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Zahlreiche Falun Gong-Übende wurden kürzlich in Peking verhaftet

18. Mai 2006

(Minghui.de) Am 4. April 2006 überfiel der Polizeibeamte Wang Shiyong von der Enjizhuang Polizeiwache im Pekinger Bezirk Haidian die Falun Gong-Übende Wang Kuizan in ihrem Haus in der Qixiancun Gemeinde und verhörte sie unter dem Vorwand eine „Haushaltsmeldekontrolle” durchführen zu wollen. Als er fragte, wo sich ihr Ehemann befinden würde, antwortete Frau Wang im ernsten Ton: „Sie haben ihn verhaftet. Wie können Sie es wagen, mich zu fragen, wo er ist? Hören sie auf Falun Gong zu verfolgen! Falun Gong ist gut!” Danach forderte der Polizeibeamte Frau Wang auf, ihre Tochter Jiang Yahui zu holen, damit sie beide für ein „Gespräch” zur Polizeiwache gehen sollten. Als Frau Wang ablehnte, drohte der Polizeibeamte ihr und zwang sie zur Polizeiwache. Er rief nach Verstärkung, diese plünderte bei ihrer Ankunft ihr Zuhause. Am frühen Morgen des 5. April führten die Verfolger Mutter und Tochter ab. Danach zwangen sie Frau Wangs Sohn, der kein Falun Gong übt, einen Durchsuchungsbefehl zu unterschreiben.

Drei weitere Falun Gong-Übende, Xie Peng, Chang Chunyu und Du, haben Frau Wang am Abend des 4. April zuhause besucht. Sie wurden alle am nächsten Tag verhaftet und zur Haidian Strafanstalt gebracht. Frau Xue Peng konnte noch am selben Tag fliehen.

Frau Zhang Xueqin und ihre Tochter Chen Ping, aus dem Dorf Caochang, Gemeinde Sujiatuo, Bezirk Haidian, wurden von sieben oder acht Polizeibeamten der Haidian Dienststelle der Shangdi Polizeiwache und von der Sujiatuo Polizeiwache abgeführt. Die Verhafteten riefen: „Falun Dafa ist gut!” und versuchten die Polizeibeamten über die Lügen, welche die Regierung über Falun Gong verbreitet, aufzuklären (1). Die Polizeibeamten blieben den ganzen Tag in Frau Chen Pings Haus und beschlagnahmten ihren Computer und einige Falun Gong-Bücher. Mutter und Tochter wurden widerrechtlich in der Qinghe-Strafanstalt im Bezirk Haidian interniert und durften keine Besuche empfangen. Frau Chen Ping wurde in die erste Abteilung Nr.7 und ihre Mutter in die zweite Abteilung Nr.8 gesperrt.

Die Polizei verhaftete Frau Zhou Jing am 23. Februar, kurz vor zwei Konferenzen der Kommunistischen Partei Chinas (KPC), als sie sich auf dem Weg nach Hause befand. Auch ihr Zuhause wurde von Agenten des „Büros 610” (2) geplündert. Frau Zhou Jings Ehemann Guo Wei und ihr Chef Li Yong wurden auch verhaftet, doch wegen fehlender Beweise wieder freigelassen. Frau Zhou Jing steht nun einer rechtswidrigen Verurteilung gegenüber.

Frau Zhou Jing begann 1997 Falun Gong zu üben. Am 26. Oktober 1999 ging sie zum nationalen Volkskongress auf dem Platz des himmlischen Frieden (Tiananmen Platz), um gegen die Verleumdung des ehemaligen Staatspräsidenten Jiang Zemin gegen Falun Gong zu protestieren. Dafür wurde sie für einen Monat in die Fengtai Strafanstalt gesperrt. Anfang 2000 ging sie zum Demonstrieren zweimal zum nationalen Volkskongress und wurde jedes Mal von staatlichen Sicherheitsbeamten festgenommen. Im April wurde sie von Beamten der Hepingli Polizeiwache verhaftet und kurz danach wieder entlassen, als eine Schwangerschaft bei ihr festgestellt wurde. Im Juli wurde sie von Polizeibeamten verhaftet und geschlagen und wieder aus dem letztgenannten Grund freigelassen. Im Juli 2001 wurde Frau Zhou gewaltsam einer Gehirnwäsche unterzogen. Im September wurde sie verhaftet und wegen ihrer schlechten körperlichen Verfassung, die das Resultat eines Hungerstreiks war, wieder freigelassen. Im Dezember wurde sie wieder verhaftet und für anderthalb Jahre in ein Arbeitslager gesteckt. Weil sie in einen Hungerstreik trat, war sie sehr schwach und wurde infolgedessen aus dem Arbeitslager freigelassen und stattdessen unter Bewachung gestellt. Frau Zhou versuchte der Überwachung zu entkommen, doch bereits im Juli 2002 wurde sie wieder festgenommen und im Tiantanghe-Frauenarbeitslager gefangen gehalten. Dort musste sie für eine lange Zeit stehen und durfte nicht schlafen, obwohl sie sehr schwach war. Zudem wurde sie einer Zwangsgehirnwäsche unterzogen. Im Juni 2003 wurde sie zwar freigelassen, doch weiterhin strengstens bewacht.

Die Falun Gong-Übenden Wang Xiulin und Li Zhengyu aus dem Dorf Zhaitang, Gemeinde Zhaitang, Bezirk Mentougou, wurden am 22. Februar 2006 von Mitarbeitern des „Büros 610” verhaftet, weil sie in der Öffentlichkeit über die Verleumdung und Verfolgung von Falun Gong sprachen. Nun befinden sie sich in der Mentougou Polizeiwache in Gefangenschaft.

Haidian Strafanstalt in Peking, Postleitzahl: 100085
Haidian Bezirksstrafanstalt in Peking
Kommissar Zhu Yuchao: 0086-10-62902266 Durchwahl 3711
Haidian Zweigstelle: 0086-10-82519110
Direktor der Haidian Zweigstelle: Zhang Weigang
Stellvertretender Kommissar Wang Jucheng
Pekinger Justizbehörde
Fax: 0086-10-63408054
Postleitzahl: 100045
Adresse: Beili Nr. 6, Baiyunguan Straße, Xicheng Viertel, Peking
Büro: 0086-10-63408056
Aufsichtsbeamter der Haidian Strafanstalt, Bai Bande: 0086-10-62902266 Durchwahl 3502
Teamleiter Zhu Feng: 0086-10-82883420

Anmerkungen:

(1) „Die Wahrheit erklären” bzw. „die wahren Umstände über Falun Gong” erklären bezieht sich darauf, dass in China auf Anordnung Jiang Zemins in den Medien gezielt Propaganda gegen Falun Gong betrieben wird, in dem sie Lügen erfinden und der Bevölkerung ein gefährliches Bild von Falun Gong vortäuschen. Auf diese Weise haben sich viele unschuldige Menschen an der Verfolgung mit schuldig gemacht und es ist ein zusätzliches Mittel, um die Verfolgung in solch einem Ausmaß aufrecht zu erhalten.

(2) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.