gong-Praktizierenden zu verbieten, vor der chinesischen Botschaft in Canberra Banner für Proteste zu verwenden, aufhob, weil er keine bezüglichen Gründe nennen konnte. Außerdem war Herr Downer einverstanden, die Kosten für diesen Prozess der Falun Gong-Praktizierenden zu übernehmen.

Der Anwalt der Praktizierenden sagte in einem Interview: Herr Downer zog sein Prärogativ als Außenminister zurück und gab nicht mehr weiter die Anordnung, den Praktizierenden zu verbieten, vor der chinesischen Botschaft in Canberra Banner für Proteste zu verwenden. Er tat dies, um seine nicht stichhaltigen Gründe für diese Anordnung während der letzten vier Jahre zu verbergen und um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen. Downer hatte das australische Parlament, die Medien und das Volk belogen, indem er sagte, dass die Praktizierenden jeden Tag 24 Stunden rund um die Uhr Lautsprecher vor der chinesischen Botschaft benutzen würden, sodass die Mitarbeiter der Botschaft beim Schlafen gestört worden wären. Er nutzte sein Prärogativ in den letzten vier Jahren aus, und gab jeden Monat weiterhin den Befehl, den Falun Gong-Praktizierenden zu verbieten, vor der chinesischen Botschaft in Canberra mit Transparenten zu protestieren. Weil er keine bezüglichen Gründe nennen konnte, und auch weil Herr Chen Yonglin, der ehemalige Diplomat der chinesischen Botschaft in Canberra, aufgedeckt hatte, dass das australische Außenministerium geheime Vereinbarungen mit der chinesischen Regierung bezüglich Falun Gong habe, fürchtete Herr Downer, dass das Volk die geheime Handlung hinterfragt. Um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, entschied Downer, seinen Befehl zurückzuziehen. Der Anwalt sagte außerdem, dass Herr Downer zukünftig vor ähnlichen Situationen daran denken müsse, dass er mit dem Gesetz in Konflikt kommen wird.

Der Falun Gong-Praktizierende Jeff las auf der Pressekonferenz eine Erklärung vor. Er meinte darin, dass die Beschwerden von Herrn Downer über die Praktizierenden nicht gerechtfertigt seien. Die Praktizierenden benutzten die Lautsprecher nur dann, wenn Reisebusse an die Botschaft kamen. Nachdem die Reisebusse weg waren, schalteten sie die Lautsprecher sofort aus. In seiner Erklärung erwähnte Jeff, dass im Februar 2006 ein australischer Journalist diese Sache untersucht habe, weil sich die chinesische Botschaft bei der australischen Polizei beschwert hätte, dass die Falun Gong-Praktizierenden Lärm vor der Botschaft verursachten. Das Untersuchungsergebnis des Journalisten: Das australische Polizeiamt ist der Meinung, dass die Falun Gong-Praktizierenden, entgegen der Behauptung der chinesischen Botschaft, niemanden gestört haben. Die Tatsachen belegen, dass Herr Downer seinen Befehl aufgrund von Lügen gegeben hat. Australien ist der einzige demokratische Staat, der eine solche Anordnung erlassen hat.

In der Erklärung sagte Jeff auch, dass Herr Downer in der letzten Zeit immer Ausreden erfand, um nicht vor Gericht zu erscheinen und bezügliche Gründe, um seine Befehle nicht offen legen zu müssen. Zum Schluss jedoch blieb ihm keine andere Wahl mehr. Er konnte nur noch seine Anordnung aufheben und er erklärte sich auch bereit, die Prozesskosten der Falun Gong-Praktizierenden zu übernehmen.

Die Praktizierenden Frau Zhang Cuiying und Frau Dai Zhizhen, die den Außenminister Downer angeklagt hatten, meinten, dass der Befehl von Herrn Downer nicht nur Falun Gong betreffe, sondern auch die grundsätzlichen Menschenrechte in Australien, einschließlich der Glaubens- und Meinungsfreiheit. Sie sagten, dass sie auch weiterhin vor der chinesischen Botschaft friedlich protestieren und die bösen Taten der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) an die Öffentlichkeit bringen werden.

Die Sprecherin der Falun Gong-Praktizierenden Frau Seland sagte in einem Interview: Seitdem der Oberste Gerichtshof im Juni 2005 unsere Anklage für zulässig erklärte, haben Praktizierende mehrmals vor dem Obersten Gerichtshof dem Volk die Wahrheit erklärt und Unterschriften gesammelt. Sie versuchten durch unterschiedliche Wege ihre Situation bekannt zu machen und appellierten an das australische Volk, der Verfolgung von Falun Gong durch die KPC in China besondere Aufmerksamkeit zu schenken, damit die Taten von Außenminister Downer gestoppt werden; er legt nämlich mehr Wert auf den Handel als auf Menschenrechte, und missbrauchte das Prärogativ als Außenminister, das Recht der Falun Gong-Praktizierenden, friedlich vor der chinesischen Botschaft in Canberra zu protestieren, zu entkräften.

Hintergrund:
Am 16. März 2002, einen Tag vor dem Besuch des chinesischen Außenministers Tang Jiaxuan in Australien, nutzte der australische Außenminister Alexander John Gosse Downer sein Prärogativ aus und unterschrieb den ersten Befehl, der den Falun Gong-Praktizierenden verbot, vor der chinesischen Botschaft in Canberra Banner zu zeigen. Der Grund dafür war: die Banner und die Musik der Praktizierenden würde die Würde der chinesischen Delegation und die der Botschaft verletzen. Seitdem nutzte Downer sein im Jahr 1992 erhaltenes Prärogativ unter dem Schutz der Indemnität und gab vier Jahre lang fortwährend die Anordnung, den Falun Gong-Praktizierenden zu verbieten, vor der chinesischen Botschaft in Canberra Banner und Lautsprecher zu benutzen. Seit drei Jahren versuchten die Praktizierenden immer wieder, mit Downer darüber zu sprechen, um das Problem zu lösen, bekamen jedoch nie eine Antwort von ihm. Unter diesen Umständen klagten die Praktizierenden Frau Zhang Cuiying und Frau Dai Zhizhen den australischen Außenminister Alexander Downer wegen Missbrauchs seines Prärogativs und der Indemnität vor Gericht an. Sie beanstandeten, dass den Falun Gong-Praktizierenden durch Downers Anordnung das Recht aberkannt wurde, Transparente und Lautsprecher vor der chinesischen Botschaft in Canberra zu benutzen. Sie forderten das Gericht auf, Außenminister Alexander Downers Anordnung aufzuheben.