(Minghui.de) Frau Chen Shaoqing aus Zhanjiang war Lehrerin an einer Grundschule. Zhanjiang liegt im Bezirk Mazhang und gehört zur Provinz Guangdong. Die Kommunistische Partei China (KPCh) verfolgte sie acht Jahre, weil sie Falun Gong praktizierte und an „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” glaubte.
Frau Chens Ehemann ließ sich scheiden, weil er die Verfolgung durch die KPCh nicht ertragen konnte
Am 20. Juli 1999 startete die KPCh die Verfolgung von Falun Gong. Frau Chen praktizierte in einem lokalen Park. Dort wurde sie festgenommen und 15 Tage inhaftiert. Im November 1999 ging sie nach Peking, um sich für Falun Gong einzusetzen. Sie wurde verhaftet und 15 Tage eingesperrt. Ihr Arbeitgeber kündigte ihr nach der Freilassung.
Im März 2000 brachen Li Chengjue von der Polizeistation Ruiyun und ein anderer Beamter um Mitternacht in ihre Wohnung ein und brachten sie zur Polizeistation. Die Polizeibeamten stellten ihr nur eine Frage. Sie sperrten sie in der Haftanstalt des Mazhang Bezirks für zehn Monate ein. Ihr Ehemann litt unter der Verfolgung. Er wurde zur Scheidung gezwungen.
Zweimal ohne Wohnort
Nachdem Frau Chen aus der Haftanstalt des Bezirks Mazhang entlassen worden war, kamen zweimal täglich Polizeibeamte, um sie zu quälen. Sie drohten ihr, ihre Familie zu inhaftieren, falls sie noch einmal nach Peking gehen würde.
Im November 2001 musste sie zum Schutz ihrer Familie ihr zu Hause verlassen.
Im Juli 2002 verhaftete die Polizei Frau Chen erneut. Sie begab sie für 28 Tage in Hungerstreik, wodurch sie nach einiger Zeit an gefährlichem Untergewicht litt und ihr Leben in Gefahr geriet. Da die Polizei nicht wollte, dass sie auf der Polizeistation stirbt, sagten sie ihrer Familie Bescheid, dass sie sie abholen sollen. Nach weniger als zwei Monaten wurde sie erneut verhaftet. Sie begab sich diesmal für elf Tage in Hungerstreik und erbrach dabei Blut. Die Polizei lehnte wiederholt die Verantwortung für ihren Zustand ab und ließ sie von ihrer Familie abholen. Die Polizei gab nicht auf und plante, sie in ein Gehirnwäschezentrum zu bringen. Im Oktober 2002 sah sie sich wieder gezwungen, ihr zu Hause zu verlassen, um der Verfolgung zu entgehen.
Folterung im Sanshui Zwangsarbeitslager
Am 12. März 2003 wurde sie von einem Polizeibeamter auf offener Straße verhaftet. Am zweiten Tag brachten sie sie ins Frauenarbeitslager Sanshui in der Provinz Guangdong. Sie inhaftierten sie drei Jahre.
Frau Chen wurde alleine in einem medizinischen Behandlungsraum eingesperrt. Drei Wachen und drei Kollaborateure überwachten sie durch einen Monitor rund um die Uhr. Sie wurde gezwungen, 24 Stunden am Tag auf dem Boden zu hocken. Sie durfte weder auf die Toilette gehen noch schlafen, stehen oder liegen. Falls sie nicht richtig hockte, zwickten sie die Kollaborateure bis sie voller blauer Flecken war und stießen ihr in den Rücken. Die Wachen sagten zu den Kollaborateuren: „Wir haben nichts gesehen.”
Tang Guangli, der Direktor der Polizeistation, befahl den Wachen, Frau Chen mit Elektrostäben zu schlagen. Die Wachen zwangen sie, tagsüber Fernsehen zu schauen und sich Filme anzusehen, die Falun Gong verleumdeten. Sie musste sich die Filme per Kopfhörer auf höchster Lautstärke anhören. Wenn sie müde war, ließen die Wachen Kollaborateure ihr die Nase zu halten oder die Augenlider hochhalten. Zwei der Kollaborateure folterten sie oft und schütteten kaltes Wasser über sie.
Während der SARS-Epidemie 2003 brachten Wachen Frau Chen zu einer Brigade, die für die Folterung von Falun Gong-Praktizierenden bekannt war. Sie musste am Morgen harte Arbeiten verrichten. Nachmittags erhielt sie Gehirnwäschen und musste Berichte über ihre Gedanken schreiben. Wenn sie die Mitarbeit verweigerte, orderten die Wachen drei Kollaborateure an, sie nach unten zu bringen in ein 900 Fuß entferntes Gebäude. Dabei stießen sie sie einmal die Treppe herunter. Sie verletzte sich am Kopf und an den Fußknöcheln.
Eines Abends gegen acht Uhr rief eine Wache Frau Chen in ein Zimmer und versuchte ihr zu unterstellen, ein Verbrechen begangen zu haben, weil sie Artikel des Meisters weitergegeben hat. Sie fragte die Wache: „Was genau ist das Verbrechen, das ich begangen haben soll? Falls sie mich davon mit den beiden kleinen Büchern in ihren Händen verurteilen wollen, lesen sie bitte laut vor, was in ihnen steht.” Die Wache konnte nichts sagen und befahl zwei Kollaborateuren, sie neun Stunden zu foltern. Sie durfte in dieser Nacht nicht schlafen. Sie musste die ganze Zeit auf einem schmalen Stuhl sitzen. Diese Form der Folter wird oft verwendet.
Im März 2004 sperrten die Wachen Frau Chen in einen „streng überwachten Raum” ein, weil sie die Anweisungen nicht befolgte. Sie begab sich 30 Tage in Hungerstreik. Sie wurde so schwach, dass sie danach nicht mehr laufen konnte. Die Wachen wollten sie nicht sterben lassen und die Verantwortung übernehmen. Aus dem Grund brachten sie sie in ihre ursprüngliche Einheit zurück. Zwei Kollaborateure überwachten sie rund um die Uhr.
Das Lager erlaubte Frauen nicht, lange Haare zu tragen. Als Ausdruck ihres Protests gegen die Verfolgung von Falun Gong, verweigerte Frau Chen das Abschneiden ihrer Haare. Die Wachen befahlen einigen Kollaborateuren, sie auf den Boden zu drücken, sodass sie ihr die Haare schneiden konnten. Sie weigerte sich, sich jeden Morgen zum Appell in die Reihe zu stellen. Die Kollaborateure schleppten sie dann in die Reihe und drückten sie auf den Boden, sobald ihr Name aufgerufen würde. Diese Form der inhumanen Behandlung wurde nicht beendet, bis sie laut rief: „Wächter zwingen Gefangene, Falun Gong-Praktizierende zu schlagen.”
Im Februar 2005 ging Frau Chen erneut in Hungerstreik, um gegen die endlosen Folterungen seitens der Wachen zu protestieren. Ihr Gewicht fiel von 50 kg auf ca. 35 kg. Sie war so untergewichtig, dass ihre Muskeln verkümmerten. Ihr Leben war in Gefahr. Das Lager wollte nicht für ihren Tod verantwortlich sein. Sie beauftragten den Direktor des Büros 610, sie heimzuschicken.
Nach ihrer Rückkehr kam der Direktor des Büros 610 oft zu ihr nach Hause oder besuchte sie an ihrem Arbeitsplatz, um sie zu quälen. Ihre Familie wurde nicht verschont und lebte in ständiger Angst und Sorge.
In Einzelhaft; Diagnose: Leberkrebs
Am 9. März 2007 um 8.00 Uhr abends brachen Sun Kangqoing, der Leiter des Mazhang- Distrikts der Stadt Zhanjiang und You Lanying mit einer Menge Polizisten in Frau Chens Wohnung ein. Sie kamen mit vielen Autos. Die Polizisten klagten sie an, keine Erklärung abgegeben zu haben, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben und verhafteten sie. Sie stießen sie in einen 20 mal 20 Fuß großen Raum in der Rechtsschule von Zhanjinag (Gehirnwäschezentrum). Sie durfte den Raum, der eine Eisen vergitterte Tür und ein Eisen vergittertes Fenster hatte, nicht verlassen. In dem Raum befand sich ein Mikrofon und ein Monitor. Sie aß, lebte und ging in ein und demselben Raum auf Toilette. Sie musste jeden Tag mit den so genannten Lehrern und „Persönlichkeiten” reden. Durch das Mikrofon übertrugen sie zu Folterzwecken äußerst laute Musik.
Einmal protestierte Frau Chen gegen die illegale Verfolgung. Der Leiter Wang Jianjun befahl Sicherheitskräften, sie in einen dunklen Raum zu sperren - ohne Fenster, ohne Licht, nur mit Lautsprecher und Monitor. Als sie gegen die Lautstärke aus dem Mikrofon protestierte, schlug sie der Leiter Fu Shaoqun so stark gegen die Schläfe, dass sie umkippte. Fu schüttete heißes Wasser über sie aus. Frau Chens Kopf und Körper waren durchnässt und ihr Gesicht war entstellt. Sie konnte nicht einmal mehr essen.
Unter derartiger geistiger und physischer Folter konnte Frau Chen kaum noch laufen. Chen Jun, der Direktor des Büros 610 in Zhanjiang hatte Angst, dass die Familie von Frau Chen etwas über ihren Zustand erfahren könnte. Am 22. April verlegte er sie schnell in die Rechtsschule für Erziehung in Sanshui in der Provinz Guangdong. Dort wurde die Verfolgung fortgesetzt. Die Wachen in Sanshui bemerkten die ständige Verschlechterung ihres Zustandes und brachten sie ins Krankenhaus, wo die Ärzte Leberkrebs diagnostizierten. Chen Jun entließ sie am 30. April 2007.