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Das Büro 610 von Schanghai behindert die Justiz, indem es den Anwalt der Frau Zeng Aihua zu verhindern sucht, sie zu besuchen

16. Januar 2007

(Minghui.de) Am 23.Mai 2006 wurde die 57 jährige Praktizierende Zeng Aihua aus Hongkong zu Hause von Polizeibeamten der Polizeiunterstation des neuen Bezirks Pudong in Schanghai festgenommen. Ihre Wohnung wurde geplündert und ihr Eigentum beschlagnahmt. Im Augenblick versucht das Büro 610 einen Besuch von ihrem Anwalt zu verhindern. Seit ihrer Festnahme vor fünf Monaten hat kein Verwandter oder Freund etwas von Frau Zeng Aihua gehört und gesehen.

Am 1. November hat der Volksgerichtshof im Neuen Bezirk Pudong in Schanghai den Fall Zeng Aihua auf Forderung des Prokurats von Pudong angenommen und angehört. Am 14. Dezember konnte der Gerichtshof noch keine Verhandlung planen, weil dass Prokurat um mehr Zeit bat, weitere Beweises gegen Frau Zeng zu erhalten. Die ganze Zeit wurde weder Frau Zengs Familie noch das Prokurat noch ihr Anwalt über die Umstände informiert. Deshalb konnte ihr Anwalt Frau Zeng nicht nach den Einzelheiten ihres Falls befragen. Die Familie weiß überhaupt nichts über den Fall.

Am 15. Dezember nachdem die Familie wiederholt das Prokurat angerufen hatte, das ihnen sagte, es untersuche den Fall, baten sie sofort um die Erlaubnis, dass ihr Anwalt sie besuchen könnte. Nach dem chinesischen Gesetz kann der Anwalt einen Klienten besuchen, wann immer er will. Aber das Büro 610 von Schanghai verhinderte diese legalen Konsultationen zwischen Frau Zeng und ihrem Anwalt. Der aus Peking stammende Anwalt konnte sich lange Aufenthalte in Schanghai nicht leisten, darum schrieb er am 18. Dezember einen Expressbrief an das Haftzentrum Neuer Bezirk Pudong mit der Bitte um einen Zeitpunkt, an dem er Frau Zeng besuchen könnte. Er schrieb seine Kontaktinformationen dazu.

Mehrere Tage nach dem Verschicken war immer noch keine Antwort da. Am 21. und 22. Dezember riefen der Anwalt und die Verwandten das Haftzentrum an und fragten, ob der Brief angekommen sei. Der diensthabende Polizist antwortete, dass er es nicht wüsste und bestritt, dass es im Haftzentrum eine Abteilung gäbe, welche Briefe annimmt und aufgibt und die man in dieser Angelegenheit um Rat fragen könnte.

Das Abschieben der Verantwortung durch das Haftzentrum machte Frau Zengs Verwandten besorgt um ihre Sicherheit und sie forderten, dass der Anwalt nach Peking ginge, was immer geschehen würde. Am 24. Dezember sprach Frau Zeng Aihuas Familie per Telefon mit dem Anwalt. Der stimmte zu, drei Tage danach nach Schanghai zu gehen und erneut eine Bürgschaft zu Gunsten von Frau Zengs Familie zu beantragen.

Jedoch war das Telefon des Anwalts für lange Zeit abgehört worden. Ein paar Tage später sprachen Vertreter des Rechtsbüros Yitong von Peking, die Firma, mit der der Anwalt verbunden ist, mit ihm und sagten, dass die Autoritäten sie unter Druck gesetzt hätten. Sie forderten ihn auf, nicht nach Schanghai zu gehen, um den Fall zu behandeln, und dass er in Zukunft nach Instruktionen fragen sollte, ehe er nach Schanghai ginge. Erst nachdem er zugestimmt hatte, konnte er gehen.

Das war nicht das erste Mal, dass das Büro 610 von Schanghai auf das Rechtsbüro Druck ausgeübt hat, um einen Fall zu behindern. Anfang September bedrückte das Büro 610 das Rechtsbüro durch das Büro für Rechtswesen Peking und versuchte, den Anwalt zum Aufgeben der Verteidigung der Frau Feng zu veranlassen. Das Büro 610 benutzt wieder seine alten Tricks. Der hauptsächliche Grund für seine Störungen ist der, dass sie sich fürchten, dass die Außenwelt die Wahrheit über die Folterungen erfährt, denen Frau Feng nach dem letzten Besuch ihres Anwalts in dem Haftzentrum erduldet hat. Jedenfalls wurde der falsche Eindruck durch ein Gespräch des Rechtsbüros mit dem Anwalt hervorgerufen, dass der Druck nicht vom Büro 610 in Schanghai ausging.

Diese Unterhaltung fand statt, als der Anwalt zum ersten Mal von der Lage der Frau Zeng erfuhr. Nach dem chinesischen Gesetz hätte er sie jederzeit sehen können, darum entschloss er sich, zu einem Besuch nach Schanghai zu gehen. Das Ziel des Telefonanrufs seitens des Rechtsbüros war deutlich das, den Anwalt von seinem Gang nach Schanghai, um den Fall zu behandeln, abzuhalten. Das war ja auch das Ziel des Büros 610 von Schanghai.

Es gibt immer noch keine Nachrichten über Frau Feng Aihua. Seit fünf Monaten hat niemand sie gesehen. Wahrscheinlich ist sie im Haftzentrum in Hungerstreik getreten. Wegen des unerträglichen Drucks und Schmerzes kann ihr Mann sich nicht mehr selbst versorgen. Frau Zengs Verwandten sagten, dass sie alles tun würden, um ihre Entlassung durch ein Urteil „Unschuldig” zu erwirken. Sie würden außerdem fortfahren, all die illegalen Taten des Büros 610 von Schanghai herauszustellen, die es in diesem Fall begangen hat. Derweil drückten sie ihre Dankbarkeit und ihre Achtung für die Anwälte und Rechtsbüros aus, welche trotz des enormen Drucks durch die KPC legale Hilfen angeboten hatten.

Anmerkung:
Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.