(Minghui.de) Am 5. April 2006 nahm die malaysische Polizei auf Druck der Botschaft des chinesischen kommunistischen Regimes einmal mehr die Praktizierenden fest, die friedlich vor der Botschaft protestierten. Ein Offizier mittleren Ranges hatte den Praktizierenden gegenüber einen Tag zuvor erklärt, dass die chinesischen Botschaft und sein Chef großen Druck auf ihn ausübten und er handeln müsse, falls die Praktizierenden weiterhin dort protestieren würden. Die Praktizierenden baten den Offizier nach einer Gelegenheit, dem Chef die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong erklären zu können. Er aber antwortete, dass die hochrangigen Offiziere sich nicht mit ihnen treffen würden.
Schon seit vier Monaten protestieren die Praktizierenden kontinuierlich vor der chinesischen Botschaft, um ein Ende der brutalen Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPC) zu fordern. Am 5. April 2006, um 18:45 Uhr, kamen wie gewöhnlich zwei Praktizierende aus Malaysia zur Botschaft. Keine 15 Minuten später kam ein Polizeibeamter auf einem Motorrad angefahren und forderte die Praktizierenden auf, zusammenzupacken und zu gehen. Der Beamte nahm den Praktizierenden die Pässe ab und forderte sie auf, in das Polizeipräsidium zu kommen. Ein junger Beamter erklärte, dass die chinesische Botschaft sich schon mehrmals beschwert hätte und die Polizisten die Befehle von oben ausführen müssten. Nachdem sie eine Stunde lang in der Polizeiwache in der Dunlasa Straße festgehalten worden waren, wurden die zwei Praktizierenden zur weiteren Untersuchung zur Shiandu Polizeiwache gebracht. Alle Beamten dieser Wache sind mit den Praktizierenden und den Tatsachen über Falun Gong vertraut. Sie erklärten mehrmals, dass sie auf Anweisung von oben handeln würden. Nach fünf Stunden entschieden die Behörden, die Praktizierenden in Haft zu nehmen.
Am 6. April brachte die Polizei die Praktizierenden vor das Gericht in Kuala Lumpur, mit der Absicht, die Inhaftierung auf zehn Tage zu verlängern, damit mehr Zeit für die Untersuchungen bliebe. Mit Hilfe des Rechtsanwaltes der Praktizierenden verweigerte das Gericht schließlich den Antrag auf Verlängerung und verlangte, dass die Polizei die Praktizierenden umgehend freiließe. Die Praktizierenden wurden noch am selben Tag freigelassen.
Nach malaysischem Recht bedarf jeder Protest von mehr als fünf Personen einer rechtlichen Genehmigung. Die Erfahrung der Praktizierenden diesbezüglich war allerdings, dass es keine Chance auf eine Genehmigung gab; die Beamten des Polizeireviers betonten oft, dass es das Recht der Polizei sei, die Genehmigung zu erteilen oder nicht.
In den vergangenen Monaten berichteten Polizeibeamte verschiedenen Ranges und Wachmänner der chinesischen Botschaft, dass die Botschaft Druck auf sie sowie auf das Polizeirevier des Bezirks und das nationale Polizeipräsidium ausgeübt habe. Sie verlangten, dass die Praktizierenden das Aussenden der aufrichtigen Gedanken vor der Botschaft einstellten. Eines späten Nachmittags im Januar stieß der Botschafter des KPC Regimes, Wang Chungui, beim Verlassen der Botschaft auf die Praktizierenden, die gerade aufrichtige Gedanken aussendeten. Gleich darauf kamen Angestellte der Botschaft heraus und forderten die Polizeibeamten auf, die Praktizierenden zu vertreiben. Der Polizeibeamte erwiderte, dass es ihr Recht sei, hier zu sein, und dass die Polizei nichts unternehmen würde. Allerdings kam derselbe Polizeibeamte ein paar Stunden später am selben Abend wieder und sagte den Praktizierenden, dass sie hier nicht weiterhin protestieren dürften und die Polizei etwas unternehmen müsste, falls die Praktizierenden darauf bestehen würden. Er hatte seine Meinung innerhalb so kurzer Zeit geändert. Daran konnte man leicht erkennen, dass der Druck der chinesischen Botschaft den Meinungswechsel herbeigeführt hatte.
Die Praktizierenden brachten ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die Polizei richtig und falsch unterscheiden könne sowie Rechtschaffenheit und ein gutes Gewissen wähle. Sie hofften, dass sie nicht dem Druck der KPC nachgibt und somit indirekt die KPC bei der Verschleierung der Wahrheit unterstützt und den Menschen von Malaysia das Recht auf die Wahrheit vorenthält. Falls die Polizei sich weiterhin an die Seite der KPC stellt, obwohl inzwischen bekannt ist, dass die KPC sogar Organe von lebenden Falun Gong-Praktizierenden entnimmt, wird dies als Schande in die Geschichte von Malaysia eingehen.
Hier sind ein paar wichtige Vorfälle aufgeführt, bei denen Praktizierende aufgrund des Drucks durch die KPC von Polizeibeamten vertrieben wurden:
1) Am Abend des 14. Dezember 2005 protestierten Praktizierende vor dem Hotel, in dem der chinesische Ministerpräsident Wen Jiabao bei seinem asiatisch-pazifischen Gipfeltreffen in Malaysia ein Festessen gab. Die Polizei eilte zu dem Ort und nahm die Praktizierenden mit auf die Polizeiwache. Die Personalien wurden aufgenommen und um Mitternacht ließ man die Praktizierenden wieder frei.
2) Am Morgen des 8. Februar 2006 protestierten vier Praktizierende vor der chinesischen Botschaft gegen die Verfolgung durch die KPC. Ihre Pässe wurden beschlagnahmt und sie wurden aufgefordert, auf das nahe gelegene Polizeirevier zu gehen. Die Polizei nahm ihre Personalien auf und ließ sie dann wieder gehen.
3) Am Morgen des 23. Februar 2006 gingen drei Praktizierende zur chinesischen Botschaft von Malaysia, um gegen die Verfolgung zu protestieren und dem Botschafter Wang Chungui einen Brief zu übergeben. Als sie dort protestierten, kam die Polizei und nahm sie fest. Weil die chinesische Botschaft darauf bestand, wurden sie zum Polizeipräsidium gebracht. Die Polizei hatte vor, sie wegen „unerlaubter Versammlung” anzuzeigen. Nachdem sie vier Tage inhaftiert waren, entschied die Polizei, sie am Morgen des 27. Februar frei zu lassen.