(Minghui.de) Am 17. April 2006 sollte die Gefangenschaft von Zhang Xiuling und Li Yongjuns beendet sein. Doch wider Erwarten wurden sie nicht freigelassen. Ihre Familienangehörigen warteten bereits erleichtert und freudig außerhalb des Arbeitslagers auf sie. Die zwei Inhaftierten erlitten 21 Monate lang rechtswidrige Verfolgung, weil sie an ihrem Glauben an Falun Gong festhielten. Doch plötzlich wurde den Familienangehörigen erzählt, dass die Strafzeiten der zwei Frauen bis zum 30. Juni und dem 2. Juni verlängert wurden. Der Grund war, dass Frau Xiuling und Frau Yongjun ihren Glauben nicht aufgeben wollten und die „Umerziehung” (1) durch Zwangsarbeit ablehnten.
Innerhalb eines Jahres und neun Monaten der Zwangsarbeit im Jilin-Frauenarbeitslager, wurden Xiuling und Yongjun geschlagen, gefoltert und misshandelt. Beide hatten einen Nervenzusammenbruch erlitten und brachen körperlich zusammen. Doch die Folterungen wurden nicht eingestellt.
Weitere Details im Folgenden:
Die Familienangehörigen riefen das Arbeitslager an und fragten nach dem Grund, warum Xiuling und Yongjun immer noch nicht freigelassen wurden. Ihnen wurde erzählt, dass die Strafzeit der zwei Frauen verlängert wurde. Warum und auf welche Zeit sich die Verlängerung erstrecken sollte, wurde der Familie nicht gesagt.
Die Familienangehörigen trafen dann durch Zufall zwei Staatsanwälte, einen Mann und eine Frau, von der Kommunalen Volksstaatsanwaltschaft in Changchun, die im Lager stationiert war. Die Familie fragte die Staatsanwälte nach dem Grund. Die Staatsanwältin sagte, dass die Gründe für Frau Xiulings Strafzeitverlängerung bis zum 30. Juni ihre Verweigerung der „Umerziehung”, das Durchführen eines Hungerstreiks, das unerlaubte Praktizieren der Falun Gong-Übungen und die Zwangsarbeitverweigerung seien. Frau Yongjuns Strafzeit wurde bis zum 2. Juni verlängert, weil sie sich weigerte sich „umerziehen” zu lassen und nicht zur Arbeit gehen wollte. Weitere Anfragen von Seiten der Familienangehörigen ergaben, dass die Strafzeit auf die „Methode der Anreize und Entmutigungen,” die am 1. April 2005 von der Rechtsbehörde zur Umerziehung durch harte Zwangsarbeit der Provinz gegen Falun Gong-Übende eingeführt wurde, beruhte. Die Behörde sagte aus: „Abhängig von dem Umständen, wenn nach einem Jahr der Zwangsarbeit keine Umerziehung erfolgt ist, wird die/der Falun Gong-Übende eine 30-tägige bis 180-tägige Strafzeitverlängerung bekommen.
Die Familie stellte die Rechtmäßigkeit der „Methode zum Anreiz und Entmutigung” in Frage und forderte eine Stellungnahme von den höheren Behörden des Frauenarbeitslagers und von der Rechtsbehörde für Umerziehung durch Zwangsarbeit der Provinz. Der leitende Direktor Bai Guang gab schließlich zu, dass sie diese Politik durchführen würden.
Danach rief die Familie den Generaldirektor der Umerziehung durch Zwangsarbeit Wang Yanjun, an, der ihnen versicherte das Arbeitslager zu kontaktierten. Dann riefen die Familienangehörigen den Direktor des Arbeitslagers, Tian, an, der ihnen erzählte, dass die Frauen Xiuling und Yongjun dafür bekannt wären die „Umerziehung” abzulehnen und dass die „Methode der Anreize und Entmutigung,” wodurch die Strafzeitverlängerung begründet wurde, vom Büro der Umerziehung durch Zwangsarbeit, nur eine milde Strafe wäre...
Neben Frau Zhang Xiuling und Frau Li Yongjun wurden auch viele andere Falun Gong-Übende Opfer dieser Verfolgungspolitik, nachdem sie bereits unter der harten Zwangsarbeit gelitten hatten. Vom rechtlichen Standpunkt her gesehen, ist Zwangsarbeit rechtswidrig und somit erst recht die Strafzeitverlängerung. Dies ist ein Verstoß gegen die Verfassung, die jedem/r Bürger/in das Recht auf Glaubensfreiheit einräumt. Die gesetzesausführenden Organe, dokumentierten die willkürlich verlängerten Strafzeiten nicht und gaben diese weder den Familien noch den Betroffenen wie Frau Xiuling und Frau Yongjun bekannt, es sei denn die Familien fordern diese eindringlich.
Im Lager wurde eine Staatsanwaltschaft etabliert. Die Falun Gong-Übenden und die Mitarbeiter des Arbeitslagers wissen, dass die Staatsanwälte die Appelle der Falun Gong-Übenden nicht erhören. Ihre einzige Aufgabe besteht darin sicherzustellen, dass die Falun Gong-Übenden mit den Beamten des Lagers kooperieren und dass die „Umerziehung” bei ihnen erfolgreich vollzogen wird. Egal, wie die Falun Gong-Übenden appellieren, das Ergebnis ist dasselbe.
Zhang Xiuling trat aus Protest in einen Hungerstreik, um gegen die unfaire Behandlung Widerstand zu leisten. Am 27. Dezember 2005 stieß der Gefängnisbeamte Liu Zhiwei der Abteilung 4 Frau Xiuling vom sechsten in den fünften Stock herunter und vom fünften trat er sie so, dass in den vierten Stock fiel. Das führte beim Opfer zu schweren Verletzungen an den Füßen und Beinen. Frau Xiuling beschwerte sich bei der Staatsanwaltschaft im Lager, doch bekam sie nie eine Antwort. Sowohl das Arbeitslager als auch die stationierten Staatsanwälte taten ihr Bestes, um die Fakten der Verfolgung zu vertuschen. Als die Familienangehörigen Beschwerde einlegten, lehnten die zuständigen Behörden die Zuständigkeit ab. Diese Form der Verfolgung wird oft angewendet.
Wir appellieren an die internationale Gemeinschaft: Bitte helfen sie uns! Lasst uns gegen die unmenschliche und rechtswidrige Strafzeitverlängerung von Frau Xiuling und Frau Yongjun protestieren. Helfen Sie uns die Freiheit der zwei unschuldigen Frauen zurückzuerlangen!
Im Folgenden sind die Telefonnummern der Justizbehörde für Umerziehung durch Zwangsarbeit der Provinz Jilin und des Frauenarbeitslagers der Provinz aufgeführt:
Justizbehörde der Provinz Jilin:
Wang Tingjun (Direktor) 2750222
Yang Yong (stellvertretender Direktor) 2794283
Ding Zhaowei (stellvertretender Direktor) 2750228
Liu Tiejun (stellvertretender Direktor) 2750166
Liu Xianyu (stellvertretender Direktor) 2790004
Liu Xiaofeng (Bürodirektor) 2795608
Bai Guang (Verwaltungsdirektor) 2799874
Frauenarbeitslager der Provinz Jilin:
Telefonzentrale: 5384312
Polizeihauptmann Ma: Durchwahl 8001
Stellvertretende Leitung Tian: 8005
Verwaltungsabteilung: 8014
Büro der Staatsanwaltschaft: 8015
Abteilung vier: 6104
(1) „Umerziehung” ist eine oft verwendete Formulierung für Folter und Misshandlung, eine übliche Taktik im Versuch Falun Gong Praktizierende dazu zu bringen, ihren Glauben zu widerrufen.