(Minghui.de) st. gallen. Im April erhielt sie ihr HSG-Diplom, auch eine Stelle als Junior Controller war ihr bereits zugesichert. Aber Xiaoyang Wang hat keine Chance auf eine Arbeitsbewilligung. Jetzt hofft sie auf Asyl.
Acht lange Jahre dauerte für die sechsundzwanzigjährige Xiaoyang Wang der Aufstieg aus der chinesischen Provinzstadt Suzhou in die Höhen eines schweizerischen Elite-Uni-Abschlusses. Der Abstieg ins Asylheim nimmt sich dagegen aus wie ein Wimpernschlag: Am 3. April nahm die junge Chinesin an der Promotionsfeier am St. Galler Rosenberg ihr Diplom in Empfang, bloß einen Monat später fand sie sich in der Empfangsstelle Kreuzlingen unter Armutsflüchtlingen und politisch Verfolgten wieder. Am 10. Mai wurde sie dort befragt, seit dem 14. Juni ist sie in einer Asylunterkunft in Aarau untergebracht.
Was den anderen HSG-Diplomanden zur Eintrittskarte in die höheren Sphären der Wirtschaftswelt werden könnte, verwandelte sich in den Händen der jungen Chinesin in einen wertlosen Wisch. Dabei hätte sie, wie sie sagt, in Basel bei einer großen Versicherung eine Stelle als Junior Controller auf sicher gehabt. Denn der Kanton Basel-Stadt und das Bundesamt für Migration winkten ab: Für eine Chinesin in einem Schweizer Versicherungsunternehmen, das nicht mit China geschäftet, gibt es keine Arbeitsbewilligung.
Die Drittausländerin
Wer nicht aus einem EU- oder Efta-Staat stammt, den bezeichnen die Schweizer Behörden als Drittausländer. Xiaoyang Wang ist also eine Drittausländerin. Als solcher eröffnete sich ihr eine Chance auf eine Arbeitsstelle in der Schweiz nur dann, wenn sie zu jenen Spezialisten zählte, die sich weder in der Schweiz noch in der EU oder den Efta-Staaten rekrutieren lassen. Der Bund hat dafür ein Kontingent vorgesehen. Im Kanton St. Gallen sind in diesem Jahr 106 solcher Spezialarbeitsbewilligungen erteilt worden. An lic. oec. HSGs mangelt es der Schweiz und ihren Umlanden aber offensichtlich nicht. Und weil Xiaoyang Wang ohne Arbeitsbewilligung die Aufenthaltsbewilligung verlor - sie lief Ende April ab -, beeilte sich die junge Frau, Asyl zu beantragen. Jetzt ist sie fern von ihrem St. Galler Bekanntenkreis in der Asylunterkunft in Aarau untergebracht.
Vergangene Woche kam sie wieder nach St. Gallen, um ihre Geschichte zu erzählen. Mitgebracht hat sie ein Bündel Zeitungen, eine Reihe Artikelausdrucke und Flugblätter. Es sind ausschließlich Artikel aus «Die Neue Epoche», einer Falun-Gong-nahen Zeitschrift. Xiaoyang Wang spricht nicht zuerst von sich, sie spricht zunächst von Falun Gong, einer auf Qigong und den Lehren ihres Gründers Li Hongzhi basierenden Bewegung.
Vom Vater gewarnt
Und sie spricht von ihrer Mutter, die ihre Tochter in die Falun- Gong-Praktiken eingewiesen hat und seit eineinhalb Jahren in einem chinesischen Gefängnis sitzt. Denn Falun Gong ist seit 1999 in China verboten. Von der Mutter hat sie seither nichts mehr gehört. Mit Unterschriftensammlungen kämpft sie für ihre Freilassung. Xiaoyang Wang sagt, ihr Vater habe sie davor gewarnt, nach China zurückzukehren. Außerdem habe er sie gebeten, auch in der Schweiz auf sich zu achten. Denn der Arm der Kommunistischen Partei Chinas sei lang. Xiaoyang Wang glaubt ihrem Vater. Schliesslich sei sie schon im vergangenen Jahr durch «Telefonterror» unter Druck gesetzt worden. Sie habe an der Vorwahl erkannt, dass es Anrufe aus China gewesen seien. Jetzt fürchtet die junge Frau, bei einer Rückkehr in die Heimat ins Gefängnis geworfen zu werden. Und ihre Befürchtungen sind nicht abwegig. Der UNO-Experte Manfred Nowak hat bei Besuchen in chinesischen Gefangenenlagern im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass bei Dissidenten, Menschenrechtsaktivisten, Mitgliedern von Falun Gong und von nicht zugelassenen Kirchen sowie Tibetern und Uiguren die Anwendung von Folter besonders häufig zu beobachten wäre.
Warten auf Asylentscheid
«Man muss diese Verbrechen in meiner Heimat öffentlich und weltweit anprangern; wer schweigt, macht sich mitschuldig», sagt Xiaoyang Wang. Sie scheint also kaum an den Segnungen des westlichen Kapitalismus interessiert, wenn sie in der Schweiz um Asyl nachsucht. «Würde ich als Falun Gong-Praktizierende in China nicht verfolgt, würde ich sofort heimreisen», sagt sie. Schließlich habe sie dort ihre Familie und ihren Freundeskreis. Ihre Heimatstadt Suzhou liegt in der Nähe von Shanghai. Mit ihrer guten Ausbildung eine Stelle bei einer Schweizer oder deutschen Firma zu finden, wäre, wie sie glaubt, kein Problem. Asyl zu beantragen sei ihr unangenehm. Denn sie wolle der Gesellschaft nicht zur Last fallen. Daher habe sie sich um eine Stelle bemüht. Nun habe sie keine andere Wahl. Jetzt sitzt sie trotz HSG-Diplom in der Asylunterkunft und muss auf den Asylentscheid warten.
Quelle: http://de.clearharmony.net/articles/200607/32371.html