(Minghui.de) Frau Yang Lihua war eine pensionierte Lehrerin in der Gemeinde Dalianhe, Kreis Yilan, Provinz Heilongjiang. Bevor sie im September 1996 Falun Gong zu praktizieren anfing, hatte sie unter einer schweren rheumatischen Herzkrankheit gelitten. Durch das Üben von Falun Gong wurde sie wieder gesund. Nachdem das Regime der kommunistischen Partei Chinas (KPC) im Juli 1999 angefangen hatte, Falun Gong zu unterdrücken, wurde sie dadurch körperlich und seelisch stark beeinträchtigt. Im Februar 2000, weil sie draußen die Falun Gong-Übungen machte, wurde sie von der Gemeinderegierung und der Firma für drei Tage unter Hausarrest gestellt, zugleich hatte sie ein Strafgeld von 300 Yuan (1) zu bezahlen. Danach zog die Firma noch 200 Yuan als Strafe von ihrem Gehalt ab. Im Jahre 2002, als sie Infoblätter über die Verfolgung in der Provinzhauptstadt Harbin verteilte, wurde sie von Beamten der Polizeistation des Bezirks Daoli entführt. Die Polizisten wollten Frau Yang in Haft nehmen. Bei einer Gelegenheit konnte Frau Yang fliehen, musste aber seitdem über ein Jahr lang in der Obdachlosigkeit leben. Inzwischen wurde sie von ihren Verfolgern steckbrieflich gesucht, ferner zahlte ihr die Firma kein Gehalt mehr aus. Im Sommer 2003 kam sie wieder zu ihrer Heimatstadt zurück. Mitarbeiter aus dem „Büro 610” (2) des Kreises, der Bildungsbehörde des Kreises sowie der Firma zwangen sie, die „drei Erklärungen” (3) zu schreiben, zusätzlich wurden über 8.000 Yuan von ihrem Gehalt abgezogen, mit der sog. Begründung, dass das Geld zum Zweck der Suchkosten, die der Firma angefallen sind, diente. Nach ihrer Rückkehr kamen die Polizisten der Straßen häufig zu ihr, um sie einzuschüchtern. Die traumatische Verfolgung fügte ihr körperlich und psychisch starke Schäden zu, was schließlich zu ihrem Tod am 20.12.2005 führte.
Frau Tian Shunlan, über 50, kam aus der Stadt Luoyang, Provinz Henan. Nach dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong am 20.07.1999 wurde sie öfters von den Beamten der KPC belästigt, weil sie standhaft am Üben von Falun Gong festhielt. Sie wurde deswegen dreimal von der örtlichen Polizei und dem „Büro 610” unrechtmäßig eingesperrt, wodurch ihr körperlich und geistig enorm geschadet wurde. Sie konnte nicht mehr richtig praktizieren und wurde krank. Sie starb am 23.07.2003.
Frau Chen Guilan, 47, kam aus der Gemeinde Poxin, Bezirk Maogang, Stadt Maoming, Provinz Guangdong. Bevor sie Falun Gong übte, hatte sie an vielen Krankheiten wie einer Herzkrankheit und Gallensteinen gelitten und sich auch beim Gehen müde gefühlt. Seitdem sie im Juni 2000 Falun Gong praktizierte, verschwanden alle ihren Krankheiten. Am 07.12.2000 ging sie nach Peking, um eine Petition gegen die Verfolgung von Falun Gong bei der Regierung einzureichen, sie wurde jedoch von den Polizisten aus Maoming zurückgebracht und ins Untersuchungsgefängnis gesteckt, wo sie fünf Monate lang gesetzwidrig eingesperrt und gefoltert wurde. In der Folgezeit lebte sie stets unter Einschüchterung und Bedrohung. Insbesondere seit dem 23.11.2004 kamen Wang Ri (Leiter des „Büros 610” der Gemeinde Poxin), Weng Yonghui (Dirktor der Polizeistation) und Wang Mu (Polizist) häufig zu ihr, um sie zu bedrohen und ihre Wohnung zu durchsuchen. Unter der Terrorverfolgung der KPC hatte Frau Chen Angst weiter zu praktizieren und ihre gesundheitliche Verfassung wurde immer schlechter. Sie verstarb am 13.03.2006.
Telefonnummern verantwortlicher Beamter: (Vorwahl: 0086-668-)
Wang Ri, Leiter des „Büros 610” der Gemeinde Poxin: 2650100
Wenig Yonghui, Direktor der Polizeistation: 13809786095 (Handy)
Polizeistation der Gemeinde Poxin: 2650310
Leiter der staatlichen Sicherheit des Bezirks Maogang: 13500070211 (Handy)
Liang Guansheng, Polizist des Bezirks Maogang: 13929775443 (Handy)
(1) „Yuan” ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.
(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
(3) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen” hat sich das „Büro 610” ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.