(Minghui.de) Ein Mitglied des Europäischen Parlaments, Frau Cristiana Muscardini, fragte kürzlich das Europäische Parlament bezüglich des Urteils der Kommunistischen Partei Chinas gegen den berühmten chinesischen Menschenrechtsanwalt, Gao Zhisheng, und des Organraubs an Falun Gong-Praktizierenden. Hier ist eine Niederschrift der Anfrage:
Ein Gericht in Peking befand Rechtsanwalt Gao Zhisheng vor kurzem der Subversion für schuldig. Gao ist ein aktiver Menschenrechtsanwalt. Wie wir uns vorstellen können, verurteilte das chinesische Regime Herrn Gao, weil er christliche Mitglieder von inoffiziellen Kirchen und Praktizierende der spirituellen Falun Gong Bewegung verteidigte. Seinen zwei Rechtsanwälten wurde weder erlaubt das Gericht zu betreten, noch ihren Klienten zu treffen. Folglich können sie nicht bestätigen, ob Gao für schuldig plädiert hat, wie das Regime behauptete.
1. Kann das Komitee die chinesischen Behörden darum bitten, die Sicherheit von Menschenrechtsaktivisten zu schützen?
2. Wir betreiben „normalen” Handel mit solchen Ländern. Wie lange können wir ihre Verletzungen der Menschenrechte noch tolerieren?
3. Wir können bestätigen, dass China das größte Land im Betreiben von Organhandel ist. Die meisten dieser Organe stammen von Personen aus den sog. „Gulag” (Konzentrationslagern), in denen politische Gefangene, Falun Gong-Praktizierende und Katholiken gefangen gehalten werden.
Quelle:http://www.clearharmony.de/articles/200701/35603.html