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Frau Zheng Shangbi aus der Provinz Sichuan wurde verfolgt, weil sie Falun Gong praktiziert

28. Januar 2007

(Minghui.de) Seit dem 2. Juli 1999 wurde die Falun Dafa-Praktizierende Zheng Shangbi aus Xinhe, Bezirk Miyi, Provinz Sichuan immer wieder im Auftrag der KPC verfolgt. In den vergangenen Jahren wurde sie dreimal festgenommen, ins Haftzentrum und Arbeitslager eingesperrt. Ihr Haus wurde mehrmals überfallen. Ihre Falun Gong-Bücher und persönliches Eigentum wurden gestohlen. Ihre Familie wurde oft beunruhigt und bedroht. Sie leben jeden Tag in großer Angst.

Am 23. November 1999 ging Frau Zheng mit anderen Falun Gong-Praktizierenden nach Peking, um für ein Ende der Verfolgung von Falun Gong zu appellieren. Sie wurden verhaftet. Personen vom Verbindungsbüro Panzhihua in Peking begleiteten sie zum Zug, wo Zhou Lin vom Politik- und Sicherheitsbüro ihres Bezirks sie schon erwartete. Sobald sie in Miyi ankamen, wurden sie zu zweit an einer Handschelle von Liao Hongbin, dem Vizedirektor des Politik- und Sicherheitsbüros und weiteren Personen, gefesselt. Alle Praktizierenden, die nach Peking gegangen waren, wurden so durch die Straßen geführt, um sie zu demütigen. Dann mussten sie 17 Stunden lang im Büro stehen. Sie durften weder essen noch trinken, noch zur Toilette gehen. Nach neun Tagen wurden sie gezwungen, eine Garantieerklärung zu schreiben, in der sie bestätigen sollten, siedass Falun Gong aufgeben. Jeder musste außerdem 300 Yuan zahlen. Nach ihrer Entlassung wurden sie noch von Li Honglin, Rao Chaoyin und Wang Zhuwu überwacht.

Am 15. Dezember 2001 kamen Li Anmimg und Yin Jitao in Frau Zhengs Haus, um sie zu verhaften, weil sie am vorigen Tag Flugblätter mit Tatsachen über Falun Dafa angebracht hatte. Sie hatten aber keinen Erfolg. Am Morgen des 22. Dezember ging Yin Jitao wieder mit einem Paar Handschellen zu ihr und nahm sie mit ins Büro der örtlichen Regierungsstelle. Nachmittags nahmen sie sie in einem Polizeiwagen mit ins Politik- und Sicherheitsministerium. Die Polizisten fesselten mehrere Praktizierende an die eiserne Balustrade im Flur. Es war Dezember und sehr kalt. Die Aufsichtspolizisten wärmten sich mit einem elektrischen Heizer; aber die gefesselten Praktizierenden mussten in dem eisigen Wind stehen. Sie konnten weder sitzen noch hocken und bekamen 24 Stunden lang nichts zu essen oder zu trinken. Am folgenden Morgen gegen 11 Uhr wurde Frau Zheng von Li Gang und Guo Qiang verhört. Sie musste dazu in der „Halbreiter-Stellung” hocken. Anschließend wurde sie von ihnen gefolterten, um ein Geständnis von ihr zu erpressen. Li Gang schlug ihr wiederholt ins Gesicht, bis er dazu zu müde wurde. Ihr Gesicht wurde rot und schwoll an. So konnte sie ein paar Tage lang den Mund nicht öffnen, um zu sprechen. Die Polizei stellte auch das elektrische Gebläse an, um den kalten Wind auf sie zu lenken. Die Polizisten schickten sie nicht ins Haftzentrum, bevor sie nicht alle Arten Folterung erlitten hatte.

In der Gefangenschaft wurde Frau Zheng oft gefoltert. Einmal wurde sie zusammen mit anderen von Wu Xueming, Liu Qizhao und anderen Polizisten schwer verprügelt, weil sie sich weigerten, die Regeln des Haftzentrums aufzusagen. Sie mussten mit dem Kopf gegen die Wand stehen. Sie bekamen Handschellen und wurden in Einzelhaft gesteckt. Liu Qizhao zwang fünf der Praktizierenden, so gegen die Wand zu stehen und schlug sie über den ganzen Leib mit einem Bambusstock, bis dieser vollkommen zerbrochen war. Im Januar 2001 gab es im Bezirk Miyi eine öffentliche Hinrichtung von Verurteilten. Über zehn Falun Gong-Praktizierende wurden zusammengebunden und, jeder von zwei Polizeibeamten begleitet, zu der Veranstaltung gebracht. Sie mussten mit den zum Tode verurteilten Gefangenen zusammenstehen und die Hinrichtung direkt neben sich ansehen.

Am 11. April 2002, nach einem Jahr in Gefangenschaft, wurde Frau Zheng mit vier anderen Praktizierenden ins Nanmusi Zwangsarbeitslager begleitet, und zwar von Chai Fen, Chen Ying, Lin Hai und anderen Personen der Politik- und Sicherheitsabteilung. Die Oberaufseherin Zhang Xiaofang zwang die Praktizierenden, Videos anzusehen und Bücher zu lesen, in denen Falun Gong verleumdet wurde. Sie versuchte auch, sie zum Aufgeben ihres Glaubens an Falun Dafa und dessen Prinzipien Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Duldsamkeit zu zwingen. Sie befahl abgehärteten Verbrechern, sie zu überwachen und zu bestrafen. Aufseher und verbrecherische Insassen benutzten alle Arten von Methoden, um die Praktizierenden zu „reformieren”, dazu gehörte auch Verfluchen, Schlagen, lange Zeit stehen lassen, rennen, oder lange hocken, auch Schlafentzug und das Verrichten schwerer Arbeit.

Am 1. Februar 2005 mitten in der Nacht brachen über zehn Beamte in Zhengs Wohnung ein. Sie nahmen ihr alle Falun Dafa-Bücher, Bänder mit der Übungsmusik und Flugblätter mit der Aufdeckung der Verfolgung weg. Dann zerrten sie sie in das Polizeiauto und brachten sie zur Polizeistation Binggu. Yang Bin und andere fragten sie, ob sie immer noch Falun Gong praktizieren wolle. Sie sagte Ja. Darauf fesselten sie sie an das eiserne Gitter und ließen sie so bis zum nächsten Nachmittag. Dann sperrten Xu Xing und Mao Taining sie ins Haftzentrum Miyi. Sie fotografierten sie und nahmen ihr gegen ihren Willen die Fingerabdrücke ab. Sie wurde ohne Grund einen Monat lang festgehalten. Am Tag nach ihrer Entlassung forderten Yang Zhihua, Li Xuesong und Zhou Lin von ihrer Familie 200 Yuan Geldbuße, die sie sich borgen musste. Bevor die Familie diese nicht bezahlt hatte, wurde Zheng nicht freigelassen.

Am 14. Dezember 2005 gegen 9 Uhr versammelten sich Falun Gong-Praktizierende bei Guo Huibin, um das Fa (Gebot) zu lernen und zusammen die Übungen zu machen. Sie wurden angezeigt und über 100 Polizisten und Beamte stürzten in mehr als zehn Polizeiwagen herbei.

Die Polizeibeamten umrundeten Gaos Haus und banden allen 35 Praktizierenden die Hände auf den Rücken. Sein Haus wurde auf den Kopf gestellt. Sie beschlagnahmten alle Falun Dafa-Bücher, Flugblätter über die Verfolgung, einen Fernseher, einen Video- sowie drei Kassettenabspielgeräte und ein Audiosystem. Guo Huibin, Feng Shifen und Zhlu Ying kamen für 29 Tage ins Haftzentrum Miyi. Die anderen kamen in das Regierungsdepartement von Tounian. Sie wurden einer Gehirnwäsche unterzogen, mussten „Garantiebriefe” schreiben, dass sie Falun Gong aufgeben und Strafgeld bezahlen. Frau Zhengs Mann war nicht zu Hause. Man ließ jedoch auch ihn nicht aus. Personal der Nationalen Sicherheit, der Polizeistation, des Büros 610 und Xu Jian brachen alle Schränke und Glasschränke auf. Sie nahmen alle Dafa-Bücher, Audio- und Videobänder, ein Video- sowie zwei Kassettenabspielgeräte, zwei Lampen, zwei Lautsprecher, fünf Taschen und einige hundert Banknoten Bargeld weg.

Anmerkungen:

Yuan ist die chinesische Währungseinheit. Das durchschnittliche Monatseinkommen eines Stadtarbeiters in China beträgt ca. 500 Yuan

„Reform” oder „reformieren”, manchmal auch als „Transformation” oder „transformieren” bezeichnet, meint den Einsatz von Gehirnwäsche und Folter, um einen Praktizierenden dazu zu zwingen, sich von Falun Gong loszusagen.

Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.