(Minghui.de) Frau Wang Shujun war eine ehemalige Angestellte am Ackerbau- und Beschwerdebau in Jiamusi, Provinz Heilongjiang. 1995 litt sie unter Glomerulo|nephritis (eine entzündliche Nierenerkrankung), die unbehandelt blieb, bis sie 50 bis 60 Tausend Yuan für ärztliche Ausgaben machen musste. Anfang 1997 hatte sie das Glück, Falun Gong kennen zu lernen. Sie erlebte dessen wunderbaren Wirkungen: Ihr Ödem und andere Gebrechen verschwanden ohne Behandlung sodass sie schließlich wieder selbst für sich sorgen konnte. Von da an hat sie nie wieder etwas für Medikamente ausgegeben und konnte so einen guten Teil ihres Verdienstes für die Familie sparen.
Als die Verfolgung von Falun Gong am 20.Juli 1000 begann, ging Frau Wang zweimal nach Peking, um für ein Ende der Verfolgung zu appellieren. Infolgedessen wurde sie eingesperrt und kam in das Verbindungsbüro ihrer Firma in Peking. Als sie in ihre Heimatstadt zurückgeschickt wurde, übergaben Yang und Yu von ihrem Betrieb, die sie von Peking abgeholt hatten, sie an das Büro 610 in ihrem Betrieb. Danach wurde sie für weitere 15 Tage ins Haftzentrum Baoquanling gesperrt.
Als ihre Zeit um war, entließ das Haftzentrum sie nicht sondern schickte sie ins Haftzentrum Jiamusi. Erst nachdem die Beamten der Politik und Sicherheitsabteilung 3000 Yuan in bar von ihrer Familie erpresst hatten, ließen sie sie gehen. Als Antwort auf ihren friedlichen Appell wurde sie von ihrem Arbeitsplatz entlassen.
Ende Juni 2000 ging Frau Wang mit ihrem Mann, der auch bei ihrer Firma gearbeitet hatte, zum dritten Mal nach Peking, um an die Regierung zu appellieren. Sie wollten den Machthabern berichten, welch große Vorteile sie von Falun Gong erfahren hatten. Sie wurden eingesperrt und kamen wieder in das Verbindungsbüro der Firma in Peking. Als sie in ihre Stadt zurückgeschickt wurden mit Hilfe der Polizisten der Polizeiunterstation Quianjin, überführten Yang und Yu aus ihrer Firma sie ins Haftzentrum Jiamusi. Herr Zhao Xuetang war dort 72 Tage lang eingesperrt und danach wurde er aus seiner Firma entlassen. Man beschlagnahmte außerdem seine Identitätskarte. Frau Wang kam für 20 Tage in das Haftzentrum Jiamusi und wurde dann zu einem Jahr Zwangsarbeitslager verurteilt.
Im Haftzentrum durfte Frau Wang Falun Gong nicht ausüben und auch dessen Lehren nicht lesen. Weil sie jedoch darauf bestand, es zu tun, brachten die Wärter sie in Einzelhaft. Sie durfte ihr Bett nicht mit ihren hausgemachten Betttüchern und Decken ausstatten. Sie musste eine so genannte Armeekorps-Steppdecke kaufen. Das war eine Decke von minderwertiger Qualität, die vom Arbeitslager zu hohem Preis verkauft wurde. Sie musste in einem finsteren, unreinen Raum mit hartem, kaltem Fußboden leben. Sie bekam nur Kornkekse, die schwarz aussahen und sauer schmeckten und Suppe wie Salzwasser, aber kein Trinkwasser. Einmal im Winter aß sie Eisstückchen vom Fenster, um ihren Durst zu stillen. Wegen der brutalen Bedingungen und der Verfolgung im Arbeitslager erlitt Frau Wang einen Rückfall ihrer Urämi, d.i. eine Giftansammlung infolge von Nierenversagen. Ihr ganzer Körper bekam Ödeme und schwoll an. Sie kam zur Untersuchung ins Krankenhaus, wo der Arzt eine Rückbildung der Nieren feststellte. Trotz ihrer abnehmenden Gesundheit weigerte sich das Lager, Frau Wang zu entlassen. Wenn ihre Familie zu Besuch kam, durfte sie sie nicht sehen und man beschimpfte sie zudem auch noch. Dabei wurde ihr gesundheitlicher Zustand immer schlechter. Am sechsten Tag des neuen Jahres 2001 schickte das Lager Frau Wang nach Hause, um der Verantwortung für sie zu entkommen.
Als sie zu Hause war, kam ein Beamter des Büros 610 ihres Betriebes mit Namen Wang immer zu ihr nach Hause, um sie zu belästigen. Eines Tages im April 2002 versuchten einige Polizisten der Polizeiunterstation von Quianjin und Yongan, mit dem Hauptschlüssel der Eingangstür bei ihr einzubrechen. Als sie die Tür nicht aufkriegten, machten sie das Schlüsselloch kaputt und warfen ein brennendes Ding durch das Loch in ihre Wohnung. Sie standen im öffentlichen Flur und schimpften laut auf Frau Wang, sie drohten ihr, dass sie ihr den Strom abstellen würden.
Am 20. April wollte ein Verwandter Frau Wang besuchen, nachdem er von ihrer Lage erfahren hatte. Die rechtswidrigen Beamten vor Frau Wangs Haus, fesselten ihm die Hände und sperrten ihn auf der Polizeistation Yongan ein. Nach dem Verhör und einem erzwungenen Geständnis zwangen sie ihn, vor Frau Wangs Tür um Einlass zu bitten. Frau Wang war bettlägerig und ihr Mann tröstete sie, indem er sie in die Arme nahm, während sie sich nahe bei einander versteckten. Als Frau Wangs Ehemann den Verwandten so dringend um Einlass bitten hörte, glaubte er, das täte er aus Sorge um Frau Wang und öffnete schnell. Sofort brachen 6 oder 7 Polizisten in ihr Haus ein. Einige gingen auf den Balkon, einige in die Küche und andere ins Badezimmer. Zwei von ihnen fanden das Bett, in welchem Frau Wang lag und zogen die Bettdecke von ihr herunter. Sie trug nur Unterzeug und ihr geschwollener Körper kam zum Vorschein. Die Polizisten durchsuchten jeden Zentimeter ihres Hauses und warfen alles auf den Fußboden. Sie beschlagnahmten ihre Videoeinrichtung und Falun Dafa- Schriften. Sie stießen auch ihren Mann zu Boden und nahmen ihn gewaltsam fort. Sie ließen Frau Wang allein in ihrem Bett und niemand war da, für sie zu sorgen.
Ihr Mann, Zhao Xuetang, kam ins Heftzentrum Am 1. Mai Feiertag wurde er zu drei Jahren Zwangsarbeitslager verurteilt- ohne jeden Grund! Dort erlitt er täglich brutale Quälereien: Er musste den ganzen Tag auf einem kleinen Holzstuhl sitzen und bekam Salzwasser zu trinken.
Von da an wurde der Gesundheitszustand von Frau Wang immer schlechter. Sie vermisste ihren Mann sehr und wollte ihn gern noch zum letzten Mal sehen. Ihre Verwandten waren mehrfach in das Zwangsarbeitslager gegangen, um ihren Mann zu besuchen; aber der Besuch wurde ihnen jedes Mal verwehrt. Herr Zhao durfte seine Frau bis zu ihrem Tode nicht sehen und dann auch nur mit Hilfe einiger einflussreicher Menschen. Er wurde an den Händen gefesselt und von zwei Polizisten begleitet. Er durfte in der Leichenhalle von ihrem Körper Abschied nehmen. Damals konnte er ihr Gesicht nicht klar erkennen, da er sehbehindert war. Die Autoritäten ließen ihm dafür keine Behandlung zukommen bis zum Chinesischen Mond- Neujahrsabend. Damals war er schon bis auf die Knochen abgemagert und blind. Er konnte nicht mehr allein für sich sorgen und bekam von seinem ehemaligen Betrieb keine finanzielle Unterstützung.
Frau Wang Shuping ist die ältere Schwester der Frau Wang Shujun. Auch sie erlitt ernsthafte Verfolgung, einfach, weil sie Falun Gong praktizierte. Zweimal wurde ihr Haus geplündert, ihre Sachen beschlagnahmt und sie selbst von den Beamten rechtswidrig belästigt. Im Jahre 2000 ging sie nach Peking, um dort für Falun Gong zu appellieren und auf dem Platz des Himmlischen Friedens die Übungen zu machen. Sie wurde festgenommen und kam ins Verbindungsbüro von Qiqihar in Peking. Als man sie nach Hause holte, wurde sie direkt in das Haftzentrum gebracht, wo sie zwei Monate eingesperrt blieb. Danach wurde sie von ihrer Schule entlassen und aus der KPC (Kommunistischen Partei Chinas) ausgestoßen. Die Polizei erpresste von ihren Kindern 3000 Yuan, ehe sie sie gegen einen Sicherheitsbetrag entließen. Im Jahre 2001 wurde sie erneut eingesperrt Die Polizisten legten ihr Handschellen an und schlugen sie. Sie folterten sie, indem sie sie so aufhängten, dass sie nur mit Mühe mit den Zehen den Boden erreichen konnte. Sie litt starke Schmerzen und verlor das Bewusstsein. Diesmal wurde sie zwei Monate festgehalten. Dann wurde sie zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und musste Quälereien im Zwangsarbeitslager Shuanghe erleiden.
An ihrem Todestag gingen ihre Verwanden zu ihrer Gesellschaft und besprachen mit den Autoritäten die Ausgaben für ihre Beerdigung. Das Management lehnte eine Bezahlung ihrer Unkosten für die Beerdigung ab, sprach hingegen schlecht über ihren Tod und über sie. Während Frau Wang an einer unheilbaren Krankheit litt, sodass sie kaum noch atmen konnte, nahmen Beamte der ungesetzlichen KPC ihren Mann fort und sperrten ihn ein. Ohne eine fürsorgende Person
verstarb Frau Wang Shujun, entkräftet und unglücklich, infolge der Verfolgung.
Anmerkung:
(1) Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
(2) Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan.